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19. Juni 2009, 09:11 Uhr

Ziel verfehlt

Nach dem Amoklauf von Winnenden wollte die Bundesregierung das Waffenrecht verschärfen. Eigentlich. Denn der Protest der Schützenlobby hat Wirkung gezeigt. Verabschiedet hat der Bundestag nun ein mildes Reförmchen, das das Gegenteil des ursprünglichen Ziels bewirkt: Die Waffenfans dürfen sich stärker denn je fühlen. Ein Kommentar von Sönke Wiese

Waffenrecht, Winnenden, Waffenlobby, Sportschützen, Amoklauf

Großkalibrige Waffen bleiben erlaubt - im Schützenverein und zu Hause© Colourbox

Beim neuen Waffenrecht von einer Verschärfung zu sprechen, ist ein Witz. Das Gegenteil wurde erreicht: Das Recht auf Privatbesitz von scharfen Knarren und Rumballern in Schützenvereinen ist gestärkt worden. Die Regierungskoalition bestätigte im Großen und Ganzen das bestehende Waffengesetz. Nach dem fulminanten Einknicken vor Schützen und Waffenfans ist eine wirkliche Verschärfung auf absehbare Zeit nicht mehr denkbar - mögen da noch so viele Amokläufe stattfinden.

Sportschützen und Waffenlobbyisten dürfen sich auf die Schulter klopfen - sie haben einen guten Job gemacht. Und dieser Job war wirklich nicht leicht. Denn so ein Amoklauf wie in Winnenden mit 16 Toten, die meisten von ihnen Schüler, geht den Menschen nahe. Es gab Forderungen, Lehren aus solchen fürchterlichen Attentaten zu ziehen. Politiker kamen auf den Gedanken, dass Waffen in Privathaushalten in Reichweite von Jugendlichen gefährlich sind. Polizisten und die Hinterbliebenen der Opfer verlangten, Großkaliber komplett zu verbieten.

Dann begann die Arbeit der Lobbyisten. Sie mussten klarmachen, dass scharfe Knarren harmlose Sportgeräte sind, dass Schießtraining zur Landeskultur gehört und dass all die Amokläufe - ob Erfurt, Emsdetten oder Winnenden - völlig einmalige Ereignisse waren. Am allerwichtigsten war jedoch die Botschaft, dass Millionen von Schützen eine Verschärfung des Waffenrechts den Verantwortlichen persönlich übel nehmen würden. Diese Sprache versteht die Politik.

Schritt für Schritt kürzte die Große Koalition den einstigen Entwurf zusammen, der ein Verbot von großkalibrigen Waffen in Privathaushalten vorsah. Davon ist keine Rede mehr. Nun gibt es lediglich ein paar kosmetische Korrekturen beim Waffenrecht, die kaum jemandem wehtun. Und so lässt sich aus dem Amoklauf von Winnenden und den politischen Folgen doch noch eine - bittere - Lehre ziehen: Die Regierenden haben bewiesen, wie empfänglich sie für Lobbyinteressen sind. Tote Schüler haben ein geringeres Gewicht als Millionen von Schützen.

Wichtigste Änderungen Waffen und Munition dürfen nach wie vor zu Hause gelagert werden. Nun sind verdachtsunabhängige Kontrollen möglich, allerdings können Waffenbesitzer den Zutritt der Kontrolleure zur Wohnung verweigern. Das kann unter Umständen zum Entzug des Waffenscheins führen. Ein zentrales Waffenregister soll bis 2012 eingeführt werden, so wie es die EU ohnehin vorschreibt. Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen wird von 14 auf 18 Jahre angehoben.

Ein Kommentar von Sönke Wiese
 
 
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