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24. Februar 2011, 15:40 Uhr

Assanges Anwälte erleiden herbe Schlappe

Die Auslieferung von Julian Assange nach Schweden ist rechtens. Der britische Richter zerriss die Argumente der Verteidigung und bezichtigte den schwedischen Anwalt des Wikileaks-Gründers der Lüge. Aber noch gibt Assange nicht auf. Von Swantje Dake

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Julian Assange und seine Anwältin Jennifer Robinson auf dem Weg ins Gericht© DPA

Um 10.30 Uhr am Donnerstagmorgen lag der Fall Julian Assange erneut im Belmarsh-Gericht in London auf dem Tisch der Richter. Ist eine Auslieferung nach Schweden gerechtfertigt? Nach nur einstündiger Verhandlung stand für die Richter fest: Auf Grundlage des EU-weiten Haftbefehls soll der Wikileaks-Gründer in das skandinavische Land ausgeliefert werden. Zwei Schwedinnen hatten Assange im August der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung bezichtigt.

Sieben Tage haben Julian Assange und seine Anwälte nun Zeit, Berufung einzulegen, was laut dem britischen Anwalt Mark Stephens umgehend passieren wird. Andernfalls könnte Assange in den kommenden zehn Tagen ausgeliefert werden. Beschäftigen sich die britischen Gerichte erneut mit dem Fall können bis zu einer endgültigen Entscheidung durchaus Monate vergehen.

Die Entscheidung des Gerichts ist eine herbe Schlappe für Assanges Verteidigerteam. Richter Howard Riddle sah es als erwiesen an, dass die Verdächtigungen, die gegen Assange vorliegen, für eine Auslieferung ausreichen. Er könne den Wunsch der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny nachvollziehen, dass sie Assange in Schweden und nicht in Großbritannien verhören möchte. Zudem geht er davon aus, dass Assange nicht nur für ein Verhör, sondern als ein Beschuldigter in einem Verfahren gesucht wird.

Hoffnungslose Argumente

Riddle ist der Überzeugung, dass Assange in Schweden einen fairen Prozess erhält, selbst wenn die Stimmung im Land gegen ihn sei. Auf diese Behauptung - Assange würde in Schweden als Staatsfeind Nummer 1 betrachtet und bekäme damit keinen fairen Prozess - hatte die Verteidigung ihre Strategie aufgebaut. Dass Argument der Verteidigung, Schweden würde Assange an die USA ausliefern und dort würde er direkt nach Guantanamo verfrachtet werden, zog bei Riddle nicht. "Ehrlich gesagt, ist das ein hoffnungsloses Argument."

Der schwedische Anwalt Björn Hurtig bekam vom englischen Gericht einen herben Dämpfer. Riddle bezeichnete ihn als unglaubwürdigen Zeugen und bezichtigte den Anwalt, das Gericht in die Irre geführt zu haben. Hurtig hatte vor Gericht berichtet, Assange habe sich in Schweden stets für ein Verhör zur Verfügung gehalten. Staatsanwältin Marianne Ny hätte sich jedoch nicht um ein Treffen bemüht, ihn erst kontaktiert, nachdem Assange aus Schweden abgereist war.

Assange Anwalt lügt

Riddle konnte jedoch nachweisen, dass Ny und Hurtig sehr wohl vor Assanges Ausreise SMS-Kontakt hatten und kam daher zu dem Schluss, dass Hurtig entweder ein Verhör bewusst verhindert hat oder dass sich Assange geweigert hat. Mit der zweifelhaften Aussagen von Anwalt Hurtig wurden auch andere Zeugenaussagen, die Assange entlasten sollten, unverwertbar für das Gericht, weil diese Zeugen von falschen Annahmen ausgegangen waren.

"Ich bin stinksauer", sagte Hurtig daraufhin zur schwedischen Zeitung "Svenska Dagbladet". "Ich bin sehr wohl glaubwürdig, aber ich verteidige meinen Klienten hartnäckig."

Der Anwalt der beiden Schwedinnen, Claes Borgström, zeigte sich wenig überrascht von der Entscheidung der britischen Justiz. "Assanges englische Anwälte verzögern den Prozess nur. Aber es ist klar, dass er irgendwann ausgeliefert wird. Darauf habe ich meine Klientinnen vorbereitet", sagte Borgström.

Assange, der hinter einer Glasscheibe im Gericht saß, nahm das Urteil regungslos auf. Bis zu der Entscheidung, ob sich die Gerichte in Großbritannien weiter mit Assange befassen, kann das Wikileaks-Gründer vorerst in Großbritannien bleiben, wo er im Dezember zunächst inhaftiert worden war, wenig später aber gegen Kaution freikam und seitdem unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Unklar ist bislang noch, ob die britische Staatsanwaltschaft nun versuchen wird, die Freilassung auf Kaution bis zur Entscheidung über die Berufung anzufechten. In diesem Fall könnte Assange erneut britische Haft drohen.

Mitarbeit: Cornelia Fuchs; mit DPA
 
 
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