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Freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr müssen ab Jahresbeginn 2013 unter bestimmten Umständen auf ihre Bezüge Steuern zahlen.
Freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr müssen ab Jahresbeginn 2013 unter bestimmten Umständen auf ihre Bezüge Steuern zahlen.
Freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr müssen ab Jahresbeginn 2013 unter bestimmten Umständen auf ihre Bezüge Steuern zahlen.
Die freiwillig Wehrdienstleistenden der Bundeswehr werden zum Jahresbeginn 2013 erstmals steuerpflichtig.
Drei Monate nach Beginn ihres freiwilligen Dienstes in der Bundeswehr sind 780 der 3459 Wehrdienstleistenden bereits vorzeitig wieder ausgeschieden.
Von den 3419 freiwillig Wehrdienstleistenden, die Anfang Juli ihren Dienst in der Bundeswehr angetreten haben, sind einem Bericht zufolge 440 schon wieder ausgeschieden.
Der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus verlangt mehr Klarheit über die beruflichen Perspektiven beim neuen Freiwilligendienst der Bundeswehr.
Zum Ende der Wehrpflicht hat die Bundeswehr zunächst genügend Interessenten für den freiwilligen Wehrdienst angeworben.
Der Bundeswehr drohen einem Pressebericht zufolge nach Aussetzen der Wehrpflicht erhebliche Personallücken.
Dem angeschlagenen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg droht bei seinem wichtigsten politischen Projekt ein schwerer Rückschlag. Die Bundeswehrreform führt dazu, dass der Truppe künftig Tausende Soldaten fehlen könnten. Jetzt soll mehr Geld in die Eigenwerbung fließen.
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