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10. Juni 2010, 15:19 Uhr

Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Rettungspaket ab

Deutschland kann sich am Euro-Rettungspaket beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen das 750-Milliarden-Programm abgewiesen. Als Grund nannten die Richter die möglichen Folgen für die Allgemeinheit.

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Euro in der Krise: Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hält das das Rettungspaket für eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union© Martin Gerten/DPA

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Damit ist der Weg für die deutsche Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zur Stabilisierung der Währung zunächst frei. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht aber noch aus.

Ihren Beschluss begründeten die Richter mit einer Abwägung der möglichen Folgen für die Allgemeinheit: Würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Zusagen zum Rettungspaket auch nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar seien. Der Bundestag hatte im Mai Kreditgarantien in Höhe von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt.

Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor vor den Folgen einer einstweiligen Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm gewarnt. Damit könne "das Scheitern des Hilfsprogramms und der Stabilisierungsbemühungen verbunden sein", erklärte das Ministerium Anfang der Woche. "Zweifel am Zustandekommen und am Bestand des Stabilisierungspakets wären - nach Einschätzung der Bundesregierung - mit erheblichen Risiken für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems in der Eurozone verbunden."

Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungspaket ermächtigt das Finanzministerium zur Gewährung von Kreditgarantien in Höhe von maximal 148 Milliarden Euro. Dies ist Teil des internationalen 750- Milliarden-Pakets zur Rettung des Euro. Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Rettungspaket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. Deshalb sei sein in Artikel 28 Grundgesetz garantiertes Recht auf demokratische Teilhabe verletzt.

mad/DPA/AFP
 
 
KOMMENTARE (10 von 16)
 
jetrabbit (11.06.2010, 15:45 Uhr)
na sowas
hinter verschlossenen türen, fernab der bürger, werden die monetären entscheidungen getroffen. das war abzusehen. kaum erschaffen, wurde die EU von lobbyisten der eliten unterwandert, zersetzt und misbraucht. ein tummelplatz für wirtschaftskriminelle.
WernerMeyer (11.06.2010, 13:35 Uhr)
DAS war doch klar..........
als ob das Verfassungsgericht für die
Deutschen Bürger entscheiden würde,es
ist fest in den Händen der Bankendynastien,wie z.b. der Rothschilds.
Onzapintada (10.06.2010, 20:06 Uhr)
Glaubt jemand im Ernst, dass sich die deutsche Justiz gegen die deutsche Geldelite stellt
. . . an die die Bankenrettungsgelder fliessen?

Das einzige, was wirkte,

wär ein Generalstreik wie bei den Griechen:
Solln wir für eure Krise siechen?
Sie rufen laut: wir wollen kämpfen,
Und lassen uns den Mut nicht dämpfen.

Aber in Deutschland geht das nicht,
Glaubt jedenfalls die Oberschicht ?
Ein Generalstreik ist verboten,
Da Kapital, Regierung und Justiz ein unlösbarer Knoten,
Für die sind ihre Arbeiter, was einst in Sparta ?
Die Heloten.
Dazu noch Brot und Spiele, dieser Mix,
Und schon sagt die Bevölk?rung nix.
whismerh2 (10.06.2010, 20:02 Uhr)
Müde Nummer
Der Eilantrag aus wessen Gründen auch immer wurde abgelehnt.
Fakt ist doch, keiner kann abschätzen oder das nicht willentlich sehen wollen, wie tief die Banken und Versicherungskonzerne, Papiere halten, für Ihre Anleger in Hoffnung auf Werterhalt.
Alles andere ist Spekulation.
Es wird Zeit das einige und wenige kappieren, unsere Zukunft liegt im Zusammenhalt, im Einklang mit der unseren gegegeben Natur, das gilt es zu beschützen und zu leben.
Alles Andere, die Geschichte sollte uns da lehren, führt zur Resignation
Ende fetrig aus, die nächsten Kollegen warten schon, ob die besser machen können, wer weiß
Fakt ist, versemmeln wir das
Wars dann das
Die Natur, und das gönne ich Ihr gewinnt immer.
SpringbokCT (10.06.2010, 19:38 Uhr)
"Folgen für die Allgemeinheit"
Mit dieser Urteilsbegründung hat sich das Bundesverfassungsgericht selber zu einer legislativen Institution abqualifiziert.

Aurum (10.06.2010, 19:28 Uhr)
Allgemeinheit?
Hat diese totalitäre Regierung jemals die Allgemeinheit, also das Volk, dem sie eigentlich dienen soll nach ihrer Meinung gefragt? Nein, die "Allgemeinheit" wird übergangen.
Apropos Bundesverfassungsgericht - Welche Verfassung? Die "BRD" besitzt keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz.
Tempelhofer (10.06.2010, 18:40 Uhr)
@ eisvogel
Nun bleiben Sie mal sachlich. Das Gericht hat überhaupt nicht über die Sinnhaftigkeit der Bürgschaften zu entscheiden, sondern nur über die rechtliche Zulässigkeit.

Die politische Entscheidung wurde bereits vom Gesetzgeber getroffen. Das Gericht hätte diese Entscheidung nur aufheben können, wenn diese gegen bestehende Gesetze verstoßen hätte. Es darf aber nicht seinen politischen Willen über den des Gesetzgebers stellen.
eisvogel (10.06.2010, 18:35 Uhr)
immer die Allgemeinheit
Ich denke mit dem Hinweis auf die möglichen Folgen für die Allgemeinheit kann man alles abschmettern. Geht etwa Gemeinnutz heute wieder vor Recht? Im Falle von Griechenland ist die Meinung der Experten 50:50, dass alles gutgeht. Das BVG hat auch hier auf die möglichen Folgen einer Ablehnung abgestellt. Was ist aber wenn die andere Folge eintritt, dass die Mrd. verloren sind? Wie kann man Entscheidungen nur auf eine unbestimmte Mutmaßung gründen?
Hochbahnopfer.de (10.06.2010, 18:21 Uhr)
Halluzination unter der Robe?
Die Verfassungsrichter verwiesen in ihrer Entscheidung auch auf einen "Einschätzungsvorrang" der Bundesregierung. Demnach können und müssen die Richter in dem Schnellverfahren die Frage nicht klären, ob der Rettungsschirm der Währungsstabilität nicht entgegensteht. "Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist." Seit der großen SoFFin-Ackergau Nummer hat Angies Etabliertes Konsortium demnach alles richtig gemacht? Dehydration durch zu viel Wärme unter der Robe kann zu groben Halluzinationen führen!?
rockyciano (10.06.2010, 18:06 Uhr)
Hat die FDP anscheinend
den richtigen Richter nach Papier nach Karlsruhe geschickt!!!!
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