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19. Februar 2009, 14:35 Uhr

Angeklagter beteuert seine Unschuld

"Ich habe mit der Tat nichts zu tun": Der Angeklagte im Prozess um die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann vor 27 Jahren hat seine Unschuld beteuert. Dem Mann wird erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft will ihn in einem Mammutprozess überführen.

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Weist jegliche Beteiligung an dem Verbrechen zurück: der Angeklagte (r.) im Ursula-Herrmann-Prozess, hier im Gespräch mit seinem Verteidiger© Josef Hildenbrand/DPA

Der Angeklagte im Indizienprozess um die mehr als 27 Jahre zurückliegende Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann aus Bayern hat jegliche Beteiligung an dem Verbrechen von sich gewiesen. "Ich habe mit der Tat nichts zu tun", sagte der 58-Jährige am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Augsburg. "Ich bedauere den Tod von Ursula Herrmann und das Schicksal der Familie." Laut Anklage hatte der Mann im September 1981 die Schülerin aus Eching am Ammersee entführt, um zwei Millionen Mark zu erpressen. Das Mädchen erstickte in der Holzkiste, in der sie im Waldboden versteckt worden war.

Dem 58-Jährigen wird erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge vorgeworfen. Er war im Mai 2008 im schleswig-holsteinischen Kappeln festgenommen worden. Der Anklage zufolge hat er am 15. September 1981 in den Abendstunden die Schülerin auf deren Heimweg vom Rad gerissen und in den Wald verschleppt. In der dort vergrabenen Holzkiste erstickte das Mädchen wenig später, weil die primitive Belüftung mit Laub verstopft war. Die Ehefrau des Beschuldigten ist wegen Beihilfe angeklagt.

Bei den Eltern des Kindes gingen kurz nach der Entführung zwei Erpresserbriefe und Erpresseranrufe ein. Die Briefe soll die Ehefrau des Beschuldigten aus Textteilen von Zeitungen zusammengeschnitten haben. Als die Eltern einen Nachweis über die Unversehrtheit ihrer Tochter verlangten, brach der Kontakt zu dem Entführer ab. 19 Tage nach der Tat wurde Ursulas Leiche von einem Suchtrupp der Polizei in der vergrabenen Kiste gefunden.

Der Angeklagte hatte damals in der Nachbarschaft gewohnt und war später nach Schleswig-Holstein gezogen. Er war schon einmal ins Visier der Ermittler geraten, aber den Beamten fehlten handfeste Beweise. Bei einer Hausdurchsuchung vom Oktober 2007 in seiner Wohnung in Schleswig-Holstein wurde ein Tonbandgerät beschlagnahmt, das der wichtigste Baustein der Anklage ist. Das Gerät soll bestimmte Besonderheiten aufweisen, die exakt mit den von der Polizei veranlassten Mitschnitten der Erpresseranrufe übereinstimmen.

Die Kammer lehnte zum Prozessauftakt am Donnerstag zwei Anträge der Verteidiger auf vorübergehende Aussetzung des Verfahrens ab. Die Verteidigung hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass die Aktenlage mit rund 270 Bänden und zusammen 50.000 Blatt völlig unübersichtlich sei. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten und befand, die Kenntnis der Akten sei in ausreichender Weise gegeben.

Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Rothermel hat bis zum Jahresende 53 Prozesstage angesetzt. Mehr als 200 Zeugen und Sachverständige sollen gehört werden.

DPA/AP
 
 
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