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25. Februar 2010, 10:04 Uhr

Wenn der Fahrer zur Gefahr wird

Es gibt eine hohe Dunkelziffer

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss in den Jahren nach 1998 tatsächlich stetig zurückgegangen. Bei der Bewertung der Daten über Alkoholunfälle sei allerdings zu beachten, dass von einer Dunkelziffer auszugehen ist, da nicht bei jedem Unfallbeteiligten festgestellt wird, ob dieser unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Des Weiteren sei anzunehmen, dass unter unfallflüchtigen Verkehrsteilnehmern, die auch nicht nachträglich ermittelt werden konnten, ein überdurchschnittlich hoher Anteil alkoholisiert war. Ein Freibrief ist die 0,5-Promillegrenze ohnehin nicht. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen kann die Polizei nämlich auch Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille (beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkoholwert), aber mindestens 0,3 Promille (beziehungsweise 0,15 mg/l Atemalkoholwert) als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn diese im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.

Richtig hart wird es ab 1,6 Promille

Wann müssen alkoholisierte Fahrer also mit Sanktionen rechnen und vor allem, mit welchen? Maximilian Maurer vom ADAC sagt: "Wir haben in Deutschland klar abgestufte Grenzwerte. Wenn man ohne Auffälligkeit fährt, bleibt man bis 0,49 Promille unbehelligt, von 0,5 bis 1,09 ist es dann eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktion beträgt 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille beginnt die Fahruntüchtigkeit und hier fängt die Strafbarkeit an. Die Geldstrafe beträgt um die 40 Tagessätze, der Führerschein wird mindesten 9 Monate eingezogen und es gibt sieben Punkte. Bei 1,1 Promille kann keiner mehr sagen: Das macht mir nichts aus. Oder: Das war ein Bier zuviel."

Richtig hart wird es ab 1,6 Promille. Denn dann gibt es auf jeden Fall eine medizinisch psychologische Untersuchung (den sogenannten Idiotentest). Diese Sanktionen werden aber nur verhängt, wenn man ohne jede Auffälligkeit in eine Routinekontrolle gerät, erklärt Maurer. "Wenn sie aber schon Schlangenlinie gefahren sind, dann reichen bereits 0,3 Promille für eine Strafe von 30 Tagessätzen und sieben Punkte. Eine Auffälligkeit kann aber bereits lallende Sprechweise sein, eben alles was mit Alkoholkonsum zusammenhängt. Wenn jemand der Polizei durch seine Fahrweise auffällt und dann kontrolliert wird, auf den trifft das auf jeden Fall zu. Da reicht schon falsches Abbiegen. Und die Sanktionen ziehen dann dramatisch an, denn das ist immer eine Straftat." Dass betrunkene Autofahrer in Deutschland lax behandelt würden, könne man so nicht sagen, meint Maurer. "30 Tagessätze und MPU, da ist der Betroffene schnell im fünfstelligen Eurobereich." Die rechtlichen Sanktionen werden noch viel strenger, sobald jemand verletzt wird.

Lappen weg, Job weg?

Normalerweise hat ein Fahrverbot keine Auswirkung auf ein Arbeitsverhältnis. Die meisten Arbeitnehmer werden den Arbeitgeber nicht von einer Buße oder einem Strafbefehl unterrichten und die Frage wie sie zur Arbeitsstelle gelangen, ist ihre Privatsache. Ist das Führen eines Kraftfahrzeugs aber Teil ihrer geschuldeten Arbeitsleistung, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben. Hier spielt eine Rolle: Wie lange wurde ein Fahrverbot ausgesprochen? Oder wurde die Fahrerlaubnis sogar dauerhaft entzogen?. Handelt es sich um ein einmaliges Geschehen oder um eine Wiederholung? Wichtig ist auch, ob es dem Arbeitgeber möglich und zuzumuten ist, den Arbeitnehmer vorübergehend woanders einzusetzen. Berücksichtigt werden hier alle Aspekte des Einzelfalls. So sind die Anforderungen an einen Busfahrer höher als an einen Außendienstmitarbeiter. Hat die Trunkenheitsfahrt allerdings nicht in der Freizeit, sondern während der Arbeitszeit stattgefunden, wird es schnell eng. Hier muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

"Es gibt ein hohes Defizit"

