Ein Staat darf nach geltendem Völkerrecht nur Krieg führen, wenn er selbst angegriffen worden ist oder ein Angriff droht. Darüber hinaus ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, die öffentliche Ordnung wieder herzustellen.

Pflichten einer Besatzungsmacht: US-Soldaten kontrollieren ein Fischerboot auf dem Tigris bei Bagdad© AFP
Auch im Zusammenhang mit der Irak-Krise wurde immer wieder das Völkerrecht zitiert. Dabei ging es um die Frage, ob die USA und ihre Verbündeten auch ohne ausdrückliche Zustimmung des UN-Sicherheitsrates einen Militärschlag führen dürfen, um das Regime von Präsident Saddam Hussein zu entwaffnen oder auch zu stürzen.
Grundsätzlich verbietet das Völkerrecht Angriffskriege. Ein Staat darf nur Krieg führen, wenn er selbst angegriffen worden ist oder ein Angriff unmittelbar droht. Auch die UN-Charta verbietet die Androhung und Anwendung von Gewalt in zwischenstaatlichen Konflikten. Unter dem Eindruck der Schrecken des Zweiten Weltkrieges wurde sie 1945 beschlossen, um "künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren", wie es in der Präambel heißt.
Hiervon gibt es in Artikel VII nur zwei Ausnahmen: 1. Länder haben das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegen einen Angreifer (Artikel 51). 2. Der Sicherheitsrat der UN darf in Fällen einer Aggression, bei einem Bruch des Friedens und einer Bedrohung der internationalen Sicherheit militärische Maßnahmen ergreifen oder autorisieren (Artikel 42). Voraussetzung für einen derartigen Beschluss des Rates ist jedoch, dass "andere Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen haben".
Bislang sind zwei große Kriege mit Zustimmung des Sicherheitsrates geführt worden: Von 1950 bis 1953 kämpfte eine multinationale Truppe unter Führung der USA in Korea gegen den kommunistischen Aggressor aus dem Norden. 1991 hat der Sicherheitsrat nach der irakischen Kuwait-Invasion eine Koalition unter US-Führung zum Krieg gegen den Irak ermächtigt.
Die USA haben sich in der Vergangenheit bei Militärschlägen und Kriegen mehrfach auf ein ausdrückliches Mandat oder zumindest eine Billigung der Vereinten Nationen berufen können. Einige unter wesentlicher US-Beteiligung geführte Kriege:
KOREA (1950-53): Multinationale UN-Truppen unter Federführung der USA schlagen Verbände des kommunistischen Nordkorea zurück, die in den Süden der westlich orientierten Republik Südkorea eingedrungen waren. Der UN-Sicherheitsrat hatte die Mission am 27. Juni 1950 beschlossen. Die Sowjetunion hatte die Sitzung des Rats boykottiert. Es war der erste große Konflikt nach dem Zweiten Weltkrieg.
VIETNAM (1964-1973): Weil der kommunistische Norden im Golf von Tongking angeblich amerikanische Zerstörer beschossen hatte ("Tongking-Zwischenfall"), greifen die USA massiv in den Krieg zwischen Nord- und Südvietnam ein. US-Präsident Lyndon B. Johnson lässt sich vom Kongress umfassende Vollmachten für "alle notwendigen Maßnahmen" und eine Ausweitung des Krieges erteilen. Der von der Weltöffentlichkeit heftig kritisierte Feldzug von bis zu 500 000 GIs endet mit einer Niederlage der Amerikaner und dem Fall Südvietnams.
KUWAIT/IRAK (1990/1991): Im Golfkrieg von 1991 vertreibt eine alliierte Streitmacht unter US-Kommando mit Billigung der Vereinten Nationen irakische Besatzer aus dem Öl-Emirat Kuwait. Die "Operation Wüstensturm" beginnt am 17. Januar 1991 nach dem Ablauf eines Ultimatums der Vereinten Nationen und der USA an den Irak. Zunächst verurteilen die UN die Annexion vom August 1990, verlangen vom Irak den sofortigen und bedingungslosen Rückzug und eröffnen Ende November 1990 mit der Resolution 678 der Anti-Irak-Koalition indirekt die Möglichkeit zu dem insbesondere von den USA vorangetrieben militärischen Eingreifen.
JUGOSLAWIEN (1999): Die NATO führt ohne UN-Mandat einen Luftkrieg gegen Jugoslawien, um die systematische Vertreibung und den Völkermord serbischer Sicherheitskräfte an Kosovo-Albanern zu beenden. 13 Länder sind beteiligt, die USA tragen die Hauptlast des 78-tägigen Krieges. Die ausdrückliche Legitimation des Angriffs durch den UN-Sicherheitsrat war am Widerstand Russlands gescheitert. Die NATO beruft sich bei ihrer Intervention auf Notwehr, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.
AFGHANISTAN (2001): Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 geht rund einen Monat später eine britisch- amerikanische Streitmacht mit einem Krieg in Afghanistan gegen die El-Kaida-Terrororganisation vor. US-Präsident George W. Bush nimmt dabei das Recht auf Selbstverteidigung gemäß der UN-Charta für sich in Anspruch. Der Sicherheitsrat hatte ihm dies zuvor einstimmig zugebilligt. Die NATO erklärt erstmals den Bündnisfall.