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26. April 2010, 14:09 Uhr

Bischöfe beraten über zukünftigen Umgang mit Missbrauch

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2002 Leitlinien zum "Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" erlassen. Nach vielen Missbrauchs-Verdachtsfällen ist die in den Leitlinien festgelegte Zusammenarbeit der Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden in die Kritik geraten.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat im September 2002 Leitlinien zum "Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" erlassen. Nach vielen in den vergangenen Monaten bekannt gewordenen Missbrauchs-Verdachtsfällen ist besonders die in den Leitlinien festgelegte Zusammenarbeit der Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden in die Kritik geraten.

Dazu heißt es in Abschnitt 7: "In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert."

Kritiker argumentierten, damit bleibe es faktisch oft dem einzelnen Täter überlassen, ob er sich den Strafbehörden stelle oder nicht. Die Freisinger Bischofskonferenz der bayerischen Bistümer beschloss im März 2010 eine Verschärfung der Leitlinien und setzte sie für ihren Bereich sofort in Kraft. Demnach soll nun nicht mehr nur "in erwiesenen Fällen" sondern bei jedem Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.

Zudem werden abweichend von der bisherigen Praxis auch bereits verjährte Fälle zur Prüfung den staatlichen Ermittlern übergeben. Anders als bisher soll die Kirche auch nicht mehr auf eine Anzeige verzichten können, wenn das keine Strafverfolgung wolle. Mehrere Bischöfe setzten sich dafür ein, die von ihren Amtsbrüdern in Bayern beschlossene Verschärfung für alle deutschen Bistümer und Ordensgemeinschaften zu übernehmen. Nach der Beratung eines Entwurfs für eine Neufassung der Leitlinien am Montag in Würzburg will die Deutsche Bischofskonferenz im Juni endgültig darüber entscheiden.

DPA
 
 
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