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26. August 2005, 18:48 Uhr

Inspektionsreise ins Ungewisse

Erstmals darf ein UN-Folterberichterstatter durch China reisen. Wie nahe der Inspekteur der Wahrheit dabei kommen kann, ist ungewiss. Die staatlichen Medien durften jedenfalls noch nicht von der Reise berichten.

Strafgefangene in einem Gefängnis in der Provinz Yunnan: Inspektionsreise nach international üblichen Regeln© Wang Bingyu/DPA/EPA

Nach langem Tauziehen hat China erstmals einer Inspektionsreise des UN-Folterberichterstatters zugestimmt. Seit 1995 bemühten sich die Vereinten Nationen vergeblich um einen solchen Besuch in China nach international üblichen Regeln, darunter unangekündigte Gefängnisbesuche und unbeaufsichtigte Interviews mit Häftlingen. Pekings Erlaubnis erfolgte jetzt kurz vor dem geplanten ersten Besuch des neuen chinesischen Staats- und Parteichefs Hu Jintao in den USA und dürfte das Klima für das Treffen mit Präsident George W. Bush am 7. September im Weißen Haus verbessern.

Peking, Tibet und Xinjiang

Der UN-Folterinspekteur und Wiener Rechtsprofessor Manfred Nowak wird vom 21. November bis 2. Dezember durch China reisen. Er will nicht nur Gespräche in Peking führen, sondern auch die tibetische Hauptstadt Lhasa besuchen, um sich ein Bild von der Lage inhaftierter Tibeter zu machen, die sich gegen die Vorherrschaft der Chinesen auflehnen. In Nordwestchina wird Nowak auch die Autonome Region Xinjiang besuchen, wo die Verfolgung muslimischer Uiguren beklagt wird.

Wie nahe der UN-Inspekteur dabei der Wahrheit kommen kann, ist ungewiss. Auf seiner knapp zweiwöchigen Reise muss Nowak einem Berg von Foltervorwürfen nachgehen. Die in China verfolgte Kultbewegung Falun Gong beklagt systematische Folterungen ihrer Anhänger und viele Todesfälle in Umerziehungslagern. Bürgerrechtler berichten häufig von Attacken durch Mithäftlinge, die von Wächtern angestachelt werden, auf politische Gefangene loszugehen. Gewöhnliche Verdächtige werden oft von der Polizei misshandelt, um Geständnisse zu erzwingen.

Im April erregte der Fall von She Xianglin Aufsehen, der elf Jahre für den Mord an seiner Ehefrau in Haft gesessen hatte, bis das vermeintliche Opfer plötzlich an der Seite eines anderen Mannes auftauchte. Der heute 40-Jährige sagte, er habe nur unter Folter den Mord gestanden. In der öffentlichen Diskussion, die danach zugelassen wurde, sagten chinesische Experten, derart erzwungene Geständnisse seien "nicht ungewöhnlich". "Obwohl sie streng verboten sind, sind sie an vielen Orten verbreitet, weil die Polizei unter großem Druck steht, solche Verbrechen zu lösen", durfte sogar ein Rechtsprofessor von staatlichen Medien zitiert werden.

Gefahr von Fehlurteilen

Die Kombination von erzwungenen Geständnissen, einem schlecht entwickelten Gerichtswesen und der geringen Rolle, die Verteidiger in China spielen, lässt vielen die massive Anwendung der Todesstrafe höchst bedenklich erscheinen. Immerhin werden in der Volksrepublik jedes Jahr mehr Menschen hingerichtet als im Rest der Welt zusammen. Die Gefahr von Fehlurteilen wird inzwischen in Peking anerkannt. Das Oberste Gericht will eigentlich alle Todesurteile aus den Provinzen noch einmal überprüfen, ist aber personell nicht in der Lage dazu.

Die Todesstrafe, aber auch Probleme wie die ohne Gerichtsverfahren angeordnete Lagerhaft zur Umerziehung oder die Verfolgung von Minderheiten sind nächste Woche auch Thema des Antrittsbesuchs der neuen UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour in Peking. Ihre Vorgängerin Mary Robinson war öfter in China. Deswegen ist der Besuch einer UN-Menschenrechtskommissarin an sich nicht ungewöhnlich. Doch durften die staatlichen Medien bisher weder über ihre bevorstehende Visite noch die Reise des Folterinspekteurs berichten.

Andreas Landwehr/DPA
 
 
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