21. September 2012, 17:46 Uhr

Beschluss über Frauenquote in Aufsichtsräten

Erstmals hat sich mit dem Bundesrat ein Verfassungsorgan für eine Frauenquote in Aufsichtsräten ausgesprochen. Der Beschluss befeuert die Debatte um den geringen Frauenanteil in den Führungsetagen.

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Die Debatte um eine Frauenquote wird dieses Mal direkt von einem Verfassungsorgan angesprochen©

Der Bundesrat hat eine parteiübergreifende Initiative für eine Frauenquote in Aufsichts- und Verwaltungsräten großer Unternehmen beschlossen. Doch im Bundestag hat das kaum Chancen: Es ist zu erwarten, dass auch CDU-Abgeordnete, die dem Vorstoß positiv gegenüber stehen, aus Koalitionsräson den Gesetzentwurf ablehnen. FDP und CSU haben sich bereits auf ein Nein festgelegt. Und der Koalitionsvertrag verbietet abweichendes Stimmverhalten. Gleichwohl hat die Bundesratsinitiative politisch viel Wirbel ausgelöst.

Was unterscheidet den Vorstoß von bisherigen Initiativen?

Anders als viele andere frühere Gesetzesinitiativen beschränkt sich die Quotenvorgabe in dem Bundesrats-Vorstoß allein auf die Aufsichts- und Verwaltungsräte börsennotierter oder mitbestimmter Gesellschaften. Zu den Vorständen wird keine Aussage gemacht. Damit entfällt der Vorwurf, der Staat greife mit der Mindest-Frauenquote unmittelbar in die Personalpolitik großer Unternehmen ein.

Wie sieht der Gesetzentwurf konkret aus?

Von 2018 an sollen mindestens 20 Prozent der Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder Frauen sein. Fünf Jahre später soll dieser Anteil auf 40 Prozent steigen. Nach dem von Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) ausgearbeiteten Modell drohen Bußgelder oder Steuerabschläge, wenn Unternehmen die Quote nicht erfüllen. Auch sollen solche Firmen öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Warum ist eine gesetzliche Regelung erforderlich?

Die Gegner einer Quotenregelung sprechen von einem überflüssigen Eingriff des Staates, weil der Frauenanteil in Spitzenpositionen ohnehin steige. Das stimmt. Aber es geht nur sehr langsam voran und vieles blieb bisher nur Ankündigung. Nach einer aktuellen Übersicht ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bedeutender Unternehmen von Januar 2011 bis heute von 10 auf 15 Prozent gestiegen, bei den Vorständen lediglich von 3 auf 4 Prozent. Die Übersicht wurde von der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte" (FidAR) erstellt.

Welche Überlegungen gibt es in der CDU?

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht sich für eine verbindliche 30-Prozent-Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten stark - hat bisher aber im CDU-Vorstand dafür keine Mehrheit. Ihre Parteikollegin, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, plädiert dagegen für eine "Flexi-Quote". Die Unternehmen sollen per Gesetz verpflichtet werden, sich selbst Ziele für eine branchenspezifische Frauenförderung zu setzen. Es wird erwartet, dass von der Leyen zusammen mit anderen CDU-Frauen auf dem Parteitag Anfang Dezember für eine weitergehende Regelung eintritt.

Was sagen die Oppositionsparteien?

Für SPD, Grüne und Linke wäre das Hamburger Modell zunächst ein Kompromiss, der im Bundestag schnell verabschiedet werden könnte. Alle Oppositionsparteien verfolgen aber in ihren Programmaussagen weitergehende Regelungen, die auch die Vorstände einbeziehen.

Was plant die EU-Kommission?

Nach den Vorstellungen von EU-Kommissarin Viviane Reding sollen börsennotierte Unternehmen bis 2020 mindestens zwei von fünf Aufsichtsratsposten mit dem "jeweils unterrepräsentierten Geschlecht" besetzen. Für Firmen mit staatlicher Beteiligung soll diese Quote bereits 2018 gelten. Halten sich die Betriebe nicht daran, drohen Bußgelder, der Entzug staatlicher Subventionen oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zehn Mitgliedsstaaten haben bereits Bedenken angemeldet, darunter Deutschland. Sie könnten die Pläne auf Ebene des EU-Ministerrats blockieren.

Karl-Heinz Reith, DPA
 
 
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