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8. Oktober 2007, 14:31 Uhr

Gericht lehnt Haftbeschwerde ab

Das türkische Gericht in Antalya hat den Antrag auf Haftbeschwerde von Marco W.s Anwälten abgelehnt. Der Uelzener bleibt somit bis zum nächsten Prozesstermin in Haft. Die Begründung für diese Entscheidung steht jedoch noch aus.

Der 17-jährige Schüler Marco W. im Gefängnis in Antalya© Ibrahim Laleli/DPA

Der 17 Jahre alte Marco aus Uelzen muss weiter in türkischer Untersuchungshaft bleiben. "Die Haftbeschwerde ist vom Gericht abgelehnt worden, es gibt aber noch keine Begründung", sagte Marcos Anwalt Michael Nagel in Hannover. "Extrem enttäuscht" hätten die Eltern des Jugendlichen auf die Entscheidung reagiert. "Wie immer hatten sie eine kleine Hoffnung aufgebaut." Marco ist seit einem halben Jahr inhaftiert, weil er im Osterurlaub die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht haben soll.

"Marcos Eltern wünschen sich sehr, dass das Gericht die Entscheidung begründet", sagte Nagel. "Wenn wir eine rechtliche Begründung bekämen, wäre das ein großer Schritt nach vorne." Bislang habe das Gericht immer pauschal auf die Schwere des Tatvorwurfs verwiesen. Es sei aber nicht geprüft worden, ob der Vorwurf überhaupt hätte erhoben werden dürfen oder ob er sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand noch erheben ließe. Nagel zufolge wurde Marco nicht über das Beschwerdeverfahren informiert. "Es macht keinen Sinn, Hoffnungen zu wecken, die dann wieder enttäuscht werden."

Michael Nagel: "Ich bin nicht groß überrascht"

Die Haftbeschwerde hatten Marcos Anwälte vor einer Woche bei Gericht in Antalya eingereicht, nachdem einem Antrag auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haft auch am fünften Verhandlungstag nicht stattgegeben worden war. Der Prozess war unter anderem deshalb mehrmals vertagt worden, weil dem Gericht noch keine Aussage des britischen Mädchens vorlag. Alle bisher gehörten Zeugen - ein Arzt und ein Bekannter der Schwester der 13-Jährigen - hatten zugunsten von Marco ausgesagt.

"Ich bin nicht groß überrascht, weil ich mich über nichts mehr wundere, was da bei Gericht in Antalya passiert", sagte Nagel zur abgelehnten Beschwerde. Wie die Strategie der Verteidigung zur nächsten Verhandlung am 26. Oktober aussehen könnte, wollen die Anwälte erst nach einer Begründung des Gerichts entscheiden. Nagel bestätigte, dass Charlotte auf ein Rechtshilfeersuchen der Türkei hin noch nicht in England vernommen worden sei: "Es gibt wohl noch keine Aussage des Mädchens." Der Anwalt der 13-Jährigen hatte vor der letzten Verhandlung am 28. September verbreitet, Charlotte habe bereits ausgesagt und Marco Vergewaltigung vorgeworfen.

Der 17-Jährige hat stets alle Vorwürfe bestritten. Seinen Aussagen zufolge war die Initiative zu den Zärtlichkeiten von dem Mädchen ausgegangen, das sich zudem als 15-Jährige ausgegeben habe. Die beiden hatten sich im südtürkischen Badeort Side kennengelernt und waren nach einem Discoabend mit anderen Jugendlichen im Hotelzimmer der 13-Jährigen gelandet. Nach einer Anzeige von Charlottes Mutter war der Junge noch im Hotel festgenommen worden.

DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 28)
 
