In Deutschland ist die Ratifizierung mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Mai abgeschlossen. Antworten auf die zehn wichtigsten Streitfragen.

Da war den Staatsmännern noch zum Feiern zumute: Am 29. Oktober 2004 unterzeichnet der damalige EU-Ratspräsident Jan Peter Balkenende in Rom den Verfassungsvertrag© Vincent Jannink
Die Verfassung ist der Versuch, aus einem lockeren einen festen Staatenbund zu machen. Aber die Vorstellungen darüber, wie eng die Mitgliedsstaaten zusammen- arbeiten sollen, gehen weit auseinander. Entsprechend umständlich wirkt der Kompromiss, festgehalten in einem 500 Seiten starken Vertragswerk. Wesentliche Neuerungen sind: An der Spitze der Union steht neben dem Präsidenten der EU-Kommission ein Ratspräsident, der für zweieinhalb Jahre von den nationalen Regierungschefs gewählt wird. Derzeit rotiert der Posten noch alle sechs Monate unter den Regierungschefs. Neu geschaffen wird der Posten eines EU-Außenministers.
Beschlüsse des EU-Rats werden ab 2009 "mit doppelter Mehrheit" gefasst, nur in Ausnahmefällen ist wie bisher Einstimmigkeit notwendig. 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die zugleich 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, sind dann ausreichend, um einen Beschluss zu fassen - ein Modus, der den bevölkerungsstärkeren Ländern zugute kommt. Reformgewinner ist das Europaparlament. Seine Mitspracherechte werden wesentlich erweitert. In Haushaltsfragen und in der Gesetzgebung wird das Parlament in Zukunft dem Rat gleichberechtigt sein. Auch über die Brüsseler Kommission, quasi die EU-Regierung, stimmen die Parlamentarier ab.
Erstmals gibt es eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, aus der EU auszutreten. Erstmals auch können EU-Bürger ein europaweites Volksbegehren initiieren.
Im Prinzip ja. Die Verfassung tritt nur in Kraft, wenn alle 25 EU-Staaten zustimmen. Sollte es am 29. Mai in Frankreich oder drei Tage später in den Niederlanden zu einem Nein kommen, wird über das weitere Verfahren wohl erst im November 2006 entschieden, wenn alle Staaten abgestimmt haben, sei es im Parlament oder per Referendum. Franzosen oder Niederländer könnten dann erneut an die Urnen gerufen werden. Mehrfach in der EU-Geschichte wurde aus dem Nein eines Landes noch ein Ja - etwa als Irland 2002 zum zweiten Mal über den Vertrag von Nizza abstimmte, der die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU neu regelte.
Die EU würde auf Basis des Nizza-Vertrags weiter funktionieren. Manche Politiker aber warnen, Europa könnte in eine Existenzkrise stürzen. Der Imageverlust wäre in der Tat gewaltig, eine Periode der Stagnation könnte folgen. Als die Europäische Verteidigungsgemeinschaft 1954 am Votum Frankreichs scheiterte, dauerte es vier Jahrzehnte, bis Europa wieder zu einer eigenen Sicherheitspolitik fand. Darum denken einige in Brüssel bereits über ein "Nizza plus" nach. Aus der gescheiterten Verfassung wollen sie zum Beispiel zwei Elemente retten: den EU-Außenminister und die Grundrechte-Charta.
Eine Ablehnung der Verfassung könnte auch den Euro unter Druck bringen.
Laut Umfragen sinkt die EU-Begeisterung seit Jahren. Ende 2003 lag die Zahl derer, die Europa "gut finden", erstmals unter 50 Prozent. In Zeiten knapper Kassen lehnen immer mehr Bürger der reicheren EU-Staaten die Verantwortung für eine Union ab, in der sie immer größere Beiträge für die ärmeren Mitglieder zahlen sollen. Kleinere Staaten wie die Niederlande befürchten hingegen, von den europäischen Großmächten England, Frankreich und Deutschland ins Abseits gedrängt zu werden. Frankreich ist ein Sonderfall. Gerade weil das Mutterland Europas sich der EU und der Frage der Verfassung so eng verbunden fühlt, ist der Volksentscheid ein hoch emotionales Thema. Die Grande Nation sieht ihre einst überragende Stellung schwinden. Viele EU-Bürger glauben, dass der Euro die Kaufkraft gesenkt hat und Billigarbeiter aus dem Osten zu steigender Arbeitslosigkeit führen. Überall grassiert die Angst, dass der Wohlfahrtstaat weiter abgebaut wird. Zudem fürchten vor allem die Franzosen eine muslimische Überfremdung, falls die Türkei beitritt. Der Volksentscheid über die EU-Verfassung ist ein idealer Anlass, solchen Unmut auszudrücken, obwohl dessen Ursachen mit der Verfassung wenig zu tun haben.
