. .
Politik im Ausland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
26. Februar 2007, 16:45 Uhr

Belgrad hat Mitschuld an Massaker

Jugoslawien hat im Unabhängigkeitskrieg seiner früheren Teilrepublik Bosnien-Herzegowina die internationale Konvention zur Ächtung des Völkermordes verletzt. Das entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag

Ein Mann weint an den Gräbern der in Srebrenica getöteten Menschen© AP Photo/Amel Emric

Jugoslawien hat im Unabhängigkeitskrieg seiner früheren Teilrepublik Bosnien-Herzegowina die internationale Konvention zur Ächtung des Völkermordes verletzt. Das entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Montag. Jugoslawien treffe zwar keine unmittelbare Schuld an der Ermordung von etwa 8000 bosnischen Muslimen in Srebrenica im Juli 1995, es hätte aber seinen Einfluss geltend machen müssen, solche Massaker während des Bosnien- Krieges von 1992 bis 1995 zu verhindern. Außerdem hätte sie für eine Bestrafung der Verantwortlichen sorgen müssen. Gegen diese Verpflichtung verstoße das heutige Serbien noch immer, weil es den wegen Völkermords angeklagten bosnisch-serbischen General Ratko Mladic nicht an das UN- Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausliefert.

Mit seinem Urteil gab das höchste Gericht der Vereinten Nationen einer schon 1993 eingereichten Klage Bosnien-Herzegowinas teilweise statt. Allerdings konnte Bosnien-Herzegowina mit seiner Klage nicht erreichen, dass Belgrad wegen direkter Beteiligung am Völkermord oder Beihilfe dazu verurteilt wird. Angesichts der Komplexität fiel das Urteil der 15 Richter weitgehend einmütig aus. Mit 13 gegen 2 Stimmen kamen sie zu dem Schluss, Serbien hätte das Massaker von Srebrenica voraussehen und verhindern können. Und nur ein Richter, ein Serbe, schloss sich der Forderung nach sofortiger Auslieferung von Mladic nicht an.

Das Massaker von Srebrenica sei nicht auf Anordnung oder unter der Kontrolle der jugoslawischen Regierung verübt worden, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung dazu habe vielmehr die militärische Führung der bosnischen Serben getroffen. Jugoslawien habe sich auch nicht der Beihilfe zum Völkermord schuldig gemacht. Zwar habe es die bosnischen Serben politisch, finanziell und militärisch massiv unterstützt. Doch sei nicht nachgewiesen, dass die Führung in Belgrad Kenntnis davon gehabt habe, dass ihre Verbündeten mit dieser Hilfe einen Völkermord begehen wollten.

Das Gericht untersuchte in seinem umfangreichen Urteil nicht nur das Massaker von Srebrenica, sondern auch zahlreiche andere an bosnischen Muslimen während des Bürgerkrieges begangene Gräueltaten. In diesen Fällen gibt es jedoch dem Urteil zufolge keine Beweise für die zentrale Voraussetzung zur Einstufung als Völkermord: die Absicht zur gezielten Auslöschung einer fest umrissenen Gruppe von Menschen - hier der bosnischen Muslime - in ihrer Gesamtheit oder in Teilen.

Da Jugoslawien nach diesem Urteil weder Völkermord begangen noch Beihilfe dazu geleistet hat, wurde die darauf gegründete Forderung Bosnien-Herzegowinas nach einer Entschädigung abgewiesen. Für das Unterlassen eines Versuchs zur Verhinderung hat Bosnien einen entsprechenden Urteilsspruch als ausreichende Entschädigung angesehen. „Ein finanzieller Ausgleich ist keine angemessene Form der Kompensation für den Bruch der Verpflichtung, Völkermord zu verhindern“, erklärte die Gerichtspräsidentin.

Dieses Verfahren lief unabhängig von den Prozessen vor dem UN- Kriegsverbrechertribunal, das sich seit 1993 ebenfalls in Den Haag mit einzelnen Angeklagten beschäftigt. Unter anderem war dort Milosevic wegen Völkermords angeklagt, doch starb er im März 2006 vor einem Urteilsspruch. Mladic und der mitangeklagte damalige politische Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, sind seit Jahren untergetaucht.

DDA/DPA
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Hintergrund Massenmord von Srebrenica

Ratko Mladic gilt als einer der meistgesuchten Kriegsverbrecher weltweit. Er führte 1995 das Kommando, als bosnisch-serbische Truppen die Stadt Srebrenica stürmten. mehr...

BOSNIEN UN und Den Haag mitschuldig am Massaker von Srebrenica

An dem vor sieben Jahren verübten Massaker von Srebrenica tragen die Vereinten Nationen und die niederländische Regierung eine Mitverantwortung - dies geht aus einem Untersuchungsbericht hervor. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe