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15. März 2010, 11:22 Uhr

Lange Raucherpausen kein Kündigungsgrund

Lange Raucherpausen dürfen nicht zwangsläufig zu einer Kündigung des Mitarbeiters führen - so hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt in einem Urteil entschieden. Der 50-jährige Kläger wird in Zukunft nach Stechuhr rauchen müssen.

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Eine Option für den Stundenzettel: Überlange Raucherpausen© Lukas Barth/DPA

Ausgiebige Raucherpausen rechtfertigen nicht ohne weiteres die Kündigung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Zwar verletze der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Gleichwohl könne eine Kündigung unverhältnismäßig sein und es stattdessen genügen, wenn die Pausenzeiten nicht mehr bezahlt würden (Urteil vom 21.1.2010/10 Sa 562/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Arbeitgeber hatte mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass sie in Absprache mit Vorgesetzten kurze Raucherpausen einlegen durften, ohne das Zeiterfassungsgerät bedienen zu müssen. Da der Kläger aber mehrmals pro Tag und insgesamt fast zwei Stunden für Raucherpausen die Arbeit unterbrach und auch Abmahnungen keine Wirkung zeigten, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG sah diese Reaktion als überzogen an.

Das Verhalten des Klägers rechtfertige keine ordentliche und erst Recht keine fristlose Kündigung. Vielmehr genüge es, wenn der Arbeitgeber anordne, dass der Kläger künftig für die Raucherpausen das Zeiterfassungsgerät bedienen müsse. Denn immerhin sei der Kläger schon über 50 Jahre alt und gehöre dem Betrieb seit vielen Jahren an. Daher würde er es schwer haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 12)
 
