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5. Oktober 2009, 16:18 Uhr

Der Schießbefehl

Wie viele Menschen, die zwischen August 1961 und November 1989 in den Westen türmen wollten, an der rund 1.900 Kilometer langen Demarkationslinie zwischen DDR und Bundesrepublik von Soldaten erschossen wurden oder in den Minenfeldern ums Leben kamen - das weiß zumindest einer ganz genau: Erich Honecker. Der Herrscher über die DDR erhielt bis zuletzt detailliert Meldung über jeden Toten an seinem "antifaschistischen Schutzwall". Aber der oberste Republikflüchtling schweigt in seinem Moskauer Exil. Und längst sind noch nicht alle Akten aufgetaucht.

153 Verfahren gegen Grenzsoldaten

78 Tote soll es an der Berliner Mauer gegeben haben, weitere 131 entlang der DDR-Grenze. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Denn die Stasi, deren "Verwaltung 2000" jeden mit Waffengewalt verhinderten Grenzduchbruch untersuchte und auswertete, vertuschte, wo es nur ging. So ließen die Geheimdienstler nach Informationen, die dem stern vorliegen, 1987 zwei Männer, die - vom Westen unbemerkt - an der Mauer erschossen worden waren, heimlich beiseite schaffen und in einem Berliner Krematorium einäschern. Diese beiden Toten tauchten bis heute in keiner Opferstatistik auf.

Inzwischen ermittelt die in Berlin angesiedelte "Arbeitsgruppe Regierungskriminalität" in 153 Fällen gegen Grenzsoldaten, die Flüchtlinge erschossen oder verletzt haben, einige weitere Verfahren sind bei den Staatsanwaltschaften diverser Bundesländer anhängig. 38 Todesschützen sind der Berliner Justiz namentlich bekannt. Mike Sch. und seine drei Kameraden gehören dazu.

Anstiftung zum Totschlag

Noch in diesem Jahr, sagt Justizsprecherin Jutta Burghart, hoffe die Staatsanwaltschaft, "die Ermittlungen in dem einen oder anderen Fall abschließen zu können". Bei einer Verurteilung droht den Tätern eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren wegen Totschlags. Verhaftet ist allerdings noch keiner.

Dafür sitzen seit Anfang vergangener Woche Honeckers Helfershelfer in Sachen Schießbefehl, die einstigen SED-Größen Hans Albrecht, Heinz Keßler, Erich Mielke, Willi Stoph und Fritz Streletz, In Untersuchungshaft. Haftgrund: Anstiftung zum Totschlag.

Die Nachricht von den Verhaftungen quittierte Mike Sch. eher mit einem Achselzucken. Was hilft es ihm, dass nun endlich die eigentlich Verantwortlichen für die Todesschüsse zur Rechenschaft gezogen werden sollen? Er muss weiter mit dem (Selbst-)Vorwurf leben, ein "Mauer-Mörder" zu sein, weil er einen Befehl abgegeben hat.

Mike Sch. ist Täter, aber auch Opfer eines Regimes, das Männer, Frauen und Jugendliche abknallen ließ, die nur von einem Land in andere wollten. Mike Sch. sagt, er sei "kaputtgemacht" worden. Dabei hatte er bloß mehr Pech als die meisten seiner Kameraden: Er stand einfach zur falschen Zeit an der falschen Stelle.

Erster Toter am 24. August 1961

Der Wahnsinn hatte Methode, von Anbeginn. Ein Dokument, das dem Haftbefehl gegen Erich Honecker zugrunde liegt, beweist, dass er bereits einen Monat nach Abriegelung der Grenze befohlen hatte, auf flüchtende DDR-Bürger zu schießen. Im "Protokoll über die Lagebesprechung des zentralen Stabes am 20.09.1961" stehen unter der Überschrift "Gen. Honecker fasst die bisherigen Ergebnisse der Beratung zusammen und ordnet an" auch die menschenverachtenden Sätze: "8. Gegen Verräter und Grenzverletzer ist die Schusswaffe anzuwenden. Es sind solche Maßnahmen zu treffen, dass Verbrecher in der 100 m Sperrzone gestellt werden können. Beobachtungs- und Schussfeld ist in der Sperrzone zu schaffen."

Zu diesem Zeitpunkt war freilich schon der erste Ost-Berliner an der seit dem 13. August verbarrikadierten und scharf bewachten Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten gestorben. Am 24. August versuchte Günter Litfin durch den Humboldthafen ans westliche Ufer zu schwimmen. Kurz bevor er sein Ziel erreichte, wurde der 24jährige erschossen.

Rücksichtsloser Gebrauch der Schusswaffe

Die letzte Erneuerung des Schießbefehls stammt aus dem Jahr 1974. Am 3. Mai trafen sich die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates zwischen 10 und 12.15 Uhr im Verteidigungsministerium in Strausberg zu ihrer 45. Sitzung. In der Aussprache, heißt es in dem als "Geheime Kommandosache" (GKdos-Nr.: 19/74) eingestuften und mit Honeckers Unterschrift versehenen Sitzungsprotokoll," legte Genosse Erich Honecker folgende Gesichtspunkte dar: ...überall (an den Grenzsicherungsanlagen, Red.) muss ein einwandfreies Schussfeld gewährleistet werden: ...nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrach gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schusswaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen."

"Dem Bericht und den mündlichen Ausführungen wurde unter Berücksichtigung der Ausführungen des Genossen Erich Honecker", heißt es weiter, "die volle Zustimmung gegeben." Darauf gründet der Vorwurf "Anstiftung zum Totschlag" gegen Albrecht, Keßler, Mielke, Stoph und Streletz.

 
 
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