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16. Dezember 2009, 14:05 Uhr

Sie fühlten sich wie im Film

Im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen ist ein Brief von Frederik B. an seinen Anwalt verlesen worden. Darin schildert der 19-jährige Angeklagte unter anderem, wie kaltblütig er und sein Freund Andreas H. dessen Familie töteten. Während Frederik schoss, soll Andreas seine ältere Schwester sogar verhöhnt haben.

Prozess, Frederik B., Andreas H., Vierfachmord, Ulm, Brief

Eiskalt ausgelöscht: Andreas H. verspürte offenbar einen unerträglichen Hass auf seine Familie© Stefan Puchner/DPA

Der mutmaßliche Vierfachmörder von Eislingen hat die kaltblütige Tat als "Leben wie im Film" bezeichnet. "Während andere solche Filme geschaut haben, haben wir es getan", schrieb der 19-jährige Frederik B. Anfang Dezember seinem Anwalt in einem am Mittwoch vor dem Landgericht Ulm verlesenen Brief. Der mitangeklagte Sohn der getöteten Familie und er hätten sich über die Mordabsichten zunächst sogar lustig gemacht: "Wir haben alle Bedenken mit einem Witz oder lockeren Spruch abgetan." Vielleicht habe sein Freund Andreas H. seinen Hass nur so aushalten können.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, in der Nacht zum Karfreitag aus Habgier die beiden Schwestern und die Eltern von Andreas H. gemeinsam mit 30 Schüssen ermordet zu haben. Die Angeklagten hatten bereits gestanden, dass Frederik B. die Schüsse allein abgegeben hat. Andreas H. habe sich in seiner Familie nicht wohl gefühlt und bereits 2008 solche Tötungsabsichten entwickelt, hatte Frederik B. zu Protokoll gegeben. Auch Andreas H. gab seinem Anwalt zufolge die familiäre Situation als Grund an.

"Ja, so ist sie, arrogant bis zum Schluss"

Frederik B. berichtete in dem Brief auch über den Tattag. Als er auf die ältere Schwester von Andreas H. geschossen habe, habe diese gefragt: "Hey, was soll der Scheiß?" Andreas H. habe daraufhin gesagt: "Ja, so ist sie, arrogant bis zum Schluss." Den Morgen nach der Tat beschrieb er als "Wir-haben-sie-tot-gefunden-Schau". Andreas H. hatte die Polizei alarmiert, weil er die Leichen seiner Schwestern und Eltern gefunden habe. Polizisten und Rettungssanitäter sagten vor Gericht aus, die beiden Angeklagten seien damals "aufgelöst" gewesen. Sie hätten sie als Opfer gesehen.

Frederik B. schrieb in dem Brief weiter, Andreas H. habe bei den Planungen sogar darüber gewitzelt, ein Buch über die Tat zu schreiben, wenn er im Gefängnis sitzt. Außerdem hätten sie darüber nachgedacht, dass Frederik B. seinen Freund anschießen soll, um ihm ein Alibi zu verschaffen. Seinem Freund habe er immer nur gefallen wollen.

Späte Reue

Erst jetzt - Anfang Dezember - habe er begonnen zu begreifen, was die Tat bedeutet, schrieb Frederik B. weiter. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, was es bedeutet, wenn alle tot sind und er sich nicht entschuldigen, es nicht wiedergutmachen könne. "Ich habe nie daran gedacht, wie viele Menschen ich damit unglücklich mache." Er habe auch das Leben seiner Eltern zerstört, bei denen er es eigentlich immer gut gehabt habe und die stolz auf ihn gewesen seien.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 10)
 
soondecember (17.12.2009, 21:02 Uhr)
Ablehnung des Rechtsstaates
Wenn man diesen Angeklagten, wie in den Kommentaren, das Recht auf einen guten Anwalt abspricht, heisst das, das Urteile durch Volkes Meinung, also de Fakto durch eine Form der Lynchjustiz, getragen werden.
Ich widerspreche vehemment. Es gehört zu den elemantaren Grundsätzen des Rechtsstaates , das absolut jeder einen guten Anwalt bekommt, auch bei schlimmen Verbrechen.
Ich verweise auf den italienischen Fall der von der Presse "Engel mit den Eisaugen" genannt wurde, wir haben ein absolut verwerfliches Verbrechen,aber auch eine unsichere Beweislage. Wie sicher sind dann Urteile die von öffentlicher Stimmung beeinflusst werden ?
Deshalb, die Prinzipien des Rechtsstaates müssen immer durchgehalten werden, sie bewahren die Grundwerte unseres Lebens. Deshalb keine Verurteilung nach Augenschein, sondern nur im Gericht, mit guten Anwälten.
Im genannten Fall sind aber die Anwälte zwiespältig, da sie Material aushändigen, das belastend wirkt. Ich bezweifle den korrekten Ablauf der Dinge.
ice-t (17.12.2009, 10:59 Uhr)
Zitat @ manwalt:

- diejenigen, denen schlimmste Verbrechen vorgeworfen werden, haben ein Anrecht auf ein faires Verfahren und eine ordentliche Verteidigung.


Nein haben sie nicht!
Moralisch gesehen NICHT!

