"Was ist der Krieg?", fragte der preußische General Carl von Clausewitz vor fast 200 Jahren in seinem Hauptwerk "Vom Kriege" - bis heute ein Klassiker der Kriegstheorie. Was nach wissenschaftlicher Definition unter Krieg zu verstehen ist.

Der preussische Kriegstheoretiker Carl von Clausewitz (1780-1831): "Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen"© Projekt Gutenberg
Krieg ist nach wissenschaftlicher Definition ein organisierter, bewaffneter Massenkonflikt zwischen den Streitkräften zweier Länder oder zwischen Regierungstruppen und Guerilla-Kämpfern. Bis zum 19. Jahrhundert begann ein Krieg zumeist mit einer formellen Erklärung, in den vergangenen 100 Jahren hingegen schlicht mit der Eröffnung der Kampfhandlungen.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen von 1945 haben sich die Staaten der Weltgemeinschaft auf ein generelles zwischenstaatliches Gewaltverbot festgelegt. In Artikel 2 heißt es: Alle UN-Mitglieder "unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete (...) Anwendung von Gewalt".
Ausnahmen sind nur in zwei Fällen erlaubt: Ein Staat darf sich verteidigen, wenn er angegriffen wird (Artikel 51). Zudem kann der UN-Sicherheitsrat eine Ermächtigung zur Kriegsführung aussprechen, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen" (Artikel 39 bis 50). Im Krieg gelten dabei die Regeln der Genfer Konvention, die etwa den Umgang mit Zivilisten, Gefangenen, Verwundeten und Kulturgütern festschreibt.
Offiziell hat sich die Weltgemeinschaft heute von der viel zitierten Definition des preussischen Kriegstheoretikers Carl von Clausewitz (1780-1831) abgewendet, dass Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln sei. Schon seit der Antike findet aber die Lehre vom "gerechten Krieg" viele Anhänger. Die abendländische Version des "bellum iustum" formulierte Kirchenlehrer Augustinus (354-430): Um einer gerechten Sache willen dürfe Krieg geführt werden, wenn er sich gegen begangenes Unrecht richte und die Mittel angemessenen seien.
Nach dem schnellen Vormarsch der alliierten Truppen im Irak tauchte immer wieder der Begriff "Blitzkrieg" auf. Schon im Golfkrieg von 1991, als die US-geführte Streitmacht nach Luftschlägen in vier Tagen Kuwait mit einer Bodenoffensive befreite und die Iraker zur Aufgabe zwangen, war von "Blitzkrieg" die Rede.
Damit bezeichnen Militärhistoriker Feldzüge von relativ kurzer Dauer. Charakteristisch ist eine massive Offensive von Panzerverbänden mit starker Unterstützung der Luftwaffe. Ziel ist es, möglichst schnell die feindlichen Linien zu durchbrechen und Schlüsselpositionen im Hinterland zu erobern. Dabei soll der Gegner möglichst keine Atempause für eine Reaktion auf die Attacke bekommen.
Der Begriff kam während des raschen Vordringens der deutschen Truppen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs auf. Damals überrollte die Wehrmacht unter anderem Polen, Belgien und Frankreich - jeweils in wenigen Wochen. Auf wen die Wortschöpfung zurückgeht, ist offen: Einige Quellen nennen den so genannten Reichssendeleiter und NS- Propagandisten Eugen Hadamovsky als Urheber. Andere halten den deutschen Begriff für eine exotische Schöpfung der amerikanischen Presse.
In der Sprache der Diplomaten und Militärs ist ein Präventivkrieg der Angriff eines Staates auf einen anderen Staat, von dem eine unmittelbare militärische Bedrohung ausgeht. Völkerrechtlich und politisch ist ein solcher Waffengang umstritten.
Als klassischer Präventivkrieg gilt der 6-Tage-Krieg im Nahen Osten im Juni 1967. Damals gelang es Israel trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit, die an seinen Grenzen aufmarschierten arabischen Armeen in einem Blitzfeldzug zu besiegen.
Einzelnen Staaten erlaubt Artikel 51 der UN-Charta erst "im Falle eines bewaffneten Angriffs" von außen den Einsatz militärischer Gewalt. Daraus folgern viele Völkerrechtler, dass ein Land sich erst wehren dürfe, wenn ein solcher Angriff stattgefunden habe. Andere halten es für unzumutbar, dass zunächst schwerste Zerstörungen mit den heutigen modernen Waffensystemen hingenommen werden müssten.
Anders als einzelne Staaten hat der UN-Sicherheitsrat das Recht, auch präventiv-militärisch gegen formell zu "Aggressoren" erklärte Länder vorzugehen. Unterschieden wird zwischen Zwangsmaßnahmen unter UN-Kommando und Militäraktionen, zu denen der Sicherheitsrat andere Länder ermächtigt.
"Heiliger Krieg" ist ein unterschiedlich interpretierter Begriff. Im Islam steht das im Westen meist mit Heiliger Krieg übersetzte arabische Wort "Dschihad" für die religiöse Pflicht der Gläubigen, ihre Religion - notfalls auch mit Gewalt - zu verbreiten und zu verteidigen.
Während terroristische Fundamentalisten die Gewalt in den Vordergrund stellen, verstehen die meisten moslemischen Rechtsgelehrten unter dem wörtlich mit Anstrengung oder Abmühen übersetzten Dschihad die Verpflichtung zu einem geistigen und gesellschaftlichen Einsatz zur Verbreitung des Glaubens. Danach sollen die Gläubigen den Dschihad sowohl mit dem "Herzen" (gegen sich selbst), der "Zunge und Hand" (zur Überzeugung und als Beispiel für andere) sowie mit dem "Schwert" führen.
Krieg darf nach dieser Auslegung nur gegen Angreifer, also ausschließlich zur Verteidigung und zum Schutz, geführt werden. Erst im Laufe der islamischen Religionsgeschichte wurden weltliche Kämpfe und Kriege um wirtschaftliche und politische Macht - den christlichen Kreuzzügen vergleichbar - zum Dschihad hochstilisiert.