Andreas begann eine Lehre als Elektromontierer im Funkwerk Erfurt. Mit siebzehn verliebte er sich in eine damals vierzehnjährige Schülerin, die er auf einem Jahrmarkt ansprach. Er durfte sie nach Hause begleiten, und von diesem Tag an blieben sie zusammen. Im Juni 1988 wurde Töchterchen Shaleene geboren, im September heirateten sie. Da war er noch bei der Armee. Er besorgte eine Wohnung für Frau und Kind in einem der Betonkästen von Erfurt-Rieth und sehnte das Ende der Militärzeit herbei.
Niemand hatte ihn gefragt, ob er bei den Grenztruppen dienen wollte. Nach der halbjährigen Grundausbildung wurde er nach Berlin versetzt. Dort musste jeder einzeln Auskunft geben: ob er sich vorstellen könne, auf Menschen zu schießen? Andreas K. erschrak. Nein, sagte er, dazu sei er nur in der Lage, wenn sein eigenes Leben bedroht werde. Der Vorgesetzte dankte ihm für die offenen, ehrlichen Worte.
Am nächsten Tag fand K. seinen Namen auf dem Schwarzen Brett unter den Sonderdiensten eingetragen. Er musste in die Küche zum Abwaschen, wochenlang. "Küchenschabe", spotteten die anderen, wenn sie zum Grenzdienst loszogen, "Weichwurst". Den Kameraden auf seiner Stube tat er leid. "Mensch, das ist doch nur ein Wisch", sagten sie, "da schreibste drauf, dass Du Dein Vaterland verteidigen wirst mit der Waffe in der Hand. Passiert schon nichts." Nach etwa sechs Wochen reichte er die Unterschrift nach.
Schon im Vorfeld des Prozesses ist Streit darüber entbrannt, ob sich die Mauerschützen nach damals geltendem Recht überhaupt strafbar gemacht haben. Mehrere Anträge der Verteidiger, das Verfahren einzustellen oder auszusetzen, werden vom Gericht abgewiesen.
Rechtsanwalt Stefan K. rügt am ersten Verhandlungstag auch die Besetzung des Gerichts. Über die ostdeutschen Täter befinden ausschließlich westdeutsche Schöffen. Dieser Einwand wird ebenfalls zurückgewiesen. Doch können sich Menschen, die nicht in der DDR aufgewachsen sind, wirklich einfühlen in die Lage, in der sich die Angeklagten damals befanden?
K. war nach der Tatnacht krank geworden: Nervenzusammenbruch. Er musste nicht mehr an die Grenze. "Die haben gemerkt, dass ich fertig bin, dass ich das nicht mehr durchsteh'." Über den Grund seiner Gemütsverfassung durfte er auch nach seiner Entlassung aus dem Wehrdienst nicht sprechen. Das hatte ihm die Stasi verboten.
Er war glücklich, als die Wende kam und die Mauer fiel. Weil er dachte, jetzt kann er sich das von der Seele reden. Dass er sich strafbar gemacht haben könnte, kam ihm nicht in den Sinn.