Takeshi@gmx.com (16.03.2010, 18:02 Uhr)
Recht und Gerechtigkeit
Die einzige Binde, die Justitia trägt, ist wohl eine Always Ultra.
Wer schädigt einen Arbeitgeber mehr, der, der verbotener Weise ein Brötchen abzweigt, oder wer jeden Tag auf Kosten der Kollegen 2 Stunden weniger arbeitet. Das kann jeder hoch rechnen, wo dem Betrieb mehr Schaden entsteht. Aber der Richter wahr bestimmt auch ein süchtiger Kippenjunkie, und da ist Objektivität nicht zu erwarten.
Swissmiss (16.03.2010, 00:07 Uhr)
Heroinpause
Aha, wenn man älter ist und (angeblich ) schwerer vermittelbar, darf man sich also mehr herausnehmen, als wenn man jung und hoch qualifiziert ist. Danke, jetzt habe ich das endlich verstanden mit der Gerechtigkeit. Was ich mich aber immer noch frage: Darf ich mein Heroin auch während in der Arbeitspause spritzen (sofern ich jeweils ausstemple)? Oder gilt diese Toleranz wieder nur gegenüber Tabaksüchtigen? Immer diese Diskriminierung der Alkis, Pilzlikonsumenten und Junkies...
GermaninUS (15.03.2010, 22:03 Uhr)
"Freizeitpark Deutschland"
Kohl hatte wohl doch nicht so Unrecht mit dieser Bemerkung damals, wenn man sich dieses Urteil so ansieht. Unglaublich.
knilch_59 (15.03.2010, 21:44 Uhr)
Wann kommt endlich das strikte Arbeitsverbot beim Rauchen!
Es ist schon aus Prinzip nicht hinzunehmen, dass sich private und berufliche Interessen verquicken. Deshalb sollten die Arbeitsplätze nur noch in taschenfreier Schutzkleidung bedient werden dürfen, die Zeiterfassung beginnt erst mit dem Anschnallen. Klo, Nase putzen, Teepause und Rauchen sind natürlich Freizeit, für Soziales Nicht-Arbeiten wie "Guten Morgen" oder "Mahlzeit" während des angeschnallten Zeitraums werden pauschal täglich 10% der Arbeitszeit abgezogen.
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Im Gegenzug macht sich ab sofort jede/r der Schwarzarbeit schuldig, wenn man außerhalb der restlichen Arbeitszeit auch nur eine Sekunde auf dienstliche Belange verwendet. Hierzu gehört ausdrücklich auch das Grüßen von Kollegen oder Vorgesetzten.
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Während der Raucherpause an dienstliche Belange denken bedarf der vorherigen Genehmigung seitens Geschäftsleitung UND Betriebsrat und ist nach den Regeln für Mehrarbeit abzugelten. Im Gegenzug wird das Toilettenpapier so umgestellt, dass es formulargleich mit den betrieblichen Vorschlagwesen ist. Ideen, die auf der Toilette zu Papier (egal ob Vorder- oder Rückseite) gebracht werden, können mit sich bringen, dass die dortige Zeit als Arbeitszeit nacherfasst wird. Zu diesem Zweck erhält die Personalstelle von jedem Scheiß einen Durchschlag.
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... was für Trottel haben dort wieder die Gerichte bemüht, auf beiden Seiten?
Gerdd (15.03.2010, 20:43 Uhr)
Als man noch beim Rauchen weiterarbeiten konnte ...
... habe ich auch mal geraucht. Vor ein paar Jahren habe ich dann mit einem Raucher bei einem Kunden gearbeitet - die Arbeitstage waren nur gut halb so lang wie gewohnt. Man muß ja nach jeder Pause sich erst wieder in die Materie einfinden. Auch meinen vorigen Manager konnte ich fast nur auf dem Raucherhof finden. Ich finde die Idee mit der Zeiterfassung ganz angebracht.
Leseratte79 (15.03.2010, 19:37 Uhr)
Stempelzeit
Auch wenn jetzt wieder die Raucher schreien: ich finde es auch ungerecht, dass die Raucher zwischendurch bezahlte Pausen bekommen um zu rauchen. Die Nichtraucher haben keinen Grund sich kurz vom Arbeitsplatz zu entfernen und arbeiten dementsprechend mehr. Mag bei vielen auf den Tag nicht viel aussehen aber auf den Monat gerechnet schon. Warum aber abgemahnt wird anstatt einfach auf einen Zeit- bzw. Geldausgleich zu bestehen kann ich auch nicht nachvollziehen.
rho56 (15.03.2010, 17:40 Uhr)
ach so ist das
Wenn man ein Broetchen verputzt oder einen Pfandbon aufhebt, wird man entlassen. Wenn man Firma und Kollegen jeden Tag um 2 Stunden bescheisst, indem man raucht statt arbeitet, dann ist das OK. Die Nichtraucher sind hier die Dummen!
Wer versteht die Justitz?
MisterBrezeldent (15.03.2010, 14:39 Uhr)
Hallo @TheFreeman und @LunaB,
... ach so ist das. Dann glaub ich meinem Chef, dem alten Schlawiner nun aber kein Wort mehr - auch nicht, dass er gar kein Kettenraucher wäre. Sagen Sie mal Freeman und Luna (ausgehend davon, dass Sie sich auch da bestens auskennen) - wie raucht man eigentlich Ketten? Und schmecken Lichterketten anders als z.B. Fahrradketten? Vielleicht wären Sie beide so freundlich, und würden mir auch hierzu etwas Erhellendes schreiben.

Übrigens: Gerade habe ich gekündigt. Ich konnte diese Arbeitspausen während des Nichtrauchens einfach nicht länger ertragen.
LunaB (15.03.2010, 14:25 Uhr)
@MisterBrezeldent
Hallooo, es geht nicht um solch eine Rauchpause, wie Sie es verstehen, sondern der Mitarbeiter hat fast zwei Stunden während der Arbeitszeit mit rauchen verbracht. Das fand der Chef nicht wirklich lustig. Es geht nicht darum, "rauchfrei" zu werden.. bitte genauer lesen! merci !
TheFreeman (15.03.2010, 14:21 Uhr)
MisterBrezeldent
Irgendwie hast den Inhalt der Mitteilung nicht ganz verstanden.
Bei der Raucherpause geht es nicht darum, wie lange jemand mit dem Rauchen aufhört sondern wie lange er Pause macht, um während der Arbeitszeit zu rauchen.
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