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6. Mai 2008, 10:47 Uhr

Wenn Raubritter die Diätenkasse plündern

Die Bundestagsabgeordneten genehmigen sich eine weitere Diätenerhöhung - schließlich soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auch den Volksvertretern nützen. Dann sollten sie sich aber auch sonst dem normalen Arbeitnehmer anpassen - beim Pensionssystem zum Beispiel. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

Bundestagsabgeordete im Reichstagsgebäude in Berlin. Was die Diäten angeht, sind sich die Abgeordneten meistens einig© Berthold Stadler/DDP

Man gönnt sich ja sonst nichts. Das scheint die Devise unserer Volksvertreter bei der Frage ihrer Bezahlung zu sein. Also treten sie einmal mehr zur Diätenerhöhung an. Schon wieder, muss man im aktuellen Fall monieren. Denn erst vor einem halben Jahr hat sich die Volksvertretung bereits eine Erhöhung um neun Prozent genehmigt. Netter Schluck aus der Pulle. Wir können uns nicht erinnern, dass irgendein Arbeitnehmer 2007 neun Prozent mehr Tariflohn bekommen hätte.

Was den neuen Griff in die Diätenkasse besonders bemerkenswert macht, ist jedoch die Methodik. Voriges Jahr argumentierten die Abgeordneten mit dem Hinweis, sie müssten schließlich ähnlich wie die einfachen Bundesrichter bezahlt werden. Weil diese Begründung verbraucht ist, berufen sich die Betreiber der Diätenerhöhung jetzt auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Der sei so hoch ausgefallen, dass man sich unbedingt auch für die Volksvertretung einen Nachschlag genehmigen müsse.

Fast 8000 Euro Diäten sind kein Hungerlohn

Wie bitte? So hoch? Wer genauer hinsieht, muss einräumen, dass die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach Jahren des Lohnverzichts gerade mal einen Kaufkraftausgleich bekommen haben, der alsbald wieder aufgezehrt werden könnte durch neue Belastungen, etwa höheren Beiträgen zur Krankenversicherung.

Aber falls der Bezug auf den öffentlichen Dienst ernst gemeint sein sollte: Dann müssten sich die Abgeordneten des Bundestags endlich aufraffen, sich auch in diesem Punkt an normalen Arbeitnehmern zu orientieren. Daran denkt indes niemand. Noch immer ist das Pensionssystem der Volksvertreter eine absurde Veranstaltung. Nur ein Beispiel: 2009 verlässt eine Bundestagsabgeordnete das Parlament, in das sie 2002 mit 19 Jahren gewählt worden war. Sie hat damit eine Rente von - nach heutigen Maßstäben - 1500 Euro ab ihrem 65. Lebensjahr sicher. Das ist mehr als ein Durchschnittsverdiener nach lebenslanger Arbeit erreichen kann.

Fast 8000 Euro Diäten sind angemessen, gewiss kein Hungerlohn. Niemand will, dass unsere Abgeordneten mit dem Hut in der Hand über Land ziehen müssen. Sie sollten aber nicht vergessen, dass ein Bundestagsmandat darüber hinaus noch mit zahlreichen Vergünstigungen angereichert ist. Da ist die steuerfreie Abgeordnetenentschädigung von rund 4500 Euro, da sind Freiflüge und Gratisbahnkarte der 1. Klasse, Geld für Mitarbeiter. Sehr viele Abgeordnete kassieren zusätzliche Gelder aus der Staatskasse für bestimmte Funktionen, sei es als Fraktionswürdenträger, sei es als Vorsitzende bestimmter Arbeitsgruppen.

Unterm Strich des neuen Diätenvorstoßes steht: Wenn die Große Koalition ansonsten nur noch wenig zustande bringt, so hält sie wenigstens gemeinsam die Hand auf, wenn es ans eigene Eingemachte geht. Und weil die Damen und Herren letzten Ende ja über sich selbst entscheiden, möchte man sie dringlich warnen: Man sollte nicht den Eindruck erwecken, hier werde wieder einmal parlamentarisches Raubrittertum praktiziert. Mutig wäre es nur dann, wenn die Abgeordneten den Mumm hätten, ihren Diätenvorstoß nicht heute, sondern im Vorfeld der nächsten Bundestagswahl zu praktizieren. Dann könnten die Wähler auch darüber abstimmen.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
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