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27. Mai 2010, 17:57 Uhr

Gericht streicht Schüler Mittagsgebet

Er hatte einen spektakulären Erfolg errungen - und muss nun einen herben Rückschlag einstecken: Ein 16-jähriger Muslim aus dem Berliner Wedding darf nun doch nicht mittags auf dem Schulgelände gen Mekka beten.

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Niederlage vor Gericht: Yunus Mitschele und sein Anwalt© Stephanie Pilick/DPA

Ein muslimischer Gymnasiast aus Berlin darf sein Mittagsgebet nun doch nicht auf dem Schulgelände verrichten. Das entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am Donnerstag und kippte damit ein Urteil der ersten Instanz vom September. Der 16-jährige Yunus Mitschele hatte sich bundesweit als erster Schüler das Recht erklagt, das rituelle Mittagsgebet in der Schule abhalten zu dürfen. Das Land Berlin hatte sich gegen diese Entscheidung gewehrt. Gegen das Urteil wurde eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Schulfrieden aufgrund der Vielzahl an Glaubensgemeinschaften an dem betroffenen Gymnasium nur dann gewahrt werden könne, wenn ein separater Gebetsraum zur Verfügung stehe. Auf diesen habe der Schüler aber keinen verfassungsrechtlichen Anspruch. Zudem könnten andersgläubige Mitschüler ebenfalls auf einen eigenen Raum bestehen, was die Kapazitäten der Schule sprengen würde. Das Mittagsgebet sei zwar vom Schutz der Religionsfreiheit erfasst. Eine Einschränkung dieses Grundrechts sei im konkreten Fall aber gerechtfertigt.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte die Entscheidung. Er habe sich bereits in erster Instanz ein anderes Urteil gewünscht und freue sich, dass nun der Bildungsauftrag der Schule vor die Religionsfreiheit gestellt worden sei, sagte Kolat. Gleichwohl müsste in der Islamkonferenz diskutiert werden, wie das Zusammenleben verschiedener Religionsgemeinschaften gestaltet werden könne.

Zweifel an der Gläubigkeit des Schülers

Vor Gericht hatte die Rechtsanwältin des Landes Berlin, Margarete Mühl-Jäckel, bezweifelt, dass der 16-Jährige tatsächlich strenggläubig sei. Den Raum, den er seit zwei Jahren in der Mittagspause zum Gebet nutzen darf, habe er erst 14-mal genutzt. Seit Februar habe er gar nicht mehr in dem Raum gebetet. Der Jugendliche bestritt indes, nur selten sein Mittagsgebet in der Schule zu verrichten. Freitags bete er nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine. Zudem hätten ihm Lehrer mehrmals den Zugang zum Gebetsraum verwehrt. Oft müsse er ihnen "hinterher rennen", sagte Yunus Mitschele.

Der Konflikt an dem Berliner Gymnasium hatte im Herbst 2007 begonnen, als Yunus zusammen mit muslimischen Mitschülern sichtbar auf dem Schulflur auf nach Mekka ausgerichteten Teppichen gebetet hatte. Im März 2008 hatte das Berliner Verwaltungsgericht das Gymnasium im Stadtteil Wedding mittels einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, Schüler einmal täglich beten zu lassen.

Ob der Rechtsstreit weitergeht, steht noch nicht fest. Der 16-jährige Schüler und sein Anwalt Bülent Yasar waren bei der Urteilsverkündung nicht mehr anwesend.

APN
 
 
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