Entschuldigung und Wiedergutmachung forderte Khaled al Masri von der CIA. Unmöglich, hat jetzt das amerikanische Bundesgericht entschieden: Im Fall eines Prozesses müssten Staatsgeheimnisse preisgegeben werden.

Khaled al Masri: Private Anliegen müssen hinter dem nationalen Interesse zurückstehen© Gerard Cerles/AFP
Der deutsche Staatsbürger Khaled al Masri ist mit seiner Klage wegen Verschleppung gegen den US-Geheimdienst CIA gescheitert. Das Bundesgericht in Alexandria bei Washington wies die Klage ab, weil im Falle eines Prozesses Staatsgeheimnisse preisgegeben werden müssten.
"Die Frage ist, ob über al Masris Klage fair verhandelt werden kann, ohne geschützte Staatsgeheimnisse preiszugeben", hieß es in dem Urteil. "Diese Frage kann hier leicht verneint werden." Al Masri müsste nachweisen, dass er von der CIA verschleppt und inhaftiert wurde. Jede Stellungnahme von Seiten der CIA dazu würde bedeuten, dass der Geheimdienst Angaben über höchst geheime Aktivitäten im Ausland offen legen müsse. Davor seien US-Behörden durch eine besondere Bestimmung in der US-Gesetzgebung geschützt.
"Al Masris private Anliegen müssen hinter dem nationalen Interesse zurückstehen, Staatsgeheimnisse zu bewahren", erklärte das Gericht zur Begründung in einem 17 Seiten dicken Schriftstück. Es folgte damit der Argumentation der Regierung.
Seine Entscheidung sei jedoch kein Kommentar zum Fall al Masri selbst, betonte der Richter Thomas Ellis. "Die Entscheidung bewertet weder die Wahrheit oder Falschheit der eigentlichen Vorwürfe El-Masris." Sein Beschluss sollte auch nicht dahingehend interpretiert werden.
Weiterhin Allerdings hielt Ellis fest, dass al Masri Wiedergutmachung zustehe, wenn seine Vorwürfe sich als wahr herausstellten. Diese müsse aber von der US-Regierung geleistet werden und könne nicht auf dem Gerichtsweg geltend gemacht werden.
Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU, die al Masri vertrat, hatte vor Richter Thomas Ellis vergeblich argumentiert, die CIA könne nicht den Schutz von Staatsgeheimnissen geltend machen und sich so der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entziehen.
Der Sohn libanesischer Eltern zog 1985 nach Deutschland und besitzt seit 1995 die deutsche Staatsbürgerschaft.