Selten nur kommt es zu Debatten über den 500 Seiten starken Verfassungstext, den nur wenige genau kennen. Meist geht es um Europa insgesamt. Zu groß, zu bürokratisch, zu kostspielig, zu undemokratisch sei die Union, urteilen die Neinsager. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Folgen der Erweiterung, etwa die Verlagerung heimischer Produktion in den Osten und den gleichzeitigen Zuzug billiger Arbeitskräfte. Die EU brauche keine neuen Beitritte, heißt es, sondern eine Ruhepause, um die rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahre zu verarbeiten. Einwände gibt es insbesondere gegen die Aufnahme der Türkei, die nach Meinung Konservativer nicht zum christlichen Europa gehört.
In insgesamt zehn Ländern stimmt das Volk über die EU-Verfassung ab. In Deutschland sind Volksentscheide laut Grundgesetz nur im Ausnahmefall vorgesehen. Deutsche Verfassungsrechtler unternahmen den Vorstoß, die Bürger über die EU-Verfassung abstimmen zu lassen. Doch eine große, pro-europäische Koalition aus Rot-Grün und CDU sah dafür keinen Anlass. Voraussichtlich am 27. Mai wird der Bundesrat Europas Grundgesetz endgültig zustimmen. Der Termin liegt mit Absicht zwei Tage vor dem Volksentscheid in Frankreich und soll dort Schubkraft für ein Ja erzeugen.
Die kleine Schar der Neinsager aus CSU und CDU fand erst Gehör, als in Frankreich die Diskussion immer heftiger wurde. Konservative Euroskeptiker monieren den fehlenden Gottesbezug der Verfassung. Auch werfen sie der Bundesregierung vor, sie habe nicht rechtzeitig über die Folgeprobleme der EU-Erweiterung informiert. Linke Kritiker wie das Anti-Globalisierungsbündnis Attac monieren, die Verfassung schreibe einen wirtschaftsliberalen Kurs fest. Außerdem würden die Staaten zur Aufrüstung verpflichtet.
Im Prinzip ja. Im Einzelfall gibt es aber unterschiedliche Auffassungen Für Streit bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sorgt gerade der EU-Haftbefehl. Seit August 2004 hat sich Deutschland verpflichtet, auf Anforderung anderer Mitgliedsstaaten eigene Staatsbürger auszuliefern, sogar bei Taten, die hierzulande nicht strafbar sind. Solchen Verzicht auf Souveränität halten einige Kritiker für untragbar. In Deutschland, so der Einwand, gelte das Grundgesetz der Bundesrepublik. Dem sei nichts übergeordnet. Andere argumentieren, dass EU-Verfassung und Grundgesetz gemeinsam und gleichberechtigt die Basis für die europäische Rechtsordnung sind und damit auch für die deutsche. In Konfliktfällen müssen die entsprechenden europäischen und deutschen Gerichtshöfe miteinander kooperieren und eine Einigung finden.
Ja. Der Nizza-Vertrag ist bereits auf die Erweiterung von derzeit 25 auf 27 Mitglieder angelegt. Der für 2007 geplante Beitritt könnte sich nur verzögern, wenn die beiden osteuropäischen Staaten vereinbarte Auflagen nicht erfüllen. Die Aufnahmeverhandlungen mit der Türkei, für den 3. Oktober 2005 geplant, könnten allerdings storniert werden, wenn es in Frankreich und den Niederlanden zu einem Votum gegen die Verfassung kommt. Auch für andere Aspiranten wie Kroatien schwinden dann die Beitrittschancen.
An der Situation auf dem Arbeitsmarkt wird die Verfassung selbst kaum etwas ändern. Entscheidend sind zwei andere Faktoren: die möglichst wirksame Eindämmung illegaler Praktiken durch nationale Behörden und ein neues, möglichst präzises Regelwerk aus Brüssel. Der Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie, 2004 noch von der alten EU-Kommission zur weiteren Liberalisierung des europäischen Binnenmarkts verabschiedet, wurde auf Druck der Regierungen in Paris und Berlin vor kurzem komplett zurückgezogen. Jetzt muss Brüssel schnell nachbessern.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 20/2005
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