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25. Januar 2008, 10:04 Uhr

Nichtraucher zeigen Altkanzler an

Wer Altkanzler Helmut Schmidt und dessen Frau Loki begegnet, weiß: Die beiden leidenschaftlichen Raucher zünden sich bestimmt im nächsten Moment eine Zigarette an. Rauchverbot hin, Rauchverbot her. Nun hat ihnen ihre Leidenschaft eine Anzeige eingebracht.

Der Altkanzler ist ein leidenschaftlicher Raucher: Helmut Schmidt, 88© John Macdougall/AFP

Fernsehbilder des genüsslich in einem Hamburger Theater rauchenden Altkanzlers Helmut Schmidt haben jetzt eine hessische Nichtraucher-Initiative auf den Plan gerufen. "Wir haben Schmidt und seine Frau Loki wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das seit 1. Januar auch in Hamburg geltende Nichtraucherschutzgesetz angezeigt", sagte der Vorsitzende der Nichtraucher-Initiative Wiesbaden, Horst Keiser.

Auf einem Neujahrsempfang Anfang Januar in einem Hamburger Theater waren Helmut und Loki Schmidt als Ehrengäste geladen. Auf Bilder der Eheleute bei diesem Empfang wurde die Nichtraucher-Initiative Wiesbaden aufmerksam - und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Rauchverbot.

"Ja, wir prüfen das rechtlich", sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger der "Bild"-Zeitung. Tabakfreunden, die gegen das Rauchverbot verstoßen, droht eine Geldstrafe bis zu 200 Euro. Bis Ende Februar gilt allerdings noch eine Schonfrist, in der keine Bußgelder erhoben werden.

Auch gegen Theater-Chef Michael Lang liegt eine Anzeige vor, weil eine seiner Mitarbeiterinnen dem Altkanzler und seiner Frau ein Tischchen mit Aschenbecher hingestellt hatte. Der Vorwurf gegen Lang: Er hat das Rauchen des Ehepaares trotz des Rauchverbots nicht unterbunden. Doch weil es sich in diesem Fall nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt, hat die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufgenommen.

Anders als im Fall der Eheleute Schmidt. "In unserem Rechtsstaat kann jeder jeden anzeigen", sagte Bagger der "Bild" über die Anzeige der Nichtraucher-Initiative. "Dieser Fall ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, mit welchen Sachen sich eine Staatsanwaltschaft beschäftigen muss."

tk

 
 
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