Dass sich Autofahrer dennoch immer wieder betrunken ans Steuer setzen, liegt nach Meinung des ADAC auch daran, dass die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, relativ gering ist. Zahlenmäßig sei das zwar schwer festzumachen, aber "man schätzt, dass nur jede 600. Alkoholfahrt erkannt wird", meint Maurer und erklärt: "Die Dimension zeigt schon, hier gibt es ein hohes Defizit. Das hängt nicht mit bösem Willen zusammen, Kontrollen erfordern einen hohen personellen Aufwand. Aber wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt, wird auch immer etwas gefunden. Aber in der Tat sind Kontrollen schwierig. Wenn man nachts kontrollieren will, kann es passieren, dass sich alle Disko-Gänger per Handy warnen. Oder ganz systematisch vorgehen: Dann fährt zunächst ein Nüchterner die Strecke ab und gibt dann Entwarnung."

Von Gernot Kramper und Manuela Pfohl
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KOMMENTARE (10 von 34)
 
SpringbokCT (26.02.2010, 01:14 Uhr)
> chatahootchee
Dass Drogen und Alkohol nicht zum Lenkrad passen waren wir uns schon vor Stunden einig.

Die Frage war nur wie lange, reichen 7 Std. Schlaf, oder sollten es 24 Std. sein.

Dazu nochmal zu dem selben Rechenbeispiel:
Bei einer 50 kg Frau reichen 7 Std. schlaf nicht, bei einem 100 Kg Mann schon.

Wer mit 0,04 promille ins Bett geht kann am nächsten Morgen wieder fahren, der mit 1,5 Promillos ins Bett geht leider nicht.

Sie können das jetzt drehen und wenden wie Sie möchten, es bleibt so.
igel (26.02.2010, 00:40 Uhr)
Was war das für ein Kavalier auf dem Beifahrersitz der Bischöfin?
Was war das denn für ein Kavalier, der die Frau Käßmann an das Steuer läßt und sich auf dem Beifahrersitz chauffieren läßt. Es ist doch selbstverständlich, dass derjenige das Auto fährt, der nichts, oder am wenigsten getrunken hat. Dem würd ich gern was schreiben. Aber leider hat die Polizei vergessen, wer das war. Doppelt schade. Oder?
chatahootchee (25.02.2010, 19:57 Uhr)
HIER HABEN ABER EINIGE MEHR ALS 1.54!
Das wiederum beweist, dass nur 0.00 die Loesung ist.
Was nuetzen die besserwisserischen SpringbokCT- Rechenkuenste, das Wetter, Polemisierkuenste von S-Achte, und andere Kommentare? Alkohol, Drogen und ein Lenkrad passen einfach nicht zusammen. Recht hat er, der Johann!
Sanjoaquin (25.02.2010, 18:46 Uhr)
Und noch was
Die Statistik sagt nur, dass bei diesen rund 12000 Unfällen pro Jahr Alkohol im Spiel war, sie sagt aber nix darüber aus, ob der Unfall ohne Alkohol nicht ebenso passiert wäre. Mit anderen Worten, wenn einer, der zuviel getrunken hat, völlig schuldlos von einem anderen angefahren wird, dann ist das statistisch gesehen auch ein Alko-Unfall.
Sanjoaquin (25.02.2010, 18:41 Uhr)
Johann 58 und die Vernunft
Von den 523 Alkoholtoten im Strassenverkehr sind 50 % die Alkoholisierten selber, verbleiben rund 260 Menschen, die von Alkoholisierten zu Tode gefahren werden. Und jetzt schauen Sie mal beim Aktionsbündnis-Patientensicherheit vorbei, dann werden Sie feststellen, dass rund 17 500 Menschen jährlich von nüchternen Medizinern vom Leben zum Tode gebracht werden. Folgt man Ihren Ausführungen, dann wäre es höchst unvernünftig zum Arzt zu gehen.
SpringbokCT (25.02.2010, 18:22 Uhr)
> NewWorld (25.02.2010, 17:57 Uhr)
Genau das stimmt was Sie sagen, vermutlich hatten sie den Promillerechner benutzt.

Ein ähnliches Beispiel, wenn auch mit etwas anderen Werten hatte ich um 14:08 hier reingestellt. Aufhänger war dabei das berühmte Zitat von Beckstein, 2 Maß in 7Std., das ein anderer Kommentator erwähnte.

