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6. November 2009, 16:45 Uhr
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Angeklagte voll schuldfähig

Das Gutachten im Fall des Vierfachmords von Eislingen liegt vor: Die beiden mutmaßlichen Täter sind voll schuldfähig, sagte der Anwalt eines der Angeklagten stern.de. Auch zur geistigen Entwicklung der beiden 19-Jährigen hat sich der Gutachter geäußert. Von Malte Arnsperger

Eislingen, Gutachten, Frederik Begenat, Mord, Vierfachmord

Im Landgericht Ulm wird derzeit über den Vierfachmord von Eislingen verhandelt© Sascha Schuermann/DDP

Die beiden mutmaßlichen Vierfachmörder von Eislingen sind nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Das sagte der Anwalt einer der Angeklagten stern.de. Der Gutachter lege sich aber nicht fest, ob die beiden Angeklagten Frederik Begenat und Andreas Häussler nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen seien, sagte Klaus Schulz, Verteidiger des 19-jährigen Begenat.

Allerdings habe der Gutachter bei seinem Mandanten deutliche Entwicklungsstörungen festgestellt. Zum Verhältnis der beiden Freunde, die am Karfreitag Vater, Mutter sowie die beiden Schwestern von Andreas Häussler erschossen haben sollen, habe sich der Gutachter nur sehr vage geäußert, sagte Schulz. "Ich habe mir von dem Gutachten mehr erhofft, gerade was das Verhältnis der beiden angeht. Man hätte wohl für jeden der beiden einen Gutachter beauftragen sollen." Möglicherweise werde er die Einholung eines weiteren Gutachtens für seinen Mandanten fordern, kündigte Schulz an.

Begenat bekennt sich zur Alleintäterschaft

Am vergangenen Mittwoch hatte Frederik Begenat den Vierfachmord vor dem Landgericht Ulm gestanden. Er alleine habe die 31 Schüsse auf die Familie Häussler abgegeben. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass beide Angeklagte auf ihre Opfer geschossen haben. Das Motiv sei Habgier gewesen.

Da die beiden Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat unter 21 Jahre alt waren, können sie nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sollte das Gericht Jugendstrafrecht anwenden, wäre die Höchststrafe für Mord zehn Jahre Gefängnis. Beim Erwachsenenstrafrecht wird Mord mit einer lebenslangen Haft bestraft. Das psychiatrische Gutachten soll dem Gericht für diese Entscheidung Anhaltspunkte geben.

Von Malte Arnsperger
KOMMENTARE (5 von 5)
 
Administrator (06.11.2009, 16:43 Uhr)
Liebe User,
wir schließen die Debatte an dieser Stelle.

Herzliche Grüße,

Ihre stern.de-Admins
arniston (06.11.2009, 14:26 Uhr)
@MahindraX
sie haben sorgen.
arniston (06.11.2009, 14:25 Uhr)
schuldfähig,
aber keine menschen. allein die vorstellung lässt erschaudern.
was für verbrecher.ich hoffe die sehen keine sonne mehr.
Administrator (06.11.2009, 14:05 Uhr)
@MahindraX
Vielen Dank für Ihren Hinweis - wir ändern den Text umgehend.

Herzliche Grüße und einen schönen Nachmittag,

Ihre stern.de-Admins
MahindraX (06.11.2009, 13:36 Uhr)
Bitte!
Es handelt sich selbstverständlich um PSYCHIATRISCHE Gutachten, angefertigt von einem Psychiater. Einem FACHARZT.

Es gibt keine gerichtsverwertbaren psychologischen Sachverständigengutachten, wenn es um die Psyche eines Delinquenten geht.NIEMALS.

Jedes Mal wird das durcheinander geworfen. Furchtbar.


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