Im Mai 2008 wurden im Magdeburger Zoo drei gesunde Tigerbabys getötet. Der Grund: Sie waren nicht reinrassig. Im Dezember hatte das Landgericht Magdeburg daraufhin mehrere Zoomitarbeiter verwarnt. Das Oberlandesgericht (OLG) wies nun die Revisionen zurück.

Dieser Sumatra-Tiger im Frankfurter Zoo hat es besser als seine Artverwandten in Magdeburg: Er darf leben© Boris Roessler/DPA/LHE
Das Urteil im Verfahren um die Tötung von drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo ist rechtskräftig. Das (OLG) Naumburg hat die Revisionen des Zoodirektors sowie drei seiner Mitarbeiter zurückgewiesen, wie die Justizbehörde am Mittwoch mitteilte. Für die Tötung der gesund geborenen Tiger im Mai 2008 habe es keinen vernünftigen Grund gegeben. Die Tötung der nicht reinrassigen Tiger sei "weder erforderlich noch angemessen gewesen", erklärten die Richter. Die Angeklagten hätten den Artenschutz über den Tierschutz gestellt.
Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg. Das Landgericht hatte im Dezember ein vorinstanzliches Urteil des Magdeburger Amtsgerichts bestätigt, das den Zoo-Direktor Kai Perret, einen Tierarzt sowie zwei weitere Mitarbeiter verwarnt. Sie wurden zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, die bei weiteren Verstößen fällig würde. Zudem müssen sie jeweils mehrere hundert Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Die Tigerbabys waren 2008 nach ihrer Geburt getötet worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie nicht reinrassig waren. Der Vater der drei war demnach im Gegensatz zur Mutter kein reinrassiger sibirischer Tiger. Nach Ansicht des Zoos passten die Tigerbabys deshalb nicht in das internationale Zuchtprogramm. Eine Tierschutzorganisation hatte daraufhin Anzeige erstattet wegen "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund".