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26. Juli 2010, 14:59 Uhr

Brunner-Prozess geht in die Verlängerung

Es sollte ein kurzer Prozess werden, doch nun geht es in die Verlängerung: Das Urteil im Prozess um den Tod von Dominik Brunner ist verschoben worden. Neue Schilderungen einer Sozialpädagogin lassen die Prügelattacke der Angeklagten noch fassungsloser erscheinen.

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"Nicht realisiert, dass da ein Mensch zu Tode gekommen ist": Der Angeklagte Sebastian L. zwischen seinen Anwälten© Peter Kneffel/DPA

Die Urteilsverkündung im Mordprozess Dominik Brunner ist vom kommenden Donnerstag auf den 6. September verschoben worden. Das Landgericht München gab am Montag vier zusätzliche Termine bekannt. Die Jugendkammer will zusätzlich am 2., 4. und 24. August verhandeln und ihr Urteil danach erst im September sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier.

Brunners 80-jähriger Vater Oskar, der neben Brunners Lebenspartnerin für Dienstag als Zeuge geladen war, ist ist nach Angaben seiner Anwältin Annette von Stetten "sehr schwer krank" und könne nicht kommen. Das Gericht will aber einen Gutachter des Landeskriminalamts und eine Ärztin der Universitätsklinik München hören. An den folgenden Tagen sollen die beiden Angeklagten über ihre persönlichen Verhältnisse aussagen und weitere Mediziner und Psychologen gehört werden.

Angeklagte: Ruhig, unauffällig, hilfsbereit

Der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. und der damals 17-jährige Sebastian L. sind angeklagt, den 50-jährigen Brunner am 12. September vergangenen Jahres am S-Bahnhof Solln totgeprügelt und -getreten zu haben, weil er vier Schüler vor einem Raubüberfall verteidigt habe. Sie haben die Schläge vor Gericht gestanden, aber die Tötungsabsicht bestritten.

Eine Sozialpädagogin sagte am Montag aus, Sebastian L. habe ihr am Tag nach der Tat gesagt, sie seien angetrunken und gewesen und "wollten die Jugendlichen abziehen". Brunner "hat sich eingemischt", zitierte die Sozialpädagogin den Angeklagten. Brunner habe zuerst geschlagen, dann sei es sei zu Schlägen und Tritten gekommen. Markus S. hatte die Nachricht vom Tod Brunners offenbar sehr abgeklärt aufgenommen. "Er war erstaunlich ruhig und distanziert", sagte die Sozialpädagogin. "Ich glaube, dass es eine Art Schockreaktion war." Markus und auch Sebastian hätten offenbar noch nicht realisiert gehabt, "dass da ein Mensch zu Tode gekommen ist".

Ehemalige Lehrkräfte beschrieben Markus S. als sehr ruhigen und unauffälligen Schüler. Er habe mehrere Verweise kassiert, sei aber "nicht aggressiv" gewesen und "nicht mit Gewalt aufgefallen". Im Gegenteil: Er sei sogar eher hilfsbereit gegenüber Mitschülern gewesen, sagte eine Sozialpädagogin. Sie fügte aber hinzu, er sei auch "verschlossen und aalglatt" gewesen. Ein Lehrer schilderte Markus S. als Außenseiter, der den Unterricht teilnahmslos über sich ergehen lassen habe. Den Hauptschulabschluss hatte er nicht geschafft.

APN/DPA/ben
 
 
KOMMENTARE (7 von 7)
 
myway (27.07.2010, 23:43 Uhr)
Brunner-Prozess
Oft nehme ich als Hörerin bei den Verhandlungen teil. Heute, Dienstag, waren alle sehr traurig als wir Mitschnitte des Handygesprächs und danach die Schlägerei anhörten. Den Vorsitzenden Richter finde ich sehr einfühlsam, sehr geduldig und er wird ein gerechtes Urteil fällen.
Countryjoe (27.07.2010, 18:54 Uhr)
Demontage
Die Zeit hat wohl noch nicht ausgereicht um den Toten so zu demontieren, daß man mit Geringststrafen agieren kann.
Dieser Prozess ist die totale Antithese zur Zivilcourage. Denn warum helfen wenn man sogar noch als Toter weitergeprügelt wird?
Johann58 (27.07.2010, 15:32 Uhr)
2 junge Maenner schlagen einen Mann tot
Aufgabe des gerichts kann es doch nicht sein bei dem Opfer posthum nach einer Mitschuld zu fahnden und nach Entschuldigungen fuer einen Totschlag zu suchen bei dem nicht anderes als ein weiteres Verbrechen der beiden Taeter zu Grunde liegt.

