Der am 19. März 1937 im pommerschen Kolberg geborene Egon Krenz hatte in der DDR eine steile Karriere und avancierte über den Vorsitz im SED-nahen Jugendverband FDJ zum Kronprinzen von DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker. Nach dem Sturz Honeckers im Wendeherbst 1989 konnte sich Krenz jedoch nur kurz im höchsten Staats- und Parteiamt halten. Eine Dokumentation einiger wichtiger Daten aus dem Leben von Krenz nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989.
Auf Druck der SED-Basis treten das gesamte Zentralkomitee der SED und das Politbüro mit Krenz als Generalsekretär ab.
Krenz muss sein Amt als Vorsitzender des Staatsrates aufgeben. Im Januar 1990 - Die SED-Nachfolgepartei PDS schließt ihn aus ihren Reihen aus.
Der zweite Politbüro-Prozess beginnt vor dem Berliner Landgericht - neben Krenz müssen sich noch fünf weitere hochrangige Funktionäre verantworten. Der Prozess platzt wegen Erkrankung des mitangeklagten SED-Wirtschaftsfachmanns Günther Kleiber. Der Prozess beginnt neu am 15. Januar 1996.
Der Anklagevorwurf wird reduziert: Krenz muss sich nur noch für vier Fälle des Totschlags an DDR-Flüchtlingen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft fordert für Krenz elf Jahre Haft. Die Verteidigung fordert Freispruch.
In seinem Schlusswort bekräftigt Krenz den Vorwurf der «Siegerjustiz».
Das Berliner Landgericht verurteilt Krenz zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags in vier Fällen.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde von Krenz ab.
Krenz tritt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde an, wird gut eine Woche später nach Plötzensee (ebenfalls Berlin) verlegt und kommt wenig später in den offenen Vollzug.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt über die Klage von Krenz und hört ihn an.
Die Europa-Richter weisen die Klage von Krenz, zwei weiteren hochrangigen DDR-Funktionären sowie eines Mauerschützen endgültig ab. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
Krenz scheitert mit einem weiteren Antrag auf vorzeitige Haftentlassung. Die Richter lehnen wegen der Schwere der Schuld ab.
Das Kammergericht setzt die Restfreiheitsstrafe von Krenz zur Bewährung aus.