Aus nichtigem Grund hatte ein 18-Jähriger in Stuttgart einen Mann krankenhausreif geschlagen. Doch der Täter, Serkan G., nutzte einen oft stiefmütterlich behandelten Aspekt des Strafprozessrechts: den Täter-Opfer-Ausgleich. Beide trafen sich, aus grober Gewalt wurde tiefe Reue. Von Malte Arnsperger

Eine normale U-Bahn-Fahrt wurde Dieter P. zum Verhängnis. Der Täter-Opfer-Ausgleich verschafft ihm ein wenig Gerechtigkeit© Christof Stache/AP
Beide heißen Serkan. Beide sind jung, der eine 20, der andere 18. Beide kommen aus zerrütteten Familien, beide scheinen nur Gewalt zur Lösung von Konflikten zu kennen, nur Alkohol als Ventil für ihre Aggressionen. Beide haben einen Menschen grundlos verprügelt. Beide sind U-Bahn-Schläger. Doch hier enden die Gemeinsamkeiten zwischen Serkan A. der vor mehr als einem Jahr in einer Münchner U-Bahn-Haltestelle mit einem Freund einen Rentner fast zu Tode geschlagen hatte und seinem Namensvetter Serkan G., der vor einigen Monaten in einer Stuttgarter U-Bahn einen 53-Jährigen krankenrausreif geprügelt hat.
Denn Serkan G. hat sich nach seiner Tat um Wiedergutmachung bemüht und ist damit einer langen Haftstrafe entgangen. Er und sein Opfer, der 53-Jährige Dieter P., lieferten zugleich ein Lehrstück für einen oft stiefmütterlich behandelten Aspekt des Strafprozessrechts, den Täter-Opfer-Ausgleich.
Diese Geschichte beginnt im November 2008: Serkan G., ein arbeitsloser Schulabbrecher, steigt mit einem Freund um kurz vor Mitternacht in eine U-Bahn in Stuttgart. Beide sind angetrunken. Serkan will Musik hören, dreht sein Handy auf volle Lautstärke. Das passt Dieter P. überhaupt nicht. Der arbeitslose EDV-Kaufmann will in Ruhe seine Zeitung lesen. "Das ist nicht mein Musikgeschmack. Mach das Handy aus", sagt er zu Serkan G. Der reagiert nicht. Dieter P. macht eine abwertende Handbewegung.
Das reicht, um den aufgestauten Frust in Serkan G. zu entladen. Der muskulöse Jugendliche zieht seinen metallenen Schlagring aus der Hosentasche, zieht ihn sich über die Faust und schlägt mehrmals mit voller Wucht auf sein Opfer ein, tritt mit den Füßen auf den am Boden liegenden Mann. Dann verlässt er die U-Bahn, lässt den am Kopf blutenden Dieter P. zurück. Wenig später wird er festgenommen. Seitdem sitzt Serkan G. in Untersuchungshaft.
Normalerweise hätten sich Serkan G. und Dieter P. erst in einem Gerichtssaal wieder gesehen. Der Schläger wäre dort auf das traumatisierte und unversöhnliche Opfer getroffen, beide wären für immer Gegner gewesen. Doch Serkan G. und Dieter P. sind einen anderen Weg gegangen. Sie haben sich vor dem Prozess gegen Serkan G. zu einem Täter-Opfer-Ausgleichsgespräch getroffen. Die Jugendgerichtshilfe habe ihn auf diese Möglichkeit hingewiesen, erzählt der junge Türke vor Gericht. Eine willkommene Gelegenheit, denn "ich habe mir auch überlegt, wie ich meine Tat wiedergutmachen könnte".
Er hat Glück. Sein Opfer willigt ein. Fast zwei Stunden sitzen Serkan G. und Dieter P. in einem kleinen Raum zusammen, nur ein geschulter Mediator des Jugendamtes ist dabei. Beide schildern ihre Sicht der Tat. Eine schlüssige Begründung für seinen Gewaltausbruch kann Serkan nicht geben. "Schrecklich" sei es gewesen, als sich beide das Überwachungsvideo des Vorfalls angeschaut hätten. "Ich war ziemlich erschrocken, als ich gesehen habe, was ich getan habe." Serkan bietet seine Entschuldigung an, will mit Sozialstunden ein Schmerzengeld finanzieren. Dieter P. verzeiht. "Ich wollte den Täter kennen lernen. Ich wollte hören, warum er mich geschlagen hat. Ich wollte dieses Gespräch, um das Erlebte besser für mich verarbeiten zu können."