22. November 2007, 08:41 Uhr

EU-Parlament will für Marco W. kämpfen

Das EU-Parlament will sich für Marco W. einsetzen: Angeblich haben Politiker aller Fraktionen ihre Besorgnis über die Behandlung des in der Türkei inhaftierten deutschen Schülers geäußert. Die erneute Vertagung des Verfahrens sei "ein Skandal". Marcos Anwälte freuen sich aber nicht über die Polit-Unterstützung.

Marco W. im türkischen Gefängnis im Juni 2007©

Der Fall Marco belastet zunehmend die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" haben die Vorsitzenden aller Fraktionen des europäischen Parlaments auf Initiative der Liberalen den EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn bereits vor Tagen aufgefordert, sich bei der Regierung in Ankara für ein rechtsstaatliches Verfahren im Fall des 17-jährigen Deutschen einzusetzen. Parlamentspräsident Hans-Gerd Pöttering sei in der nichtöffentlichen Sitzung von allen Fraktionsvorsitzenden zudem damit beauftragt worden, Rehn die Besorgnis des europäischen Parlaments zu übermitteln.

"Egal, ob Marco schuldig ist oder nicht: Einen Minderjährigen sieben Monate lang in Untersuchungshaft gefangen zu halten verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien der EU", sagte die Vizechefin der Liberalen im Europaparlament, Silvana Koch-Mehrin (FDP) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dass die Aussageprotokolle des mutmaßlichen Missbrauchopfers Charlotte aus Großbritannien noch immer nicht dem Gericht in Antalya vorliegen, sei "ein Skandal". "Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter, als noch Reiter Botschaften von einem Land ins andere bringen mussten." Wenn die Türkei in die EU wolle, müsse man auch erwarten können, dass ein EU-Bürger wie Marco W. ein anständiges Verfahren bekomme.

"Das hat mit rechtsstaatlichen Maßstäben nichts zu tun"

Der Missbrauchsprozess gegen den 17-Jährigen bestärke die CSU im Widerstand gegen einen EU-Beitritt der Türkei, sagte der bayerische Europaminister Markus Söder in Brüssel. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), erklärte mit Blick auf die erneute Vertagung des Prozesses, die Türkei sei nicht reif für einen EU-Beitritt. Der Prozess gegen Marco W. sei mit dem deutschen Verständnis von einem Rechtsstaat nicht mehr vereinbar, sagte Gehb der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, CDU, kritisierte das Gericht: "Die britische Belastungszeugin Charlotte hätte schon längst vor Gericht erscheinen müssen, damit sich die Richter ein Bild von ihrer Glaubwürdigkeit machen können", sagte er derselben Zeitung. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, beklagte die siebte Vertagung des Prozesses: "Diese Verzögerung des Verfahrens ist nicht akzeptabel. Mit rechtsstaatlichen Maßstäben hat das nichts zu tun", sagte sie. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte: "Was wir hier erleben an immer neuen vermeidbaren Verzögerungen, ist ein Skandal."

Marcos Anwälte bitten um Zurückhaltung

Nach der erneuten Vertagung des Prozesses gegen den deutschen Schüler Marco W. in der Türkei haben seine Anwälte eindringlich vor einer Politisierung des Verfahrens gewarnt. "Wir appellieren an die deutschen Politiker, sich jeder lauten Äußerung zu dem Prozess zu enthalten", sagte Rechtsanwalt Matthias Waldraff in Hannover. Wer den Prozess in Antalya "mit der EU-Fähigkeit der Türkei verbindet, gefährdet Marco akut und massiv", meinte er. Gut gemeinte Äußerungen von Politikern hätten Marco schon im Sommer schweren Schaden zugefügt. Politiker von Union und FDP hatten zuvor mit Empörung darauf reagiert, dass der 17-Jährige in türkischer Untersuchungshaft bleiben muss.