Wo liegt denn die Rechtfertigung fuer einen Totschlag wenn man vorher einen Schwaecheren bestehlen wollte und nur weil sich jemand schuetzend vor den stellt diesen dann zu Erschlagen? Alkohol als Rechtfertigung ist geradezu der Irrsinn schlechthin. Alkoholgenuss sollte eher dazu dienen die Strafe zu erhoehen statt zu mindern.

Dem Opfer hilft es nicht, dass jemand in der Schule angeblich wenig Gewaltbereitschaft gezeigt hat, aber bei passender Gelegenheit jemand erschlaegt. Die Tat macht aus einem ganz anderen Grund fassungslos, sie zeigt wie wenig Respekt mancher vor dem Eigentum und dem Leben anderer hat, dass man sich einfach nimmt was man will, im Zweifel mit Gewalt und unter Inkaufnahme von Tod.
Starbeiter (27.07.2010, 13:50 Uhr)
Wo ist der Inhalt?
"Neue Schilderungen einer Sozialpädagogin lassen die Prügelattacke der Angeklagten noch fassungsloser erscheinen. " So steht es drüber. Im eigentlichen Text findet man dazu aber nichts. Im Gegenteil. Die Äußerungen der Sozialpädagogin bestätigen eigentlich nur die bisherigen Informationen.
derBuerger (27.07.2010, 09:04 Uhr)
Abziehen!
Allein an der Tatsache, dass die Täter (oder muss ich mutmaßliche Täter schreiben) die Jugendlichen "abziehen" wollten, zeigt doch, dass sie keinerlei Rechtsempfinden haben. "Abziehen" ist laut Strafgesetzbuch Raub oder sogar schwerer Raub.
SpringbokCT (26.07.2010, 21:32 Uhr)
Pipapo
"Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, psyische Abnormitäte, Rache, Abziehen, nicht aggresiv, etc"

Ist danach bei dem anderen jungen Mann auch gefragt worden, der vor paar Monaten die Frau im Gerichtssal totgestochen hat? Bei ihm wurde sehr schnell die "Besondere Schwere der Tat" festgestellt, die reales "Lebenslänglich" bedeutet.

Falls die Beiden jetzt zu wesentlich weniger verurteil werden, wovon auszugehen ist, dann ist eines der beiden Urteilen ein Skandal.
mantrid (26.07.2010, 17:13 Uhr)
Rachejustiz vs. Rechtsstaatlichkeit
Unstrittig ist wohl, dass die Angeklagten einer Verurteilung entgegen sehen dürften. Das Gericht hat zu klären, ob es sich um Körperverletzung mit Todesfolge oder gar um Mord handelt. Die Folgen für das Opfer sind die selben, allerdings braucht es für einen Mord niedere Beweggründe (Rache, Gier usw.). um das Mordmerkmal erfüllt zu sehen. In den angelsächsischen Länder wäre es auf jeden Fall Mord, die Frage aber, welchen Grades (dort kennt man keinn Totschlag usw.).

Persönlich meine ich, das Motiv Rache (Brunner verhinderte das "Abziehen" und mischte sich ein) unterstellen zu können. Für einen Totschlag im Affekt dürfte die Tat zu lang gedauert haben. Ob nun mildernde Umstände bei der Bemessung der Strafe wie z.B. psychische Abnormitäten zu berücksichtigen sind, scheint das Gericht gerade fesststellen zu wollen.

Es ist sinnvoll, dass sich das Gericht Zeit nimmt und eben keinen "kurzen Prozeß" macht, wie man es Angesichts der Wut und Ohnmacht vielleicht fordern möchte. Auch wenn die Täter dem Opfer keine Gerechtigkeit oder gar Milde gegenüber haben walten lassen, ein Rechtsstaat muss selbst bei vermeintlich offensichtlichen Fällen, die nötige Sorgfalt an den Tag legen. Unser Staat ist dem Gesetz und nicht Rachegelüsten verpflichtet.
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