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12. Januar 2012, 13:05 Uhr

Medien befreien Wulff von Schweigepflicht

Legt der Bundespräsident nun alles offen? Weil Wulffs Anwälte sich weigern, Details der Affäre zu veröffentlichen, haben der stern und andere Medien sie von ihrer Schweigepflicht befreit.

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Überraschte Miene zum Medienspiel: Das Aufeinandertreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Bundespräsident Christian Wulff und seiner Frau Bettina beim Neujahrsempfang war mit Spannung erwartet worden© Sean Gallup/Getty Images

Im Streit um die Veröffentlichung der Anfragen zu der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff haben mehrere Zeitungen dessen Rechtsanwälte von ihrer Schweigepflicht befreit. Die "Berliner Zeitung", die "Frankfurter Rundschau", "Bild" und die "Welt"-Gruppe entbanden Wulffs Anwalt Gernot Lehr nach eigenen Angaben von der Verschwiegenheitspflicht.

Alle Anfragen der "FR" und der "Berliner Zeitung" zu Wulffs Privatdarlehen, zu seinem BW-Bank-Kredit, zu Zinskonditionen und Urlaubsreisen, zu Unternehmerfreundschaften, Grundbucheinträgen, Sicherheiten, zu eventueller Steuerhinterziehung, zu Überweisungen, Daueraufträgen und Tilgungen dürften gerne veröffentlicht werden, heißt es den beiden Zeitungen zufolge in ihrem Schreiben. Die Blätter begründeten ihren Schritt damit, Wulff "jetzt bei der Herstellung der von ihm versprochenen Transparenz" zu helfen. Die Zeitungen erklärten in ihren Online-Ausgaben, eine solche Veröffentlichung werde auch zeigen, "wie wenig manche Antworten erklären, wie oft Nachfragen nötig waren, und dass auch die Antworten auf die Nachfragen bis heute vieles im Unklaren ließen".

Der stern gibt die Fragen ebenfalls frei

Stern-Chefredakteur Andreas Petzold sagte: "Auch der stern ist bereit, einzelne Fragen zur Veröffentlichung freizugeben, falls Herr Lehr dazu auf uns zukommt. Eine vollständige Veröffentlichung aller Fragen des stern ist allerdings nicht möglich, da die Persönlichkeitsrechte von Dritten tangiert sind, Informanten geschützt werden müssen und laufende Recherchen gefährdet werden können."

Der "Spiegel" hat ebenfalls nichts gegen die Veröffentlichung der Fragen. Auf Anfrage von stern.de antwortete die Chefredaktion des Nachrichtenmagazins: "Wir haben unsere Fragen dem Bundespräsidenten gestellt. Wenn er diese öffentlich machen möchte, ist das seine Entscheidung. Für uns ist die Recherche noch keineswegs abgeschlossen."

Ein Sprecher der "Bild"-Zeitung sagte: "Wir haben Wulffs Rechtsanwalt einen Brief geschickt mit der Bitte um größtmögliche Transparenz, und Erlaubnis erteilt, alle Anfragen und Rechercheergebnisse freizugeben." Auch die ebenfalls zum Springer-Verlag gehörende "Welt"-Gruppe stimmte der Veröffentlichung ihrer Fragen und der Antworten zu.

Wulff-Anwalt verweist bislang auf Schweigepflicht

Wulffs Anwalt Gernot Lehr hatte am Mittwoch mitgeteilt, seine Kanzlei sei "aus Rechtsgründen daran gehindert", die im Zusammenhang mit Wulffs Kreditaffäre gestellten Fragen und die dazu gehörigen Antworten zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung würde "das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen", hatte der Anwalt erklärt.

Der Bundespräsident hatte in der vergangenen Woche in einem Fernsehinterview versprochen, er wolle in der Transparenz "neue Maßstäbe" setzen. "Ich gebe Ihnen gern die 400 Fragen, 400 Antworten". Stattdessen veröffentlichten die Anwälte aber nur eine sechsseitige Zusammenfassung mit Erläuterungen zu den verschiedenen Vorwürfen.

Staatsanwalt prüft Ermittlungen gegen BW-Bank

Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft die Einleitung von Ermittlungen gegen die BW-Bank wegen der besonders günstigen Darlehensbedingungen. Frühestens Anfang nächster Woche werde feststehen, ob nach der Vorprüfung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werde, sagte die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth, am Donnerstag. Die Mutter der BW-Bank, die baden-württembergische Landesbank LBBW, habe der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf eigene Initiative Unterlagen zu Wulffs Geldmarkt-Kredit geschickt. Mittlerweile liege ein Dutzend Anzeigen vor, die auf Untreue, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung lauteten.

Für die Staatsanwaltschaft sei aber nicht relevant, wie die Vorwürfe in den Anzeigen formuliert seien. "Wir prüfen, ob der Verdacht besteht, dass sich jemand strafbar gemacht hat", sagte Krauth. Der Vorwurf der Untreue könne sich nur gegen die Bank richten, während bei der Vorteilsannahme auch der Kreditnehmer und in diesem Fall Wulff beteiligt wäre: "Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung müssen beide sein", sagte Krauth.

Derzeit prüfe die Staatsanwaltschaft, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Nur wenn sich dies bestätige, könne ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Wulff hatte für einen Kredit, mit dem er seinen Privatkredit bei der niedersächsischen Unternehmersgattin Edith Geerkens abgelöst hatte, nach Medienberichten ungewöhnlich günstige Konditionen von 0,9 bis 2,1 Prozent erhalten.

kng/nik/DPA/Reuters/AFP
 
 
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