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15. Oktober 2009, 11:42 Uhr

Strafbefehl gegen Pius-Bischof Williamson beantragt

Mit seiner Leugnung des Holocausts hatte der erzkatholische Bischof Richard Williamson zu Beginn des Jahres selbst den Papst in Bedrängnis gebracht. Nun sind Ermittlungen gegen Williamson abgeschlossen. Ein Strafantrag wegen Volksverhetzung wurde gestellt.

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Muss mit Strafbefehl aus Deutschland rechnen: Holocaust Leugner Bischof Richard Williamson© Jens Falk/DPA

Nach langwierigen Ermittlungen ist gegen Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson von der umstrittenen ultrakatholischen Pius-Bruderschaft Strafbefehl beantragt worden. Der Antrag wegen Volksverhetzung müsse nun von dem zuständigen Richter geprüft werden, bestätigte der Regensburger Amtsgerichtspräsident Johann Plöd am Donnerstag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe machte Plöd keine konkreten Angaben. "Es geht in Richtung Geldstrafe."

Der 69 Jahre alte britische Bischof hatte vor knapp einem Jahr im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) den Massenmord an den Juden während der Hitler-Diktatur stark relativiert. Williamson hatte einem TV-Reporter aus Schweden ein Fernsehinterview gegeben und darin die systematische Ermordung von Menschen in den Gaskammern bestritten.

Wegen der Zuständigkeit für Zaitzkofen hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft bereits im Januar die Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchung des Falls stockte allerdings monatelang, weil die schwedischen Behörden nach einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland den Journalisten nicht wie gewünscht als Zeugen vernehmen konnten. Das schwedische Presserecht verhinderte dies. Die Regensburger Ermittler bekamen erst kürzlich ein Schreiben von dem Chef des Fernsehjournalisten, in dem offene Fragen beantwortet wurden.

Laut dem Bericht der Zeitung gab das schwedische Fernsehunternehmen in dem Brief an, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden auszustrahlen. Dies hatte der Bischof in dem Ermittlungsverfahren behauptet. Die Leugnung des Holocaust ist in verschiedenen anderen Ländern im Unterschied zur Bundesrepublik nicht strafbar.

Amtsgerichtschef Plöd sagte, dass die Prüfung des am Mittwoch eingegangenen Strafbefehlantrags schätzungsweise eine Woche dauern werde. Da Williamson nicht in Deutschland lebt, würde ein eventueller Strafbefehl dann dem deutschen Rechtsanwalt des Bischofs zugestellt.

Die Holocaust-Leugnung Williamsons hatte zum Jahresanfang weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Papst Benedikt XVI. hatte im Januar die Exkommunikation von vier Bischöfen der Traditionalisten-Bruderschaft, darunter Williamson, ausgesetzt. Da zu diesem Zeitpunkt auch das Interview mit Williamson veröffentlicht wurde, wurde der Vatikan wegen des Umgangs mit den Pius-Brüdern heftig kritisiert. Benedikt XVI. hatte später in einem Brief an alle Bischöfe Fehler bei der umstrittenen Aufhebung der Exkommunikation eingeräumt und erklärt, von der Holocaust-Leugnung erst nach seiner Entscheidung erfahren zu haben.

DPA
 
 
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