Mein Promillerechner-Beispiel auf 7 Std. Trinkzeit war:
Eine 100 kg schwerer Mann hätte nach 2 Maß (2 Liter) 4,8%igen Bier einen Promillewert von maximal 0,04.
Eine 50 kg schwere Frau dagegen bei der gleichen Menge und Trinkzeit einen Maximalwert von 1,24 Promille.

Mit diesem Beispiel wollte ich nur die vom Körpergewicht und Geschlecht abhängigen, extrem unterschiedliche Ergebnisse verdeutlichen.
sachsenwini (25.02.2010, 18:20 Uhr)
@ Johann58 jedes fahrende Kraftfahrzeug ist an sich schon eine Gefahr.

Wer ein Kraftfahrzeug fährt übernimmt damit eine große Verantwortung, derer sich viele nicht bewusst sind. Er kann jederzeit durch irgend einen Umstand einen Unfall herbeiführen.
Wenn jetzt seine Fahrtüchtigkeit zusätzlich noch durch Übermüdung, Krankheit, Medikamente, Alkohol oder gar Drogen eingeschränkt ist, wird die Unfallgefahr noch größer.
Messbar und damit strafbar sind aber nur Alkohol und Drogen, alles andere was nicht weniger gefährlich ist, muss der Fahrer mit seinem Gewissen vereinbaren.
NewWorld (25.02.2010, 17:57 Uhr)
@Johann & Springbok
Beruhigt euch. Man kann doch im Internet alles nachrechnen.

Wenn eine Frau [egal ob Bischöfin oder nicht] mit 1,60cm und 50kg innerhalb von 3 Stunden einen Liter Wein trinkt, dann erreicht sie ca. 1,93 Promille und ist ab Ende des Alkoholkonsums nach ca. 12 Stunden wieder nüchtern. Ein Mann [1,80cm, 75kg] erreicht 1,05 Promille und ist nach ca. 7 1/2 Stunden wieder nüchtern.

Wenn Johann also zum Abendessen 2 Gläser Wein trinkt und am nächsten morgen zur Arbeit fährt ist daran nix auszusetzen.

Johann58 (25.02.2010, 17:53 Uhr)
@S-achte
Ich denke faszinierend ist, dass wieder besseren Wissens die Gefahren bei Alkohol am Steuer unterschaetzt werden und dass es keine Rechtfertigung geben kann wenn man sich selbst und vor allem andere einer Gefahr aussetzt, die man voellig problemlos verhindern kann. Ich kenne kaum ein Land in dem es so leicht moeglich ist nach ein paar Bier eine Alternative zum eigenen Auto zu finden.

Da es keine objektive Messmethode gibt, die nachweisen kann der ist mit 0,5 0/00 noch fahrtuechtig und der nicht kann man nur fuer eine 0/00 Promillegrenze plaedieren. Jeder kenn trinken was er will aber ab dem 1. Glas laesst er die Finger vom Steuer. Das ist keine Ideologie sondern Vernunft.
SpringbokCT (25.02.2010, 17:44 Uhr)
> Johann58
Ganz im Gegenteil,nicht ich wollte die Gefahr des Alkohol im Straßenverkehr verharmlosen, sondern Sie.

Ich war derjeneige, der Ihnen vorrechnete 24 Std. nach Alkoholgenuss nicht zu fahren. Und Sie derjenige, der versuchte "paar Gläser Wein" zu realitivieren.

Sie meinten das Sie dann nach 18 Std. (naja, wers glaubt) wieder fahren könnten.

Da ich annehme, dass Sie als Mann kein absolutes Fliegengewicht sind wird das auch stimmen. Bei einer leicht gewichtigen Frau wie die Bischöfin sieht diese Rechnung nochmal ganz anders aus.

Genau das hatte ich in dem von Ihnen als "schwachsinig" kritisiertem Rechenbeispiel verdeutlicht. Da nach so einem starken Alkoholgenuss im Normalfall auch der berühmte Kater folgt, sollte man auch hinterher nicht am gleichen Tag fahren.

Da es Ihnen bestimmt nochmal gelingt das Besagte um 180° rum zu drehen, bekommen Sie von mir keine Antwort mehr zu dem Thema, egal wie dumpf die Beleidigung diesmal ist.

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