
Spieltisch in Baden-Baden: Geldwäsche durch Tausch und Rücktausch nicht unterbunden© Uli Deck/DPA
Wegschauen, weil der Staat satt steuerlich profitiert, habe stets die Devise geheißen, beklagt Andreas Frank. Unstrittig Fakt ist: Die Länder verdienen an den so genannten "Großspielern" - vielfach Zocker aus dem kriminellen Milieu. Immerhin kassiert das Land Baden-Württemberg - das gleichzeitig die Aufsicht über die Casinos hat - jährlich insgesamt rund 90 Millionen Euro aus der staatlichen Spielbankabgabe.
Italienische Mafia-Fahnder schütteln derweil den Kopf, wenn es um Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland geht. "Welche Geldwäsche-Bekämpfung?", fragte etwa Nicola Gratteri, jener kalabresische Staatsanwalt, der den Sechsfach-Mord in Duisburg ermittelt hat, mit ironischem Unterton, als stern.de vor einigen Monaten mit ihm über dieses Thema sprach. In manchen Städten, so erzählte ein Kollege Gratteris, habe die kalabresische Mafia-Organisation Ndrangheta bereits ganze Häuserzeilen gekauft, auch in Baden-Württemberg. "So wird, ganz einfach, eine Menge Geld aus Drogengeschäften gewaschen."
Die Geldwäsche-Kontrolle von Spielbanken und Immobilienmaklern funktioniert nicht. Jahrelang hat Andreas Frank den Finger in diese Wunde gelegt, hat in zig Schreiben die politisch Verantwortlichen auf den Missstand aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, endlich das Geldwäschegesetz und die EU-Geldwäscherichtlinie konsequent umzusetzen.
Er appellierte an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther Oettinger, an Landesjustizminister Ulrich Goll, an den früheren Finanzminister Gerhard Stratthaus, an zahlreiche Bundespolitiker, bis hinauf zur Kanzlerin Angela Merkel. "Wenn überhaupt geantwortet wurde, dann nur mit wachsweichen Ausflüchten", sagt der ehemalige Bankdirektor, der heute als Unternehmensberater arbeitet.
Jetzt wurde Frank erneut aktiv. Seit kurzem liegt seine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Geldwäsche bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft - gegen Ministerpräsident Oettinger und "beteiligte Personen". Der Finanzexperte verweist darauf, dass er den Stuttgarter Regierungschef seit sieben Jahren auf die bestehenden Defizite im Rahmen der Geldwäschebekämpfung in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht habe. Dies geschah in persönlichen Treffen und zahlreichen Briefen, die Frank seinem Strafantrag beilegte. Zweimal wurde er sogar im Stuttgarter Staatsministerium zu diesem Thema gehört. Erst vor kurzem hat er Oettinger erneut schriftlich auf die unmissverständliche Aussage des Bundesfinanzministeriums hingewiesen, dass in den Bundesländern die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten nicht bestehe. Der Ministerpräsident reagierte wie immer - nicht.
Bereits im April 2005, so macht Frank deutlich, habe Oettinger ihm durch einen Mitarbeiter ausrichten lassen, dass er kein Interesse habe, mit ihm über diese Themen zu reden. Die dafür zuständigen Beamten im "Ländle" fühlen sich bei Rückfragen ebenfalls nur belästigt. Justizminister Goll, im "Ländle" für Einhaltung von Gesetz und Recht bezahlt, ließ ihm sein Desinteresse über den persönlichen Referenten mitteilen. Gesetzeslücken im Bereich Geldwäsche seien Bundesangelegenheit. Eine unhaltbare Rechtsauslegung.
"Während den Bürgern für Geldwäschetatbestände harte Strafe drohen, verweigern die Verantwortlichen in Baden-Württemberg seit Jahren hartnäckig die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz", begründet Frank unter anderem seine jetzt bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige. Ohne die Abgabe der gesetzlich verordneten Geldwäscheverdachtsmeldungen würden in den meisten Fällen Geldwäschetatbestände nicht erkannt und folglich auch strafrechtlich nicht verfolgt.
"Damit leisten die Verantwortlichen in Baden-Württemberg potentielle Beihilfe zur Geldwäsche." Die EU-Kommission wird jetzt erneut ein Vertragverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Geldwäscherichtlinie einleiten, wurde von der zuständigen Abteilung der EU stern.de mitgeteilt.