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3. Februar 2012, 13:09 Uhr

UN-Gericht sichert Deutschland Immunität zu

Erfolg für Deutschland im Rechtsstreit mit Italien: Berlin muss Opfer von Naziverbrechen nicht individuell entschädigen, hat der Internationale Gerichtshof entschieden. Rom habe mit seinen anderslautenden Urteilen die Immunität der Bundesrepublik verletzt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Naziverbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne. Der UN-Gerichtshof unterband auch Pfändungen staatlicher deutscher Guthaben und Sachwerte in Italien wie das Kulturzentrum Villa Vigoni.

Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um eine Klagewelle und Ansprüche in Millionenhöhe abzuwehren. Der IGH sollte prüfen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Naziverbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern stand die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben dürfen.

Kläger waren vor italienischem Gericht erfolgreich

Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

Kritik von Amnesty International

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte das Urteil als "großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz". Der IGH habe die Staatenimmunität über den Menschenrechtsschutz gestellt.

Deutschland hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Naziverbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesrepublik ab.

mad/AFP/DPA
 
 
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