Es können nicht immer alle Fehler auf die Gesellschaft abgerollt werden...
Die haben 4 Menschen aus Dummheit und Spaß getötet. Einen SINN sehe ich ehrlich gesagt auch nach sämtlichen Presseartikeln, die versuchen das Tatmotiv zu beschreiben, noch immer nicht...
Nur weil der Eine dem Anderen gefallen wollte? Nur weil es dem Einen zu Hause nicht so gefallen hat? Das sind fast erwachsene Menschen! Mit klarem Verstand langfristig auf die Idee zu kommen, seine Familie umzubringen, w egen Unzulänglichkeiten, denen man mit einem Auszug aus dem Haus oder Ähnlichem hätte begegnen können, das ist für mich kaltblütig und rücksichtslos und feige!
muemmelfrau (17.12.2009, 08:26 Uhr)
@Preston

(zitat):<<<Jeder, der WIRKLICH davon entsetzt ist, will diese beiden nicht "vernichten", sondern herausfinden, wie sie (ohne materielle Not oder grausige Erziehung) dazu kamen, Morde wie "im Film" zu begehen.>>>(zitat ende)

also ich bin von der tat entsetzt und ich bin nicht an den motiven der beiden interessiert.
alleine die tatsache "jugendstrafrecht" max. 10 jahre - - - - - das macht micht wirklich wütend.
min. 10 jahre pro opfer für jeden der beiden, dass wäre sicherlich im namen des volkes und nicht dieses lächerliche "jugendschutzgesetz."

soondecember (17.12.2009, 08:01 Uhr)
seltsamer Anwalt..
Für die Öffentlichkeit ist es manchmal seltsam, wenn bei verwerflichen Taten der Täter einen Anwalt bekommt, der ihn unterstützt. Doch ist dies ein gutes und grundlegendes Prinzip unseres Rechtstaates, das ausnahmslos jeder Täter, auch bei schlimmsten Taten, ein Anrecht auf Verteidigung hat.
Da finde ich es aber auch merkwürdig, wenn ein Brief an den eigenen Anwalt, der absolut belastend ist, in den Händen des Staatsanwaltes verlesen wird.
Ich persönlich finde das Prinzip der anwaltlichen Verteidigung ist so elemtar wichtig im Rechtstaat, dass man es unbedingt verteidigen muss. Auch der schlimmste Verbrecher, sollte uneingeschränkt die Möglichkeit haben, zur guten Anwaltsbetreuung, weil sonst die öffentliche Stimmung den Prozessausgang zu stark beeinflusst.
arniston (17.12.2009, 07:46 Uhr)
,,abschaum,,
die täter bekommen anwälte, die täter wollen erklären ?
dieser ,,abschaum,, ist es nicht wert.
hoffendlich sieht die gesellschaft diese mörderbande nie wieder.
auch ,,stern tv,, war überflüsig.
Preston (17.12.2009, 06:30 Uhr)
Jugendstrafe wäre für die Kommentatoren hier angebracht
- die genau wiessen, daß man keine Menschen "vernichten" darf, egal, was sie getan haben.
Daß sie es trotzdem fordern, beweist, daß sie kein bißchen anders sind - als die Vierfachmörder (die vorher -vor der Tat- auch nur "locker" darüber redeten).
Jeder, der WIRKLICH davon entsetzt ist, will diese beiden nicht "vernichten", sondern herausfinden, wie sie (ohne materielle Not oder grausige Erziehung) dazu kamen, Morde wie "im Film" zu begehen.
Vielleicht hatte es ja etwas mit den Filmen zu tun, die sie sahen.
user (16.12.2009, 22:52 Uhr)
unfassbar
Soll man mit solch einem 'Menschen' auch noch Mitleid haben?
Vorher schon geklaut und eingebrochen und dann 4 Menschen einfach hingerichtet mit über 30 Schüssen. Einfach ausgelöscht...
Nein, sorry aber so was verdient keine Milde in meinen Augen. Jugendstrafe kommt sicher nur wieder bei raus, 2 Jahre Sozialarbeit oder irgend so etwas und dann kann er munter weiter sein Leben geniessen. Eine Chance die die Opfer nie mehr haben werden.
shine (16.12.2009, 17:09 Uhr)
@Manwalt
Vielleicht deswegen, weil zum Schluß herauskommt, daß die beiden ihre Tat "bereuen" ??? Es sind deren Anwälte, lassen Sie denen ihre Arbeit machen. Daß die beiden die Tat begangen haben ist nun ja zweifelsfrei. Es geht jetzt nur noch um "mildernde Umstände" und "Reue", damit die Strafe geringer ausfällt.
Manwalt (16.12.2009, 16:34 Uhr)
Wieso wird aus einem - ja wohl immer noch vertraulichen - Brief eines Angeklagten an seinen Verteidiger vorgelesen? Dies kann nur mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt sein. Dass er sie erteilt, dürfte wiederum auf einem Rat seines Verteidigers beruhen. Warum bei diesem verheerenden Inhalt ein solcher Rat erteilt worden sein soll, ist mir allerdings ein Rätsel. Es fügt sich aber allmählich in das Bild ein, das beide Verteidiger in diesem Verfahren abgeben; zuvor haben sie gegenüber der Presse bereits munter aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtet und damit den Schutzzweck des Jugendstrafrechts unterlaufen. Auch - oder gerade! - diejenigen, denen schlimmste Verbrechen vorgeworfen werden, haben ein Anrecht auf ein faires Verfahren und eine ordentliche Verteidigung.
Vincent_Vega (16.12.2009, 15:58 Uhr)
Tja das Leben ist eben nicht einfach ein Videofilm..
den man zurückspulen kann oder ein Computerspiel, dessen Stand man zwischenspeichern kann um im Falle eines Fehlers den vorherigen Stand wieder hochzuladen.
Was man im wirklichen Leben tut, passiert und kann man nicht ungeschehen machen.
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