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30. Januar 2004, 10:39 Uhr

Kannibale wegen Totschlags verurteilt

Der Kannibale von Rotenburg, Armin Meiwes, ist wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Kasseler Landgericht gab am Morgen das Urteil bekannt.

Der als 'Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes, rechts, unterhält sich im Landgericht Kassel mit seinem Anwalt Harald Ermel© Uwe Zucchi / AP

Der Kannibale von Rotenburg ist wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 42-jährige Computertechniker Armin Meiwes am 10. März 2001 den Berliner Bernd Jürgen B. erstochen und später Teile seines Fleisches gegessen hatte. Die Richter erkannten jedoch im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine niedrigen Beweggründe, die zur Verurteilung wegen Mordes hätten führen müssen.

Staatsanwaltschaft prüft Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beantragt. Die Verteidigung hatte die Tat als Tötung auf Verlangen eingestuft, wonach höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden könnten. Es wird damit gerechnet, dass die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen wird.

Eine Einweisung des Kannibalen in die Psychiatrie schied aus, da zwei Gutachter ihn trotz einer seelischen Abartigkeit für voll schuldfähig befunden hatten. Der sexuell gestörte Kannibale hatte Erregung nur bei der Vorstellung gespürt, Männern zu zerlegen.

Weltweiter Päzedenzfall

Mit dem Urteil hat die 6. Große Strafkammer einen weltweit beachteten Präzedenzfall der deutschen Rechtsgeschichte entschieden. Der Angeklagte hatte die Tötung und Verspeisung des Menschenfleischs mit seinem lebensmüden Opfer, einem 43-jährigen Diplom-Ingenieur, beim Chatten im Internet verabredet. Bernd Jürgen B. hatte Meiwes am 9. März 2001 auf dem alten Gutshof in Rotenburg-Wüstefeld besucht. Dort ließ er sich von Meiwes entmannen und wollte das Geschlechtsteil mit ihm gemeinsam essen, was sich jedoch als unmöglich herausstellte.

Chronik des Schreckens

Am frühen Morgen des 10. März 2001 tötete Meiwes sein bereits leblos scheinendes Opfer mit einem Stich in den Hals, zerlegte die Leiche und verpackte große Teile für die Gefriertruhe. Das Fleisch aß er nach eigenen Angaben zu seinen normalen Mahlzeiten. Die gesamte, viereinhalb Stunden dauernde Tat hatte er auf Video aufgenommen.

Die Polizei hatte das Verbrechen erst anderthalb Jahre später, im Dezember 2002, aufgedeckt. Meiwes hatte im Internet weiter nach jungen Männern gesucht, die sich "schlachten" lassen wollten.

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