Auf die Politiker-Äußerungen reagierte auch Marcos deutscher Verteidiger Michael Nagel mit Bedauern. "Laute Töne sind zurzeit nicht sinnvoll, sondern schädlich", sagte er. Vor dem nächsten Verhandlungstag in Antalya versuche die Verteidigung, das Original-Protokoll der Vernehmung der jungen Engländerin Charlotte zu besorgen. Weil dem Gericht bislang nur eine Abschrift des Protokolls vorliegt, hatte es sich am Dienstag erneut vertagt. Um noch vor Weihnachten eine Freilassung von Marco zu erreichen, werde man sich zudem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, sagte Nagel. Noch vor dem nächsten Verhandlungstag in Antalya werde man bei dem Gerichtshof in Straßburg eine Entscheidung gegen die Untersuchungshaft beantragen. Die Verlegung des 17-Jährigen in eine neue, modernere türkische Haftanstalt wollte Nagel nicht kommentieren.

Marco W. wird vorgeworfen, im Osterurlaub in der Türkei die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er sitzt seit mehr als sieben Monaten in türkischer Untersuchungshaft. Der bereits sieben Mal vertagte Prozess soll am 14. Dezember in Antalya fortgesetzt werden.

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 37)
 
muhtesem1 (24.11.2007, 17:10 Uhr)
sachse, da hängt ihr euch ja auf.....
...er hat eben mit einer 13 jährigen sex ohne eindrigen gemacht. jetzt ist auch noch ein vorwurf da, also bleibt er in u-haft, bis sich seine unschuld bewiesen hat. das ist überall so.
sachsenwini (24.11.2007, 16:35 Uhr)
@ Cem79 es ist zweifellos richtig,

