
Bundesinnenminister Otto Schily will einen biometrischen Reisepass einführen© Marcus Brandt/ddp
Aber meine Herren! (Schüttelt den Kopf.) Das ist Unsinn.
Man muss zum Zwecke der Prävention die Möglichkeit haben, bei besonderen Gefahren, also unter besonderen Voraussetzungen, solche Ermittlungsmaßnahmen einzusetzen.
Nicht nebulös. Es geht um die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus. Das ist eine besondere Last, für das BKA und für den Innenminister. Deshalb werden wir als Koalition einen Entwurf vorlegen.
Gegebenenfalls. Ich möchte in aller Klarheit sagen: Der Vorschlag, das Grundgesetz zu ergänzen, wird gelegentlich als Anschlag auf die Verfassung bezeichnet. Das ist eine unakzeptable Diffamierung. Natürlich kann das Grundgesetz unter strengen Voraussetzungen ergänzt werden. Sonst wäre es so statisch, dass es der modernen Entwicklung einer Gesellschaft nicht mehr gerecht werden kann.
Ich wehre mich gegen den Eindruck, als würden ohne Ende neue Dinge produziert. Wir brauchen ein BKA-Gesetz zur Umsetzung seiner neuen Verantwortung bei der Gefahrenabwehr. Der Terrorismus ist nach Auffassung aller Experten die große Geißel zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Unsinn. Mit solchen Übertreibungen missbrauchen Sie die Bürger, weil Sie ihnen Ängste einreden, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben.
Wir müssen akzeptieren, dass die gesellschaftliche und technologische Entwicklung immer weitergeht. Früher musste man nicht mit Anschlägen wie den glücklicherweise gescheiterten Kofferbombenattentaten in deutschen Regionalzügen rechnen. Alle Experten sagen, es sei nicht eine Frage des Ob, sondern nur noch eine Frage des Wann des nächsten Anschlags. In dieser Zeit leben wir.
Dafür bin ich zu alt geworden. Es geht weder um persönliche Profilierung noch um ein Alibi. Natürlich ist die Verantwortung eine Last, so wie sie auch vor der Fußball-WM eine war. Was gab es da für Befürchtungen. Ich habe meinen Leuten gesagt: Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. Lasst euch nicht verrückt machen. Aber entspannt zu sein und die Zuversicht eines Gottesmenschen zu haben - irgendwo sind wir in Gottes Hand - bedeutet nicht, dass man nicht das Menschenmögliche versucht, einen Anschlag zu verhindern.
Alles, was auf einwandfreier verfassungsrechtlicher Grundlage möglich ist. Ich achte die Verfassung. Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir. Dazu gehört, dass man eine Verfassung anpassen kann. Die Welt besteht aus Versuch und Irrtum. Immer.
Aber natürlich. Wo der Mensch handelt, macht er auch Fehler. Wenn man sich aber vor Angst, Fehler zu machen, zu nichts entscheidet, begeht man den größten Fehler. Die Begrenztheit irdischer Existenz kann tragisch sein. Wer behauptet, er mache nie Fehler, ist kaum zurechnungsfähig.
Oh, die gilt im Strafrecht.
Ach herrje, in der politischen Auseinandersetzung gibt es auch keine Unschuldsvermutung. Aber Spaß beiseite. Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch.
Ich lehne Folter strikt ab. Ich nehme sie auch nicht augenzwinkernd hin. Aber wenn Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen bekommen, die uns womöglich helfen, eine sehr große Gefahr abzuwehren, werde ich diese Informationen nicht deshalb ungenutzt lassen, weil nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden. Das wäre absurd. Mit einer solchen Haltung würde ich meiner Verantwortung für die Sicherheit der Menschen nicht gerecht.
Es gibt eher eine Altersmilde. Das jedenfalls sagen mir diejenigen, die mit mir enger zu tun haben.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 17/2007