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27. Oktober 2009, 17:32 Uhr

Schülerin gibt Mordversuch zu

Private Probleme in der Schule und zu Hause waren das Motiv für den vereitelten Amoklauf in einer Schule in St. Augustin. So hat es die angeklagte 16-jährige Schülerin zum Auftakt des Prozesses zu Protokoll gegeben. In ihrer Aussage vor Gericht räumte die Angeklagte alle Vorwürfe ein.

Sankt Augstin, Amoklauf, Prozess, Schülerin, Gymnasium

Die 16-jährige Angeklagte: Eine Mitschülerin, die sie bei ihrem versuchten Amoklauf überraschte, verletzte sie mit einem Schwert schwer© DDP

Zum Auftakt des Prozesses um den vereitelten Amoklauf von Sankt Augustin hat die angeklagte Schülerin die Vorwürfe eingeräumt. Als Motiv nannte die 16-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Bonn Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. An dem nicht öffentlichen Verfahren nahm als Nebenklägerin eine Mitschülerin teil, die von der 16-Jährigen schwer verletzt worden war.

Die Angeklagte habe zum Prozessbeginn vor der Strafkammer selbst zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung genommen, sagte der Gerichtssprecher. Die Anklage legt dem derzeit in der Jugendpsychiatrie untergebrachten Mädchen Mordversuch, gefährliche Körperverletzung und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion zur Last, außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz.

Damit ihr Amokplan nicht aufflog, hatte sie nach Überzeugung der Anklage eine 17 Jahre alte Mitschülerin töten wollen, von der sie bei den Vorbereitungen für ihre Tat auf der Schultoilette überrascht worden war. Mit einem Schwert habe sie auf die Mitschülerin eingestochen und diese dabei an Armen und Händen schwer verletzt. Der 17-Jährigen gelang es dennoch, einen Lehrer zu alarmieren. Sie gilt als wichtigste Zeugin.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die 16-Jährige die Tat gut vorbereitet, als sie am 11. Mai etwa eine Stunde nach Schulbeginn am Albert-Einstein-Gymnasium auftauchte. "Ihr Tatplan sah vor, zunächst einen Lehrer mittels eines mitgeführten Kurzschwertes niederzustechen und ihm die Schlüssel für die Klassenräume zu entwenden. Danach wollte sie Klassenzimmer durch selbst gebaute Molotow-Cocktails in Brand setzen und die Türen von außen verschließen."

Nach der Begegnung mit der Mitschülerin in der Schultoilette und einem missglückten Selbsttötungsversuch floh die 16-Jährige. Am Abend des Tattages stellte sie sich im Kölner Hauptbahnhof der Polizei.

Computerspiele spielten keine Rolle

Nach Angaben des Gerichtssprechers ergaben sich aus der Aussage des Mädchens am ersten Verhandlungstag keine Anhaltspunkte dafür, dass gewaltverherrlichende Computerspiele bei der Tat eine wichtige Rolle gespielt haben könnten. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In dem Verfahren sollen zwei Sachverständige Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen erstatten. Außerdem will die Bonner Strafkammer 26 Zeugen vernehmen. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage bis zum 24. November anberaumt.

AFP/DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Lou123 (28.10.2009, 12:34 Uhr)
ach,
muss man jetzt bei jedem Delikt das ein Jugendlicher verübt klarstellen, ob er Computerspiele gespielt hat oder nicht? So langsam wird ein wenig albern.
.
Hier werden aus irgendeinem Grund mal wieder Spiele erwähnt, aber die anderen Faktoren nicht, wie z.B. Verhältnis zu den Eltern, Lehrern, Mitschülern, die allgemeine Lebenssituation. Mich interessiert eher was ZU dieser Tat geführt haben könnte, anstatt was NICHT zu dieser Tat geführt haben könnte. Die Tatsache das sie KEIN Mitglied in einem Schützenverein war, hat vermutlich auch bei der Tat KEINE Rolle gespielt. Vermutlich hat sie auch KEINE gewaltverherrlichenden Filme oder Musik gehört, was also auch KEINE Rolle gespielt hat.

Bald kann man eine Checkliste machen.

gewaltverherrlichende:
Computerspiele (Ja/Nein) Nein
Musik (Ja/Nein) Nein
Filme (Ja/Nein) Ja

STOPP Jungs! Wir können aufhören. Wir haben was gefunden.
Mikeorganizer (28.10.2009, 08:40 Uhr)
Computerspiele spielen keine Rolle !
Ach welch Erkenntnis - offensichtlicht muss man den Verantwortlichen erst den Gedanken ausbrennen, damit man auf den richtigen Gedanken kommt.
simie (28.10.2009, 00:53 Uhr)
@ butcher99: Wieso?
Ganz einfach: Jugendliche befnden sich noch in der Entwicklung und bedürfen daher besonderen Schutz. Die Neugierde der Öffentlichkeit ist in diesen Fällen zweitrangig. Es ist übrigens zum Glück Standart, dass Verfahren gegen Jugendliche unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
butcher99 (27.10.2009, 18:27 Uhr)
warum
wird bei diesem Prozess die Öffentlichkeit ausgesperrt? Welche krausen Gehirne muss man hinter dieser Entscheidung vermuten? Wenn man diese Vorgänge verstehen will, muss man der Öffentlichkeit Raum geben. Ich meine dabei nicht,der Boulevardpresse das Wort reden.
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