dass Marco zunächst erst einmal in Untersuchungshaft genommen werden musste.
Aber nachdem Charlotte vor der türkischen Polizei aussagte, dass sie nicht vergewaltigt wurde und das Marco sich auf ihre Einladung hin bei ihr befand, nachdem ein Arzt ihre Jungfräulichkeit bestätigte und ein Zeuge aussagte, dass es keinerlei Gewalt oder Streit gab, war die U- Haft nicht mehr nötig.
Das Gericht hätte die Akten schließen können da es Charlotte nicht für nötig hielt, ihre Aussage vor Gericht zu machen.
muhtesem1 (23.11.2007, 20:40 Uhr)
ja leute, wo sind den wir hier....???
... wo doch in den letzten jahren unzählige kinderschänder und kindermörder in deutschland rumlaufen?! wo sind wir denn hier, wo doch schon wieder ein deutsches ehepaar ihr kind verhungern ließ, aber die hunde wohlernährt waren?! ja wo sind wir denn hier, wo wir nicht vor unserer haustür kehren und uns mit dingen ablenken, die uns eher im ausland lächerlich machen. ja, wo sind wir hier ????
muhtesem1 (23.11.2007, 20:35 Uhr)
germinal, nach thailnad kannst du auch nicht,....
...denn die gehen schlimmer+ härter mit keinderschändern um.
muhtesem1 (23.11.2007, 20:33 Uhr)
hey zeus, du hast ja womöglich recht.....
...aber die ehrenmorde sind eigenartigerweise viiiieeeel weniger als die kinderfickermorde der deutschen in deutschland. oder irre ich mich? WENN WIR SCHON VERGLEICHE STELLEN; DANN BIN ICH AUCH GERNE DABEI! wusstest du, dass man im übrigen ausland, auch in der eu, deutschland als kinderfickerland bezeichtnet? nein ? klar, kannst auch nur bild zeitung lesen was? dabei ist das nicht mal die schlechteste.
Cem79 (22.11.2007, 15:59 Uhr)
Warum U-Haft
Das kann ich euch verraten; wenn Marco in der Türkei ansässig wäre, also dort einen festen Wohnsitz hätte, seine Arbeit oder Schule hätte, eine feste Aufenthaltsgenehmigung hätte, dann würde er nicht eingespeert werden, weil ja seine Schuld nicht bewiesen worden ist. Da aber eine Fluchtgefahr besteht, das heisst auch wenn man seinen Pass ihm wegnehmen würde, könnte er in einem Deutschen Konsulat(wo die Türkei keinen Recht hat, jemanden zu verhaften) sich einen neuen Pass ausstellen lassen und aus der Türkei zu fliehen. Also bleibt er solange in U-Haft bis das Gericht ein Urteil gefällt hat, und bekanntlich mahlen die Mühlen der Demokratie langsam. Oder denkt auch irgendjemand, dass in Deutschland so ein Fall in wenigen Monaten abgeschlossen wird.
germinal (22.11.2007, 15:08 Uhr)
Stimmt! Was aber helfen könnte...
Sicher werde nicht nur ich allein es mir zweimal überlegen, wo ich meinen nächsten Urlaub verbringen werde.
tripex (22.11.2007, 12:14 Uhr)
Contra-Beitritt-Wetterer
An alle diese mal eine Frage: Und was hilfts Marco? Nichts!
talkingkraut (22.11.2007, 11:56 Uhr)
Nachtrag
Ein Aspekt von U-Haft ist es doch auch, die Allgemeinheit vor Schwerstkriminellen zu schützen und da hat die Allgemeinheit einen Anspruch, dass der Mörder des Jungen aus der Nähe von Waiblingen und dass der mutmaßliche Mörder von Hani hinter Gitter kommen, gerade wenn es von der Polizei heißt, sie habe die Fälle weitgehend gelöst. Im Fall von Marco gibt es keine Spuren einer Gewaltanwendung, nicht bei Charlotte, nicht bei Marco, warum ist dieser Junge in Haft? Möchte die türkische Justiz die deutsche Allgemeinheit vor einem Schwerstkriminellen schützen? Wie in diesem Forum schon gesagt wurde, mir erscheint dieser Fall auch als eine Verhöhnung von wirklichen Verbrechensopfern. Aus deutscher Sicht ist die U-Haft von Marco eine Farce, die Länge, aber auch schon allein, dass sie überhaupt verhängt wurde.
talkingkraut (22.11.2007, 11:28 Uhr)
Marcos U-Haft ist aus deutscher Sicht unangemessen
Vor aufwändigen Prozessen kann es in Deutschland auch zu langen U-Haftzeiten kommen. Aber das sind dann Mörder, die schon gestanden haben, oder Mörder, gegen die die Beweislage erdrückend ist. Dabei müssen immer die Haftgründe substantiell geprüft werden. Bei einem solch haltlosen Tatvorwurf, wo alle Indizien für Marcos Unschuld sprechen, wäre es nicht möglich eine U-Haft zu verhängen. Wäre dieser Fall England passiert, hätte ein Haftrichter nie U-Haft verhängt. Da haben einige ein völlig falsches Verständnis von Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat müssen schon gewichtigere Verdachtsmomente für eine schwere Straftat vorliegen, um U-Haft zu verhängen. Bei einem Jugendlichen ist das natürlich noch einmal strenger. Wenn türkische Jugendliche in Deutschland lange in U-Haft sitzen, dann handelt es sich meist um Tötungsdelikte, mit sehr eindeutiger Beweislage, wie etwa im Fall des Mordes nördlich von Stuttgart, wo der Täter, ein türkischer Jugendlicher, sein jugendliches Opfer auf eine Wiese lockte, ermordete, dann die Leiche nach Hause brachte und sie dort mit familiärer Hilfe einbetonierte, um dann die Betonteile im Neckar zu versenken, oder im Fall der 14-jährigen Hani, wo der mutmaßliche 17jährige Täter, dessen Vorname die Polizei mit Ali angibt, die Leiche in einem Koffer in einen Berliner Park brachte und dort anzündete. An diesem Fall ist das Alter des Täters siebzehn und das Opfer vierzehn und was für ein abscheuliches Verbrechen ist es. Solche abscheulichen Verbrechen benötigen oftmals sehr komplizierte Ermittlungen und deswegen dauert es lange bis es zu einem Prozess kommt, der Delinquent sitzt also lange in U-Haft. Hier kann ein Haftrichter wegen der Schwere des Verbrechens und der erdrückenden Beweislage, die ein Haftrichter in Deutschland natürlich eingehend zu prüfen hat, berechtigterweise U-Haft verhängen. Bei Marco gibt es weder einen ausreichenden Verdacht auf sexuellen Missbrauch noch auf sexuelle Nötigung. Aus deutscher Sicht ist eine solche U-Haft gegen einen Jugendlichen ein himmelschreiendes Unrecht. Wir haben in Deutschland zwar auch die richterliche Unabhängigkeit, aber in Deutschland könnte ein Haftrichter keine Haft verhängen, wenn er diese Haftentscheidung nicht substantiell begründete, da würde ihm seine Aufsichtsbehörde schnell dazwischenfunken.
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