Russlands Präsident Dmitri Medwedew hat die Unabhängigkeit der abtrünnigen georgischen Republiken Südossetien und Abchasien anerkannt - und provoziert damit den Westen. Aber ab wann ist ein Staat eigentlich tatsächlich unabhängig? Können die Provinzen überhaupt so existieren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Von Sebastian Huld

Sie wollen in einem unabhängigen Staat leben: Abchasen demonstrieren in ihrer Hauptstadt Sukhumi gegen den georgischen Präsidenten Saakaschwili© Olga Kravetz/DPA
Wann gilt ein Staat völkerrechtlich als unabhängig?Kaum etwas ist im Völkerrecht umstrittener als der Begriff der Unabhängigkeit. Denn weder existiert ein einheitlicher Maßstab für Unabhängigkeit noch gibt das Völkerrecht einen Fahrplan dahin vor. Das wichtigste Merkmal der Unabhängigkeit ist, dass ein Staat ohne jede Einmischung von außen eigene Entscheidungen treffen kann. Dabei ist es nicht wichtig, ob der Staat in Wahrheit von anderen Ländern politisch oder wirtschaftlich abhängig ist. Um unabhängig zu sein und als souveräner Staat anerkannt zu werden, ist die Anerkennung durch andere Länder notwendig. Die russische Regierung etwa hat nun Südossetien und Abchasien anerkannt in der mutmaßlichen Hoffnung, dass andere Länder mitziehen.
Läuft es für einen neuen Staat ideal, wird er von den Vereinten Nationen (Uno) anerkannt und als Mitglied aufgenommen. Hierzu müssen aber auch alle fünf ständigen Mitglieder des Uno-Sicherheitsrats zustimmen, also Russland, China, Großbritannien, Frankreich und die USA. Da zumindest Großbritannien, Frankreich und die USA die Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens ablehnen, wird diese Bestätigung beiden Regionen zunächst verwehrt bleiben.
Umstritten ist auch, ob ein anderes Land eine bestimmte Region einfach als unabhängig anerkennen darf. Das Interventionsrecht im Völkerrecht betrachtet ein Vorgehen wie das russische als unerlaubte Einmischung in die Angelegenheiten eines souveränen Staates, in diesem Fall als Einmischung in die Angelegenheiten Georgiens. Es gilt zwar der Ausnahmefall, dass andere Länder einschreiten dürften, wenn ein Staat zum Beispiel eine bestimmte Bevölkerungsgruppe massiv diskriminiert oder gar verfolgt. Allerdings muss dies eindeutig und dauerhaft sein. Moskaus Einmarsch in die abtrünnigen georgischen Provinzen und die einseitige Anerkennung als unabhängige Staaten sind daher mit dem Völkerrecht nicht vereinbar, urteilt Andreas L. Paulus, Direktor des Göttinger Instituts für Völkerrecht und Europarecht.