Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss in den Jahren nach 1998 tatsächlich stetig zurückgegangen. Bei der Bewertung der Daten über Alkoholunfälle sei allerdings zu beachten, dass von einer Dunkelziffer auszugehen ist, da nicht bei jedem Unfallbeteiligten festgestellt wird, ob dieser unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Des Weiteren sei anzunehmen, dass unter unfallflüchtigen Verkehrsteilnehmern, die auch nicht nachträglich ermittelt werden konnten, ein überdurchschnittlich hoher Anteil alkoholisiert war. Ein Freibrief ist die 0,5-Promillegrenze ohnehin nicht. Entgegen weit verbreiteten Vorstellungen kann die Polizei nämlich auch Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille (beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkoholwert), aber mindestens 0,3 Promille (beziehungsweise 0,15 mg/l Atemalkoholwert) als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn diese im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.
Wann müssen alkoholisierte Fahrer also mit Sanktionen rechnen und vor allem, mit welchen? Maximilian Maurer vom ADAC sagt: "Wir haben in Deutschland klar abgestufte Grenzwerte. Wenn man ohne Auffälligkeit fährt, bleibt man bis 0,49 Promille unbehelligt, von 0,5 bis 1,09 ist es dann eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktion beträgt 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 4 Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille beginnt die Fahruntüchtigkeit und hier fängt die Strafbarkeit an. Die Geldstrafe beträgt um die 40 Tagessätze, der Führerschein wird mindesten 9 Monate eingezogen und es gibt sieben Punkte. Bei 1,1 Promille kann keiner mehr sagen: Das macht mir nichts aus. Oder: Das war ein Bier zuviel."
Richtig hart wird es ab 1,6 Promille. Denn dann gibt es auf jeden Fall eine medizinisch psychologische Untersuchung (den sogenannten Idiotentest). Diese Sanktionen werden aber nur verhängt, wenn man ohne jede Auffälligkeit in eine Routinekontrolle gerät, erklärt Maurer. "Wenn sie aber schon Schlangenlinie gefahren sind, dann reichen bereits 0,3 Promille für eine Strafe von 30 Tagessätzen und sieben Punkte. Eine Auffälligkeit kann aber bereits lallende Sprechweise sein, eben alles was mit Alkoholkonsum zusammenhängt. Wenn jemand der Polizei durch seine Fahrweise auffällt und dann kontrolliert wird, auf den trifft das auf jeden Fall zu. Da reicht schon falsches Abbiegen. Und die Sanktionen ziehen dann dramatisch an, denn das ist immer eine Straftat." Dass betrunkene Autofahrer in Deutschland lax behandelt würden, könne man so nicht sagen, meint Maurer. "30 Tagessätze und MPU, da ist der Betroffene schnell im fünfstelligen Eurobereich." Die rechtlichen Sanktionen werden noch viel strenger, sobald jemand verletzt wird.
Normalerweise hat ein Fahrverbot keine Auswirkung auf ein Arbeitsverhältnis. Die meisten Arbeitnehmer werden den Arbeitgeber nicht von einer Buße oder einem Strafbefehl unterrichten und die Frage wie sie zur Arbeitsstelle gelangen, ist ihre Privatsache. Ist das Führen eines Kraftfahrzeugs aber Teil ihrer geschuldeten Arbeitsleistung, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben. Hier spielt eine Rolle: Wie lange wurde ein Fahrverbot ausgesprochen? Oder wurde die Fahrerlaubnis sogar dauerhaft entzogen?. Handelt es sich um ein einmaliges Geschehen oder um eine Wiederholung? Wichtig ist auch, ob es dem Arbeitgeber möglich und zuzumuten ist, den Arbeitnehmer vorübergehend woanders einzusetzen. Berücksichtigt werden hier alle Aspekte des Einzelfalls. So sind die Anforderungen an einen Busfahrer höher als an einen Außendienstmitarbeiter. Hat die Trunkenheitsfahrt allerdings nicht in der Freizeit, sondern während der Arbeitszeit stattgefunden, wird es schnell eng. Hier muss man mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Dass sich Autofahrer dennoch immer wieder betrunken ans Steuer setzen, liegt nach Meinung des ADAC auch daran, dass die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, relativ gering ist. Zahlenmäßig sei das zwar schwer festzumachen, aber "man schätzt, dass nur jede 600. Alkoholfahrt erkannt wird", meint Maurer und erklärt: "Die Dimension zeigt schon, hier gibt es ein hohes Defizit. Das hängt nicht mit bösem Willen zusammen, Kontrollen erfordern einen hohen personellen Aufwand. Aber wenn die Polizei eine Kontrolle durchführt, wird auch immer etwas gefunden. Aber in der Tat sind Kontrollen schwierig. Wenn man nachts kontrollieren will, kann es passieren, dass sich alle Disko-Gänger per Handy warnen. Oder ganz systematisch vorgehen: Dann fährt zunächst ein Nüchterner die Strecke ab und gibt dann Entwarnung."