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5. Oktober 2009, 18:57 Uhr

Welche Strafen gibt es für 14-Jährige?

Fall Kassandra

Ein neunjähriges Mädchen wird brutal verprügelt und halbtot in einen Gullyschacht geworfen. Der mutmaßliche Täter ist gerade einmal 14 Jahre alt. Wie kann die Justiz auf einen so jungen Straftäter reagieren? stern.de gibt einen Überblick. Von Manuela Pfohl

"Völlig gefühllos"

Ein erst 14 Jahre alter verhaltensgestörter Jugendlicher soll der Peiniger der kleinen Kassandra sein. Er wird verdächtigt, das neunjährige Mädchen aus Velbert-Neviges nahe Essen vor rund drei Wochen brutal misshandelt und in einen Gully-Schacht geworfen zu haben. Ein Richter hat nun Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Allerdings bestreite der 14-Jährige die Tat und wirke "völlig gefühllos", berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft in Mettmann bei Düsseldorf. Ein Psychiater soll jetzt klären, ob der normal intelligente Junge schuldfähig ist.

Wie hoch können Strafen für 14-Jährige sein?

Die Dauer der Jugendstrafe beträgt für Jugendliche sechs Monate bis fünf Jahre. Im schlimmsten Fall, wie zum Beispiel einem Mord, kann ein Jugendlicher unter 21 Jahren zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt werden. Das ist aber eher die Ausnahme. Denn das Erziehungsprinzip ist als das Leitprinzip des Jugendstrafrechts seit dem 01.01.2008 in § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes festgeschrieben. Grundsätzlich macht das Jugendstrafrecht Unterschiede zwischen verschiedenen Altersgruppen. Personen unter 14 Jahren sind stets schuldunfähig. Sie können nicht verurteilt werden. Der Staat kann sie nicht ins Gefängnis stecken. Fallen sie aber mit Straftaten auf, gibt es die Möglichkeiten erzieherischer Einflussnahme durch spezielle Einrichtungen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre können in leichteren Fällen mit sogenannten Zuchtmitteln, wie Verwarnung oder Erteilung von Auflagen und einem Jugendarrest von maximal vier Wochen belegt werden. Außerdem können Jugendliche mit Erziehungsmaßregeln, wie Trainingskursen oder gemeinnützigen Arbeitsleistungen, bestraft werden. Die härteste der möglichen Sanktionen gegen einen Jugendlichen ist die Jugendstrafe, die im schweren Fall mit einer Unterbringung in speziellen Jagendhaftanstalten verbunden ist.

Wer entscheidet über die Bestrafung von Jugendlichen?

Die Entscheidung fällen Jugendrichter an Jugendgerichten. Die Grundlage für ihre Entscheidungen bildet das Jugendgerichtsgesetz.

Was bedeutet Jugendstrafe?

Jugendstrafe bedeutet, dass der Jugendliche in eine spezielle Jugendhaftanstalt kommt. Eine solche Verurteilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn bei dem Jugendlichen sogenannte "schädliche Neigungen" vorliegen und wegen der Schwere der Schuld eine Jugendstrafe erforderlich ist. Außerdem müssen andere Bestrafungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. In der Jugendhaft wird versucht, den jugendlichen Straftätern eine Ausbildung oder einen Schulabschluss zu vermitteln, um somit die angestrebte Resozialisierung zu verwirklichen. Einen Übergang zwischen Jugendhaft und Strafhaft gibt es auch, den sogenannten "Heranwachsenden-Vollzug" (Altersklasse 18 – 26).

Wie viele Jugendliche wurden im vergangenen Jahr wegen Gewalttaten verurteilt?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 (das ist die jüngste Statistik) rund 155.000 Jugendliche und Heranwachsende verurteilt. Davon in 138 Fällen wegen Mord und Totschlag (Straftaten im Straßenverkehr zählten nicht dazu). In rund 30.000 Fällen gab es eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

Stimmt es, dass immer mehr Jugendliche Straftaten begehen und dass sie immer gewalttätiger werden?

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Jugendgewalt in Deutschland seit 2004 gesunken. Demnach verringerte sich im vergangenen Jahr die Gewaltkriminalität, die von jungen Leuten im Alter zwischen 14 und 18 Jahren verübt wurde, gegenüber dem Vorjahr um fast sechs Prozent. Allein bei schweren und gefährlichen Körperverletzungen gibt es laut Statistik einen Rückgang um 5,6 Prozent.

Stimmt es, dass Jugendliche von der Justiz zu oft mit Samthandschuhen angefasst werden?

