
Nachdem Arbeiter in Duisburg einen Altglascontainer in einen Lkw entleert hatten, entdeckten sie oben auf dem Müllberg eine Babyleiche. Die Mutter wurde nie gefunden© M. Karremann
"Ich habe dann grob den Fußboden im Bad geputzt", sagt sie später, "weil dort Blut von der Geburt war." Um 5.30 Uhr weckte sie ihren Freund, der zur Frühschicht musste. Im Badezimmer bemerkte er Blutspuren auf dem Boden, fragte Nadja, ob sie nicht etwa doch schwanger gewesen sei und womöglich eine Fehlgeburt gehabt habe. Sie bestätigte das. Er sagte, dass sie sauber machen solle - und fuhr zur Arbeit. Weiter nichts.
Nadja Nickel hatte die Schwangerschaft geheim gehalten - es war bereits ihre fünfte. Nach zwei Fehlgeburten in den ersten Schwangerschaftswochen und einer medizinisch begründeten Abtreibung hatte sie dann einen Sohn geboren. Ein weiteres Kind habe ihr Freund auf keinen Fall haben wollen.
Wegen Totschlags durch Unterlassen wurde er im Februar des vergangenen Jahres zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er sei, warfen ihm die Richter vor, seiner Obhutspflicht nicht nachgekommen, habe deshalb nichts unternommen, um das 30 Meter vor dem Wohnhaus des Paares bei minus zehn Grad erfrierende Kind zu retten. Denn das Mädchen, so der Staatsanwalt, hätte noch innerhalb von einer bis zwei Stunden gerettet werden können. Nadja Nickel muss eine zehnjährige Haftstrafe verbüßen - wegen Totschlags.
Als sie den Säugling ausgesetzt hatte, saß sie im Wohnzimmer und starrte die Decke an. Warum hat sie, als ihr Freund aus dem Haus war, das Baby nicht wieder in die warme Wohnung geholt? Das verstehe sie heute selbst nicht mehr, sagt sie. "Ich hatte keine Gedanken mehr, als ob ich im Koma gelegen hätte." So habe sie sich auch gefühlt, als sie an dem Morgen ihren kleinen Sohn versorgte. "Ich habe nur noch versucht, ihn zu füttern, mit ihm zu spielen - aber nicht mal das Spielen hat geklappt, weil ich so vollkommen weg war."
Erst drei Tage später, am 2. Februar 2006, fiel einem Rentner aus der Nachbarschaft der Pappkarton mit der Aufschrift "Tischbrunnenzauber" hinter dem Stromverteilerkasten an der B 388 auf. Darin lag, in ein blaues Handtuch gehüllt, das steif gefrorene Baby.
Nadja Nickel wurde schließlich durch einen DNA-Test überführt, dem sich alle Frauen des kleinen Ortes zwischen 14 und 50 Jahren unterziehen mussten. Als die Polizei bei ihr die Speichelprobe nahm, hatte sie die Tat "verdrängt und gar nicht mehr in den Kopf kommen lassen". Neurobiologe Gerald Hüther kennt das: "Sie bleibt dabei, dass das nichts mehr mit ihr zu tun hat, weil sie anders psychisch gar nicht überleben kann." Offenbar bis heute. Im Gefängnis, wo Nadja Nickel ihren Schulabschluss nachholt, erzählt sie auch von ihren schulischen Erfolgen - unbefangen wie ein Teenager. Als hätte sie noch gar nicht realisiert, was sie getan hat.
Am 25. Februar 2006 war das tote Baby namenlos beigesetzt worden, neun Tage später wurden Mutter und Vater verhaftet. Ihr einjähriger Sohn, der kein Schwesterchen haben durfte, kam in die Obhut eines Jugendamts. Die Großmutter hat das Baby nachträglich taufen lassen - auf den Namen Joele-Veronique.
Hätte Joele-Veronique gerettet werden können? Vielleicht. Vielleicht auch das Kind, dessen Leichnam später monatelang in einer Gefriertruhe lag, das Mädchen, das Sabine Schüssler erstickte. Die heute nicht ausschließt, dass ihr Kind noch leben könnte, wenn sie es anonym zur Welt hätte bringen können.
Sie wusste nicht, wie viele andere, dass
es den Notruf für solche Situationen längst
gibt, seit über acht Jahren: 0800/456 07 89,
kostenlos, bundesweit, rund um die Uhr
(siehe auch Kasten links). Leila Moysich
vom Projekt Findelbaby des Hamburger
Vereins SterniPark e. V.: "Selbstverständlich
hätten wir veranlasst, dass Frau Schüssler
abgeholt und für sie eine anonyme
Geburt in einer Klinik arrangiert wird. Natürlich
hätten wir auch das Baby übernommen
- keine Fragen, keine Zeugen, keine
Polizei." Acht Wochen wäre der Säugling
dann in einer Pflegefamilie untergekommen.
Wenn sich in dieser Zeit die Mutter
nicht meldet und es doch zurückwill, ist
das Kind zur Adoption freigegeben.
In diesem Monat hätte das Mädchen seinen
dritten Geburtstag feiern können.
Mitarbeit: Marina Karremann
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 30/2008