Erst als im Dezember 1990 die Kripobeamten aus Berlin bei ihm in Erfurt zur Vernehmung anrückten, sah er die Akte mit seinem Namen, und vorne auf dem Deckel stand "Mord". Andreas K.: "Da war ich total fertig. Ich hab' dagesessen, gezittert und geheult."
Am 14. Juni dieses Jahres wurde er verhaftet. Er machte gerade ein paar Tage Ferien mit seiner Frau und dem Kind an der Ostsee, als sie ihn holten. Aus dem Fenster des winzigen Quartiers sah er seine Mutter kommen mit einem fremden Mann.
Die Beamten hatten ihn in Erfurt gesucht und zu ihr gesagt, wenn sie seine Urlaubsadresse nicht verrate, müssten sie eine Fahndung ausschreiben. Monika A.: "Ich bin dann mitgefahren, um ihm und seiner Frau beizustehen. Gefühlt hab ich mich wie eine Mutter, die ihren eigenen Sohn zum Schafott führt."
Monika A. kann die Gefühle der anderen Mutter verstehen, die neben dem Staatsanwalt sitzt und den Prozess als Nebenklägerin verfolgt. Sie würde sie gern ansprechen, um ihr das zu sagen. Aber sie hat Angst, nicht die richtigen Worte zu finden. Jetzt sorgt sie sich vor allem um ihren Jungen: "Soll mein Kind auch noch kaputtgehen?" fragt sie. Während seiner U-Haft klebte an seiner Zellentür ein roter Punkt: Suizidgefahr.
"Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich meine Frau und meine Tochter nicht gehabt hätte", sagt Andreas K. kurz vor Prozessbeginn zum stern. Er leidet darunter, dass er seiner Familie nichts bieten kann. Sie hilft ihm so sehr, und er ist arbeitslos. Die Funkwerke Erfurt haben dichtgemacht. Eine Umschulung ging ihm wegen der U-Haft durch die Lappen. Sie leben von 750 Mark im Monat, und die Miete vervierfacht sich demnächst. Als er nach fünf Wochen U-Haft nach Hause kam und sah, wie seine junge Frau in Katalogen blätterte, sie dann still wieder weglegte, wäre er am liebsten aus dem Fenster gesprungen.
In den ersten Verhandlungstagen kommt es immer wieder zu scharfen Wortwechseln, bei denen die juristischen Fachausdrücke durch den Raum fliegen wie unbekannte Geschosse. Ausreiserecht, Menschenrecht, Völkerrecht, Grundrecht, Kernbereich des Rechts - darum geht es, aber damit können die Angeklagten kaum etwas anfangen.
Die Anwälte sind engagiert und kämpferisch - manchmal mehr, als ihren Mandanten gut tut. Johannes Eisenberg, der Mike Sch. vertritt: "Wenn es danach geht, wer lauter schreien kann, setze ich mich blendend durch." Der Vorsitzenden Richter Theodor Seidel: "Ich erteile Ihnen jetzt das Wort. Wenn ich es nicht tue, reden Sie ja trotzdem."
Der Münchner "Star-Anwalt" Rolf Bossi, der Andreas K. verteidigt: "Ich verwahre mich gegen eine Prozessführung von Ihren Gnaden. Wir haben das Recht, bei der Wahrheitsfindung mitzuwirken." Der Vorsitzende: "Sparen Sie sich solche Belehrungen."
Mitten in diese aufgeheizte Atmosphäre hinein soll als erster Andreas K. aussagen. Im Eiltempo prescht der Vorsitzende durch die Vernehmung zur Person. Seidel, der 1950 aus Dresden in die Bundesrepublik übersiedelte, will so schnell wie möglich zum Tatort, zur Nacht an der Mauer, fragt nach der Entfernung von Lichtmasten, nach Positionen beim Schießen. Die Anwälte greifen ein. Also zurück zur Jugendzeit des Angeklagten. Man spürt, wie sich die Angst des schmächtigen 27-Jährigen allmählich in Trotz verwandelt. Ja, er war bei den Jungen Pionieren, stolz hat er das Thälmann-Halstuch getragen. Nein, er hatte keine Probleme mit dem System.
Am nächsten Tag steht in den Zeitungen, die sein vom Weinen verzerrtes Gesicht millionenfach präsentieren, er habe "recht ungerührt", fast militärisch präzise über das Geschehen gesprochen. Ausgerechnet er.
Nach der Wiedervereinigung wurde 1991 Anklage gegen Andreas K. und die drei anderen Grenzsoldaten wegen Totschlags erhoben. K. und zwei seiner Kameraden wurden freigesprochen. Ingo H., der den tödlichen Schuss auf Gueffroy abgegeben hatte, wurde zunächst zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde jedoch, nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof auf zwei Jahre mit Bewährung herabgesetzt. Am Tatort erinnert heute ein Denkmal an Chris Gueffroy.