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21. April 2010, 09:58 Uhr

25 Jahre Haft für letzten argentinischen Diktator

Späte Genugtuung für die Opfer der argentinischen Militärdiktatur: Ein Bundesgericht hat den letzten Junta-Chef Reynaldo Bignone zu 25 Jahren Haft verurteilt. Bignone war unter anderem stellvertretender Kommandeur eines Foltercamps, in dem knapp 4000 Menschen gestorben sein sollen.

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Alter Mann mit einer mörderischen Vergangenheit: Reynaldo Bignone© Marcos Brindicci/Reuters

Der letzte argentinische Junta-Chef, Reynaldo Bignone, ist wegen Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Dem 82-jährigen ehemaligen General und Präsidenten wurden Folter, Entführung und Freiheitsberaubung in 56 Fällen zur Last gelegt.

Die Anklage bezog sich in erster Linie auf das berüchtigte Folterzentrum im Militärstützpunkt Campo de Mayo, eines der größten geheimen Gefangenenlager, das die Streitkräfte während der Diktatur in den Jahren 1976 bis 1983 betrieben. Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen wurden rund 4000 Regimekritiker in das Lager eingeliefert, nur 50 von ihnen verließen es lebend. Inhaftierten Frauen wurden dort ihre neugeborenen Kinder geraubt, die dann unter falscher Identität in Junta-nahen Familien untergebracht wurden. Insgesamt fielen nach Schätzungen etwa 30.000 Menschen den Militärs zum Opfer.

Bignone ließ Folter-Spuren verwischen

Bignone war von 1976 bis 1978 stellvertretender Kommandeur des Foltercamps. Vom 1. Juli 1982 bis Ende Dezember 1983 hatte er das Präsidentenamt inne, nachdem sein Vorgänger, General Leopoldo Galtieri, nach der Niederlage Argentiniens im Falklandkrieg gegen Großbritannien zurückgetreten war.

Bignone erließ eine Amnestie für Fälle von Menschenrechtsverletzungen und ordnete die Vernichtung von Unterlagen an, die Hinweise auf Folter und das Verschwinden von politischen Gegnern der Junta gaben. Die Amnestie wurde schließlich von Justiz und Kongress zurückgenommen, und Präsidentin Cristina Fernández hat der strafrechtlichen Verfolgung von Mitgliedern der Militärjunta Priorität eingeräumt.

General muss Strafe im Gefängnis absitzen

In seiner Verteidigungsrede weigerte sich Bignone, das Gericht anzuerkennen. Er behauptetr ferner, dass es unter der Militärjunta nicht wie geschätzt 30.000, sondern "nicht mehr als 8000 Tote" gegeben habe. Die Zahl der verschleppten Babys gab er mit 30 an - nach Schätzungen der Justiz waren es tatsächlich mehr als 500 Kinder, die von Familien der Junta übernommen wurden. Bis heute haben erst etwa hundert von ihnen ihre wahre Herkunft herausgefunden.

Neben Bignone wurden am Dienstag fünf mitangeklagte ehemalige Offiziere verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen von 17 bis 25 Jahren. Das Gericht entschied, dass alle Verurteilten ihre Strafe im Gefängnis absitzen müssen und nicht unter Hausarrest.

"Gerechtigkeit kam spät, aber besser als nie"

Während der Urteilsverkündung herrschte im Prozess-Saal, in dem die Porträts von den 56 Opfern gezeigt worden, völlige Stille. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. "Das war es, was wir wollten: dass sie ins Gefängnis kommen", sagte Ella Espen, die während der Diktatur ihren Sohn verlor. "Die Gerechtigkeit kam spät, aber besser als nie", sagte Estela de Carlotto, die Präsidentin der Vereinigung Großmütter der Plaza de Mayo, denen es vor allen zu verdanken ist, dass ein Teil der verschleppten Babys heute ihre wahre Herkunft kennen.

Außer Bignone lebt heute nur noch einer der vier ehemaligen Junta-Chefs, der 84-jährige Jorge Videla. Videla wurde 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt, doch profitierte er bereits fünf Jahre später von einer Amnestie-Regelung des damaligen Präsidenten Carlos Menem. Die Amnestiegesetze wurden im Jahr 2003 wieder aufgehoben; seither befasst sich die argentinische Justiz noch immer mit dem Fall.

DPA/APN/AFP
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
LaoLu (22.04.2010, 16:37 Uhr)
Und der andere noch lebende Folterer,
Jorge Videla, profitierte bereits fünf Jahre nach seiner Verurteilungspäter von einer Amnestie-Regelung des damaligen Präsidenten Carlos Menem.

Das wäre noch ein Kandidat.
Der Menem.
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