Im Vordergrund des Jugendstrafrechts steht der Gedanke, Jugendliche und Heranwachsende mit geeigneten Maßnahmen zu erziehen und damit zu verhindern, dass sie weitere Straftaten begehen. Dieser Gedanke fand schon vor mehr als 80 Jahren Einzug in die Strafrechtspraxis. Juristen, Soziologen und Kriminologen gehen davon aus, dass die Neigung zu kriminellen Handlungen ein Phänomen ist, das oft mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter wieder verschwindet. Außerdem sind sie mehrheitlich davon überzeugt, dass es wirkungsvoller ist, mit "Warnschüssen" auf leichtere Delikte von Jugendlichen zu reagieren, als sie mit harten und vor allem langen Strafen in ein kriminelles Milieu zu drängen. Der Jugendliche soll die Chance haben, aus einer Straftat einigermaßen "heil" wieder herauszukommen.

Was passiert mit jugendlichen Mehrfachtätern und sogenannten Intensivtätern?

Für diese Gruppe gibt es spezielle Programme und Projekte, die lokal oder regional verankert sind. Sie sollen dafür sorgen, dass eine engmaschige Kontrolle und erzieherische Führung die straffälligen Jugendlichen vor der Begehung von neuen Straftaten schützt. Außerdem sollen sie die Wiedereingliederung in soziale Strukturen, wie zum Beispiel eine Ausbildung fördern. Wissenschaftliche Erkenntnisse über einzelne Kooperationsmodelle und deren Erfolg bei der Intervention gegenüber kriminellen Karrieren liegen der Bundesregierung nicht vor.

Schreckt eine hohe Strafe wirklich vor weiteren Straftaten ab?

Im Gegenteil. Kriminelle Jugendliche mit Bewährungsstrafen werden deutlich seltener rückfällig als solche, die tatsächlich hinter Gitter müssen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor. Demnach werden von den Jugendlichen, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, 77,8 Prozent wieder straffällig. Laut Statistik steigt die Rückfallquote, umso mehr, je höher die Schwere der Vorverurteilung ist.

Stimmt es, dass Jugendliche oft erst lange nach einer Verurteilung in Arrest kommen?

Nach Auskunft der Bundesregierung würden dazu keine statistischen Erhebungen bei den Ländern geführt. "Vereinzelt" sei jedoch von "zeitlichen Verzögerungen wegen begrenzter Aufnahmekapazitäten der Arrestanstalten" berichtet worden.

Was sind die Ursachen für Jugendgewalt?

Soziologen und Kriminologen, wie Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen gehen davon aus, dass neben Persönlichkeit und Temperament vor allem Einflüsse der familiären Sozialisation eine Rolle spielen. Junge Menschen, die als Kinder unzureichend gefördert wurden, hohen Belastungen ausgesetzt waren und selbst Opfer von Gewalt wurden, weisen ein erhöhtes Risiko langfristig krimineller Entwicklung auf. Eine weitere Rolle spielen die finanziellen und sozialen Rahmenbedingungen des Aufwachsens.

KOMMENTARE (5 von 5)
 
Licorice (06.10.2009, 16:02 Uhr)
vielleicht doch besser wegsperren
es ist meiner meinung nach unsinnig zu argumentieren, jugendliche straftäter nur zu bewährungsstrafen zu verurteilen, weil die rückfallquote von tatsächlich weggesperrten über 77% liegt.
.
es zeigt meiner meinung eher, dass die richtigen weggesperrt wurden - und diese auch auf dauer nicht zu sozialisieren sind. auf kurz oder lang also auch dauerhaft weggesperrt gehören.
Knuffiman (06.10.2009, 14:40 Uhr)
auf baustellen
steht immer "eltern haften für ihre kinder". in diesem, weitaus schlimmeren fall sollte dies auch so sein. es gibt bestimmt ein gesetz für diesen fall, man muss es nur anwenden.
wenn eltern mit zur verantwortung gezogen werden, kümmern sie sich vielleicht auch wieder.
Administrator (06.10.2009, 14:35 Uhr)
@insLot
Ihr Beitrag wurde gelöscht. Ihre Aussage können Sie auch mit einer sachlichen Wortwahl treffen.
germinal (06.10.2009, 13:06 Uhr)
Verantwortung
Wer trägt hier eigentlich die Verantwortung? Weiß man etwas über die Eltern? Der Junge ist ja nicht so auf die Welt gekommen. Er wurde durch sein Elternhaus zu dem, was er jetzt ist. Wie hoch ist denn die Strafe für Eltern, die sich nicht für ihre Kinder interessieren. So etwas kommt zustande, wenn man Sat1 und RTL2 die Erziehung überlässt.
Pixelschubser (06.10.2009, 13:04 Uhr)
Diesen Artikel...
...sollten sich alle die Leser über das Bett hängen, die hier ständig nach schneller und harter Aburteilung, Wegschließen und sonstigen unüberlegt-drakonischen Rachemaßnahmen schreien. Einfach nur Einsperren, um "die Gesellschaft zu schützen" ist - mit Verlaub gesagt - Schwachsinn.
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