An dieser Stelle zündet Schreibers Verteidigung die zweite Stufe ihrer Prozess-Strategie: Anwalt Jens Bosbach beantragt die Zeugenvernehmung des ehemaligen Augsburger Staatsanwalts Winfried Maier. Der renommierte Münchner Jurist verweist dabei auf jüngste Aussagen von Maier in Medien, wonach er in seinen Ermittlungen im Schreiber-Komplex wiederholt behindert worden sei und dass damals Unterlagen verschwunden seien.
Die Vorwürfe sind nicht neu. Dass Winfried Maier, der als Ermittler unter anderem erheblichen Anteil an der Decodierung von Schreibers Rubrikkonten hatte, vom Münchner Justizapparat zuweilen ausgebremst worden war, hatte der heutige Familienrichter in den vergangenen Jahren immer wieder unmissverständlich anklingen lassen. Doch wieder ist es die konkrete Zuspitzung, die dem Vorstoß der Schreiber-Verteidigung eine neue Brisanz gibt: Hatte Maier Erkenntnisse darüber, dass Schreiber illegale Spendengelder an Parteien und Politiker weitergab – Erkenntnisse, die justizpolitisch entsorgt wurden?
Bosbachs Antrag löst bei der Staatsanwaltschaft Augsburg jedenfalls erkennbare Nervosität aus. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz schreitet vor dem Saal eilig zur kühnen Aussage, Winfried Maier sei in seinen Ermittlungen nicht behindert worden. Und es fehlten nach seinem Kenntnisstand auch keine Akten. Ob er diesem "Schauspiel" weiter beiwohnen werde, wisse er nicht. Kompatibel dazu wettert wenig später im Gerichtssaal Staatsanwalt Marcus Paintinger über "Nebelkerzen" und "wilde Behauptungen" des Angeklagten. "Wie lange wollen sie das noch durchhalten, Herr Schreiber?"
Dabei steht Schreiber ganz offensichtlich erst am Anfang – seiner Dramaturgie. Er startete mit der CSU. Und mit 1991, dem Jahr des dubiosen Fuchspanzer-Deals. Eine Fortsetzung wird folgen, das steht fest. Die Ansage ist schon mal gemacht: Aus den 24 Millionen Mark an Schmiergeldern, die beim Panzergeschäft mit Saudi-Arabien auf seine Konten geflossen waren, seien "politische Parteien in Deutschland und einzelne Politiker dieser Parteien mit Zahlungen bedacht worden", lässt Schreiber am zweiten Verhandlungstag auch noch zum Besten geben. Und seine Anwälte werden auf Anfrage von stern.de deutlicher: Es handele sich um die vier damals politisch relevanten Parteien. Also: um CDU, CSU, FDP und SPD. Ob man in den Parteizentralen, wie es in all den Jahren zuvor der Fall war, diesen Vorwurf reflexartig ins Reich der Märchen verweisen kann, erscheint eher fraglich. Schreibers Anwälte treten jedenfalls erstaunlich sicher und souverän auf. Die Frage von Journalisten, ob es konkrete Belege gebe oder ob alle möglichen Zeugen wie der ehemalige CSU-Schatzmeister Dannecker bereits verstorben seien, kontern sie auffallend gelassen: Es gebe Geschäftsbriefe, deuten sie an.
Fakt ist: Gab es direkte Schreiber-Zahlungen an Politiker, dann liefen sie über Barabhebungen. Der Fall des verurteilten Ex-Verteidigungs-Staatssekretärs Pfahls hat dies gezeigt. Der Vorsitzende Richter Rudolf Reigell greift diesen Fall auf, als er Schreiber eine Bargeldabhebung von 278.000 Mark vom 10. Dezember 1992 vorlegt. "Ist das ihre Unterschrift?" Schreiber wartet aufreizend lange, bis er antwortet: "Selbstverständlich." Viel mehr wird er an diesem zweiten Prozesstag nicht mehr sagen, er lässt reden. Und die politische Bombe ticken. Ob sie tatsächlich explodiert, ob er sie wirklich zünden kann, wird sich in den folgenden Akten seiner Inszenierung zeigen. Ausgeschlossen ist es nicht.