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4. März 2009, 10:01 Uhr

Mutter muss acht Jahre ins Gefängnis

Der grausige Fund Ende 2007 hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht: In drei Wohnungen in Plauen waren in einem Koffer, einer Tiefkühltruhe und einem Blumenkübel drei verweste Babyleichen entdeckt worden. Die Mutter hatte sie sterben lassen und muss dafür nun acht Jahre ins Gefängnis.

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Totschlag: Die Mutter der drei toten Babys von Plauen ist vom Landgericht Zwickau zu acht Jahren verurteilt worden© Jan-Peter Kasper/DPA

Die Mutter der drei toten Säuglinge von Plauen muss wegen Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau befand am Mittwoch die 29-Jährige "zweifelsfrei" schuldig für den Tod ihrer neugeborenen Töchter Lisa und Marie. Zwar sprächen Indizien auch für eine Täterschaft im Fall der ersten Tochter Celine; sie ließen jedoch keinen zweifelsfreien Schluss zu. Daher wurde die 29-Jährige in diesem Anklagepunkt freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Leichen der Kinder waren Ende 2007 in drei Wohnungen im sächsischen Plauen (Vogtlandkreis) gefunden worden - in einem Koffer, in einer Tiefkühltruhe und in einem Blumenkübel. Wegen der fortgeschrittenen Verwesung konnten die Todesursachen nicht mehr geklärt werden. Die grausige Entdeckung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Celine war im Februar 2002 im Krankenhaus zur Welt gekommen. Nach Angaben der Mutter starb das Baby wenige Tage nach der Geburt am plötzlichen Kindstod. Dies sei zwar unwahrscheinlich, urteilte das Gericht. Allerdings sei es möglich, dass der Säugling erstickte.

Anders beurteilte das Gericht den Tod von Lisa, die im Januar 2004 in der Badewanne geboren wurde und nach Angaben der Mutter ertrank, und von der im September 2005 zur Welt gekommenen Marie, die angeblich erstickt war. Die 29-Jährige habe ihre Schwangerschaft verheimlicht und auch ihrem Lebensgefährten nichts davon erzählt, der ohnehin keine weiteren Kinder wollte. Das Risiko einer Hausgeburt, vor allem einer Wassergeburt, habe sie gekannt. Sie habe den Tod der beiden Mädchen daher zumindest billigend in Kauf genommen. Eine Gutachterin hatte die Frau für schuldfähig befunden.

Der Fall war ins Rollen gekommen, als die älteste Tochter nicht zur Vorschuluntersuchung erschien. Die Mutter führte die Beamten daraufhin zu einer Leiche. Wenige Tage später entdeckte die Polizei auch die Leichname zweier weiterer Babys in zwei anderen Wohnungen. Der Prozess hatte im August 2008 begonnen.

DPA
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
sportartmakler (04.03.2009, 14:49 Uhr)
bestrafung zu lasch
und das ist kein gegeifer. wenn da keine sicherheitsverwahrung ( sofern überhaupt möglich )drangehangen wird kommt die gute noch gebarfähig wieder raus.
@hondo:der simpsonstyp provoziert gern. nachher solls dann immer witzig gewesen sein. haben wir gelacht...
Hondo_87 (04.03.2009, 13:11 Uhr)
Recht
Also ich wohne in Zwickau und habe jeden Verhandlungstag mitverfolgt und war schon recht überrascht das es überhaupt ein Urteil in dem Maß gab. Am Anfang dachten wir immer das eh der Freispruch kommt, da man nichts beweisen kann, sie war immer still und hat nichts gesagt............. Obduktion erbrachte auch nichts. Aber der Richter ist ein sehr kompetenter Mann und stimme ihn in allen Punkten zu. Klar zu wenig, aber glaubt mir für die Frau hat es eine besondere unangenehme Wirkung, hab ja gesehn wie fertig sie war als das Urteil ausgesprochen wurde. Ich finde es gerechtfertig weil ich eben weiß wie es begründet wurde.
Und zu Millhouse73 kann ich nur eins sagen.......... natürlich wenn man es uns verbietet gehen die morde nach unten, aber das dumme gelapp von euch eimern bleibt, denn mehr als dummes gelapp von euch ist es nicht. PUNKT
Millhouse73 (04.03.2009, 12:38 Uhr)
Den
Ossis sollte man grundsaetzlich das kinderkriegen verbieten.
Dann wuerden solche Vorfaelle ganz drastisch zurueck gehen..
Albimonte (04.03.2009, 11:05 Uhr)
Frauen...
werden nicht so einfach wegen Mordes verurteilt. Ohne mit dem Fall vertraut zu sein - Mütter scheinen auf irgendeine Weise den Tatbestandsschutzschirm gegen Mord zu besitzen. Ein Vater wird regelmäßig wg. Mord an seinen Kindern verurteilt. Beneidenswerte Frauen - Bevorzugung in allen Bereichen.
Clemens1964 (04.03.2009, 10:52 Uhr)
@babylon
geifer geifer geifer wo bleibt der ruf nach todesstrafe?!
babylon (04.03.2009, 09:43 Uhr)
Viel zu wenig
Für dreifachen Mord oder Totschlag an neugeborenen Menschen die sich nicht wehren konnten ist das Urteil ein Witz! Und der Verteidiger fordert Freispruch, unglaublich. Aber unsere Juristen haben ja keine Moral mehr.
Wie kann man nur seine eigenen Kinder umbringen. Aber in unserem Land ist so etwas ja schon alltäglich! Wir betreiben hier aktiven Täterschutz.
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