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Viele Menschen regen sich über das Rauchverbot in Kneipen auf. Uli Neu geht aktiv dagegen vor. Der Tübinger Wirt hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er ist empört über den staatlichen Eingriff in Grundrechte - und in die schwäbische Gemütlichkeit. Eine Reportage von Markus Wanzeck
Die Gesetze zum Nichtraucherschutz gelten inzwischen in ganz Deutschland. In ganz Deutschland? Nein. Überall im Land schmort der Protest. Ende Juli entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen.
Ab heute ist Uli Neu aus Tübingen wohl der Held vieler deutscher Kneipenwirte. Gemeinsam mit der Berliner Wirtin Sylvia Thimm und einem Diskothekenbetreiber aus Heilbronn hatte Uli Neu gegen das Rauchverbot geklagt und damit Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", freut sich Uli Neu. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung.
Verboten ist drinnen das Rauchen und draußen der Alkoholkonsum. Wo er erlaubt ist, fühlen sich Anwohner gestört oder werden Gäste gegängelt. Das Rauchverbot ist für viele Wirte der Tropfen, der ein volles Fass zum Überlaufen bringt - einseitige Betrachtungen vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Niels Kruse.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Verhandlung über die umstrittenen Rauchverbote in Kneipen und Gaststätten begonnen. In dem Prozess geht es um drei beispielhaft ausgewählte Klagen von Wirten. Sie halten es für grundgesetzwidrig, dass in ihren Einrichtungen das Rauchen gänzlich untersagt ist.
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