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3. April 2008, 16:11 Uhr

Gesetz soll gegen Spitzel schützen

Erst Lidl, nun auch Edeka und Plus: Immer mehr Unternehmen müssen einräumen, dass sie ihre Mitarbeiter systematisch überwacht haben. Jetzt fordern Gewerkschaften und Datenschützer den Gesetzgeber auf zu handeln: Sie wollen ein Anti-Spitzel-Gesetz.

Nicht nur bei Lidl, sondern auch bei anderen Discountern sollen Mitarbeiter systematisch überwacht worden sein© Bernd Thissen/DPA

Angesichts der Spitzelskandale bei mehreren Supermarktketten dringen Gewerkschaften und Datenschützer auf einen besseren gesetzlichen Schutz von Arbeitnehmern vor Überwachung. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock nannte es bedauerlich, dass eine solche Affäre nötig gewesen sei, damit die politisch Verantwortlichen die Forderung nach besserem Datenschutz ernst nähmen.

Mit dem Thema wollen sich auch die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes bei ihrer Konferenz befassen, die derzeit in Berlin tagt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in den durch stern.de aufgedeckten Überwachungsfällen bei Lidl, Edeka und Plus keine Einzelfälle. "Wir haben es mit der Spitze eines Eisbergs zu tun. Die meiste Überwachung läuft unsichtbar ab, ohne unsere Kenntnis", sagte Schaar auf MDR Info. Schaar verwies auch auf Computer am Arbeitsplatz und die Internetnutzung. "Die neuen Überwachungsmöglichkeiten reizen manchen, die Arbeitnehmer zu überwachen." Der Bundesbeauftragte sagte, zusätzliche Regeln zum Schutz vom Arbeitnehmern könnten in einem eigenen Gesetz festgeschrieben oder in das Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden.

DGB-Vize Sehrbrock sagte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", es gehe um mehr als nur um Videoüberwachung. "Es geht auch um die Grenzen der Datenerhebung und -speicherung im Arbeitsverhältnis - vom Internet bis zu Filtersystemen von E-Mails." Gesetzliche Regeln müssten auch den Schutz von Informanten umfassen, forderte sie. "Denn oft sind es diese Helden des Alltags, die dafür sorgen, dass unsaubere Methoden öffentlich werden," wird Sehrbrock zitiert.

Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge äußerte sich allerdings skeptisch zu neuen Gesetzen. "Ich weiß nicht, ob gesetzliche Regelungen da das einzig wahre Mittel sind", sagte sie laut "n-tv". "Wichtig ist es, die Bürger konsequent aufzurufen, das auch zu melden, damit die Aufsichtsbehörden Möglichkeiten bekommen, einzugreifen."

Einzelhandel besteht auf Überwachung

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wies darauf hin, dass die Videoüberwachung von Verkaufsräumen zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstählen und Raubüberfällen unverzichtbar sei. Dabei müsse aber klar sein, dass die Kameras nicht dazu dienen dürften, in die Privatsphäre der Mitarbeiter einzudringen, sagte der HDE-Sozialexperte Heribert Jöris. Er wies darauf hin, dass alleine im Jahr 2006 im Einzelhandel mehr als 430.000 Ladendiebstähle angezeigt worden seien.

AP
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Supratana (03.04.2008, 22:19 Uhr)
Zum Discounterscandal Lidl/Plus
Ich war bis Mitte Februar 08 bei Plus beschäftig. Dabei wurde veranlasst durch die zuständige Bezirksverkaufsleitung ein Test über Pfundgeld durch eine Kundin bei mir durchgeführt. Weil ich durch die Vorbereitung für die Komende Donnerstagaktion ziemlich beschäftig war, steckte ich dieses Pfundgeld in meine Arbeitstasche um es zu einem späteren Zeitpunkt der Filialleitung zu übergeben. Leider vergass ich im Stress der nicht wenigen Arbeit dieses Pfundgeld und der Bezirksverkaufsleiter kehrte nach Ladenschluss zurück.
Dieser Sprach mich auf das Pfundgeld an, das mir erst in diesen Moment wierder einfiel.
Daraufhin wurde mir unterstellt, ich hätte die Absicht gehabt, diese 20€ zu stehlen. Das Geld befand sich während dieser ganzen Zeit in der von Plus zur Verfügung gestellten Arbeitstasche.
Daraufhin wurde mir unterstellt,dass ich diese 20€ klauen wollte und ich wurde vor die Wahl gestellt selbst sofort zu kündigen oder wegen Diebstahl angezeigt zu werden. Unter Schock schrieb ich meine Kündigung.
Erst durch die Konsultierung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht erreichte ich, dass es in eine Kündigung zum Monatsende durch den Betrieb geändert wurde und ich ein Arbeitszeugnis bekam.
Auch wenn ich die Geschäftsanweisungen in bezug sofortiger Abgabe des Fundgeldes gelesen und unterschrieben habe, reagierte ich Druck und Stress des Einzelhandels doch nur menschlich und beging einen verhängnisvollen Fehler.
Reality (03.04.2008, 18:44 Uhr)
Wie bereits schon früher von mir vorhergesagt....
völlige Tatenlosigkeit der dafür verantwortlichen Beamten, in Bezug auf ausspionieren von Kunden - Pin Nummern.
Welch ein Rechtsstaat kann so was zu lassen ?
Man merkt ihr denn immer noch nicht wohin wir gekommen sind.
Handelt endlich.
Die Lobbyisten dürfen nicht auch hier gewinnen, sonst droht das völlige Chaos.
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