J.Stahl (09.10.2007, 18:46 Uhr)
@dunkelbunter
da bin ich ihrer meinung,es sollte endlich ein fairer prozess gemacht werden.und eine vergewaltigung kann es nicht gewesen sein da sie noch jungfrau ist.aber es sollte alles vorurteilsfrei und schnell geklärt werden.
Dunkelbunter (09.10.2007, 18:39 Uhr)
@J.Stahl
Ich weiss nicht ob Sie es nicht verstehen wollen. Den meisten Menschen geht es darum, dass Marco erstmal einen fairen Prozess bekommt und alle Zeugen angehört werden. Er sitz nicht in Haft weil er schuldig ist, sondern weil der verdacht besteht. Und 6 Monate U-Haft für eine angebliche sexuelle Belästigung, wobie der Tathergang wie es vom Opfer geschildert wird sehr zweifelhaft ist, ist sehr unverhältnissmässig. Und die Verlängerung auf den 26. Oktober wurde damit begründet, dass es eine schwere straftat ist. Das Gericht geht aber von Vergewaltigung aus obwohl dafür wirklich sämtliche Beweise (Aussagen und Gutachten) fehlen. Und die Aussagen von Opfer bzw. deren Schwester ändern sich auch von Monat zu Monat so dass der Prozess unnötig in die länge gezogen wird.
sachsenwini (09.10.2007, 17:25 Uhr)
Noch einmal zum mitschreiben
für alle verklemmten Moralisten, die keine eigene Jugend hatten oder sie vergessen haben:
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Sexueller Kontakt (Petting) im beiderseitigen Einvernehmen ist zwischen zwei Jugendlichen von 15 und 17 Jahren straffrei. Da Charlotte allerdings tatsächlich zur Tatzeit wohl noch nicht vierzehn Jahre alt war, ist es allerdings vor dem Gesetz ein Straftatbestand.
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Da aber Marco von Charlotte bewusst über deren Alter getäuscht wurde und er sie darum für älter halten musste, kann ihm laut § 17 StGB ein Verbotsirrtum zugute gerechnet werden.
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
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Zudem wäre der ganze Fall innerhalb einer Woche durch die ermittelten Behörden zu klären gewesen, da sich alle Zeugen noch vor Ort befanden.
Die Anrechnung dieser kurzen Untersuchungshaft bzw. eine Geldstrafe hätten voll als Strafe ausgereicht.
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Das Gericht verhält sich zumindest sehr gewollt uninteressiert, den wirklichen Tatbestand zu ermitteln, wenn es diesen nicht sogar von Anfang an kennt, und sich jetzt nur an Marco für die Einmischung Deutscher Politiker rächen will.
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Marcos Anwalt dagegen handelt vorsätzlich gegen das Gesetz um die Untersuchungshaft bewusst zu verlängern. Das kann dem Gericht nicht verborgen bleiben, und es unterstützt damit noch das bösartige und rechtsverdreherische Verhalten der Mutter und des Anwaltes.
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Ein halbwegs guter Verteidiger hätte dieser Justizposse schon längst ein Ende gemacht.
J.Stahl (09.10.2007, 16:42 Uhr)
@roy05441
schon mal was von sexueller belästigung gehört?da tut es nichts zur sache ob sie noch jungfrau ist.
J.Stahl (09.10.2007, 16:41 Uhr)
@thewurst
in den usa wäre das von dir genannte beispiel strafbar,hier ist es das zumindest wenn einer unter 14 ist was ja bei charlotte der fall ist.
sachsenwini (09.10.2007, 12:09 Uhr)
@ magic_whispering

Wenn Sie sich einmal unter diesem Link das Video ansehen. Dort ist das gleiche von mir angegebene Mädchen als Charlotte gekennzeichnet.
http://www.youtube.com/watch?v=OzCgVRWLla4&mode=related&search=
ich halte diese Aussage für zuverlässiger als die Bild- Zeitung.
magic_whispering (09.10.2007, 10:55 Uhr)
@sachsenwinni
was ist denn nun richtig.
Es geht um das BIld, welches Charlotte zeigen soll.
Sie sagten, es ist die 2. von rechts wenn man auf das BIld schaut, nämlich die Größte.
In der heutigen Bildzeitung ist ein Ausschnitt dieses Bildes und da soll Charlotte das Mädchen sein, welches ganz links steht.
Wer ist denn nun Charlotte und ist sie überhaupt eine von den Vieren?
Was soll diese Irreführung, wem nutzt sie, wem schadet sie?
Man hat doch ganz klar einen Anhaltspunkt wo man sich nach richten kann, weil dieses blonde Mädchen mit der Sonnenbrille sich doch von den anderen abhebt.
Laut Bild soll Charlotte sein, die links neben dieser steht, wenn man auf das BIld schaut, laut Ihrer Aussage die rechts danebensteht, wenn man ebenso auf das BIld sieht.
Wer hat denn nun recht. Nur eine kann doch schließlich Charlotte sein.
Schnaafpaaf (09.10.2007, 08:12 Uhr)
Geiselhaft-@easy_de
Vollkommen richtig! Das wirre Argumentieren/Gesülze (von insb. J. Stahl)ist schier unerträglich!
Nochmal auf den Punkt:
Der junge Mann wird widerrechtlich (siehe @Dunkelbunt- sehr gut!) und willkürlich festgehalten. Eine scheinheilige, aber fundamentalistische britische Mutter kühlt sich mit Hilfe einer nur scheinbar westlich reformierten türkischen Willkürjustiz und eines verlogenen türkischen Anwalts ihr Mütchen an Marco W.!
Leute, es ist wirklich Zeit, diesen verbrecherischen Spuk zu beenden, wie auch immer. Lasst sie protestieren oder beleidigt sein oder was auch sonst den stolzen Söhnen dieses Kulturkreises noch einfällt. Nur eins muss klar sein: Bis hierhin und nicht weiter!
Easy_d (09.10.2007, 07:28 Uhr)
@J.Stahl
Es geht doch hier auch nicht darum was du strafbar findest oder nicht!
Also der Skandal an der Sache ist doch, dass das türkische Gericht kein Urteil fällt! Sollen die Türken ihn doch zu 100 Jahren verurteilen! Wenn das so in der Türkei ist, dann ist das halt so! Aber sie sollen ihn nun verurteilen oder frei lassen! Es kann nicht sein das die Richter nun 10 Jahre überlegen, was der Junge bekommen soll! Ich glaube das die nur so ihre "Macht" demonstrieren können, denn sobald Marco verurteilt ist (auch bei 100 Jahren) kann die deutsche Justiz einen Antrag stellen, das Marco nach Deutschland kommt und das Machtgehabe ist vorbei!
TheWurst (09.10.2007, 07:01 Uhr)
@ J.Stahl
Ich frage mich welcher Sekte Du angehörst, wenn Du tatsächlich davon ausgehst dass einvernehmlicher Sex zwischen einem 17-Jährigen und einer 15-Jährigen verboten wäre...!?
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