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3. November 2009, 15:01 Uhr
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"Die letzte Hürde ist überwunden"

Der Weg für die Reform der Europäischen Union ist so gut wie frei: Das tschechische Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag der EU gebilligt. Jetzt muss nur noch Präsident Vaclav Klaus seine Ankündigung wahr machen und das Papier unterschreiben.

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Die Verfassungsrichter haben entschieden: Der Lissabon-Vertrag ist mit dem tschechischen Gesetz vereinbar© DPA

Das tschechische Verfassungsgericht hat grünes Licht für die Reform der Europäischen Union gegeben. Die Richter in Brno (Brünn) wiesen am Dienstag eine Beschwerde gegen den Vertrag von Lissabon ab. Die Entscheidung war international mit großer Spannung erwartet worden. Jetzt ist der EU-kritische Präsident Vaclav Klaus am Zug, mit seiner Unterschrift das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages in allen Mitgliedsstaaten der Union zu ermöglichen. Europäische Spitzenpolitiker begrüßten das Urteil einhellig.

Tschechien ist das letzte der 27 EU-Länder, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Präsident Klaus hatte angekündigt, den Vertrag zu unterzeichnen, sollte das Verfassungsgericht positiv entscheiden. Damit der EU-Reformvertrag in Kraft treten kann, müssen die Ratifizierungsurkunden von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten in Rom hinterlegt sein. Dann tritt das Regelwerk zum nächsten Monatsersten in Kraft, die EU zielt auf den 1. Dezember.

"Die tschechische Souveränität ist nicht in Gefahr"

Das Verfassungsgericht befand, dass der Reformvertrag nicht gegen geltendes nationales Recht verstößt. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen und nicht anfechtbar, sagte der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky. "Die tschechische Souveränität ist nicht in Gefahr", fügte Rychetsky hinzu, entsprechende Befürchtungen seien unbegründet. Das Gericht bezog sich in seiner Begründung auch auf sein Urteil vom November 2008, als es bereits eine erste Klage gegen den Lissabon-Vertrag abgelehnt hatte.

Die tschechischen EU-Gegner, die gegen den Reformvertrag Klage eingereicht hatten, wollen nun ihren juristischen Widerstand gegen das Abkommen aufgeben. "Wir sehen die Einspruchsmöglichkeiten als erschöpft an", sagte Senator Jiri Oberfalzer. Oberfalzer hatte die Klage gegen den Reformvertrag im Namen von insgesamt 17 Abgeordneten eingebracht. Zeitungen in Prag hatten zuletzt spekuliert, die EU-Kritiker könnten noch versuchen, den Europäischen Gerichtshof in Straßburg anzurufen.

Offen blieb, wann Klaus den Lissabon-Vertrag unterzeichnet. Ministerpräsident Jan Fischer und Europaminister Stefan Füle gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, Klaus werde das Abkommen wie angekündigt rasch ratifizieren. Einen Termin dafür gab es allerdings nicht. Nach Zugeständnissen aus Brüssel hatte Klaus zuletzt nur noch die ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts als Grund für seine Weigerung genannt, den Vertrag zu unterzeichnen. In Prag war zunächst nicht bekannt, ob Klaus das Abkommen noch am Dienstag vor einer USA- Reise ratifiziert oder erst nach seiner für Sonntag erwarteten Rückkehr.

"Das ist ein guter Tag für Europa"

Tschechiens Ministerpräsident Fischer begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. "Die letzte Hürde ist überwunden, und dem Abschluss der Ratifizierung steht nichts mehr im Wege", sagte er in Prag. Der amtierende EU-Ratspräsident und schwedische Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt meinte unmittelbar vor dem EU-USA-Gipfel mit Präsident Barack Obama in Washington: "Jetzt haben wir eine klare Rechtslage und stehen kurz vor der Ratifizierung durch alle 27 Mitgliedsländer."

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte in Brüssel, mit den Zugeständnissen der anderen EU-Staaten beim Gipfeltreffen vergangene Woche dürfe es nun keine weiteren überflüssigen Hindernisse für das Inkrafttreten des Vertragswerks geben. "Ich hoffe, dass wir jetzt so schnell wie möglich voranschreiten können mit der Nominierung des (ständigen) EU-Ratspräsidenten und des Hohen (Außen)-Beauftragten." Bundesaußenminister Guido Westerwelle sagte: "Das ist ein guter Tag für Europa."

Ausnahmeregelnung für Tschechen, Polen und Briten

Klaus hatte zuletzt für Tschechien eine Aussetzen der EU-Grundrechtecharta durchgesetzt, um sein Land vor Rückgabeforderungen von Vertriebenen zu schützen. Polen und Großbritannien hatten zuvor ähnliche Ausnahmen für die dem Lissabon-Vertrag angehängte Charta erreicht. Klaus wollte mit seinen Einwänden die umstrittenen Benes-Dekrete, auf deren Grundlage hunderttausende Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg vertrieben und enteignet wurden, juristisch absichern.

Die EU verbindet mit dem Lissabon-Abkommen Strukturreformen. Es soll den Nizza-Vertrag als bisherige Rechtsgrundlage der Union ersetzen und Entscheidungen der mittlerweile 27 Mitgliedsländer umfassenden Gemeinschaft erleichtern. Als vorletztes Land hatte sich Irland am 2. Oktober in einem zweiten Referendum für den Vertrag ausgesprochen.

DPA
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