221 Todesurteile wurden in der DDR verhängt, 164 vollstreckt. In den 50er und 60er Jahren gab es sogar Schauprozesse gegen Mörder, NS-Verbrecher oder Spione, die mitunter sogar auf den Bühnen von Kulturhäusern stattfanden. Bis 1956 wurden die Verurteilten mit Guillotinen geköpft. Ab 1968 wurden die Verurteilten durch den "unerwarteten" Nahschuss in den Hinterkopf getötet, so wie Werner Teske. Der promovierte Volkswirt wurde im Juni 1981 in Leipzig durch einen Genickschuss hingerichtet. Der Stasi-Hauptmann wollte sich in den Westen absetzen. Das Todesurteil gegen Teske war das letzte Todesurteil, das in der DDR vollstreckt wurde. 1987 wurde die Todesstrafe abgeschafft - vor dem ersten deutsch-deutschen Gipfeltreffen zwischen Honecker und Kohl.
Das Bild zeigt einen Gedenkstein auf dem Leipziger Südfriedhof.
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