Heutige Rentner müssen die Hälfte ihrer Altersbezüge versteuern. Ab 2040 werden es 100 Prozent sein. Ein Vergleich von Bankauszahlplänen und privaten Rentenversicherungen lohnt sich also mehr denn je. Der stern gibt einen Überblick, wie sich am meisten für den Ruhestand herausholen lässt. Von Frank Donovitz und Joachim Reuter

Geld in der Kasse bringt keine Zusatzrente - es muss klug angelegt werden© Jörg Dommel
"Steuern zahlen? Was geht mich das
an." Das konnten Rentner jahrzehntelang
guten Gewissens sagen. Doch
die Zeiten, in denen der Fiskus Senioren
ungeschoren ließ, sind längst vorbei.
Seit 2005 steigt der Anteil der Renteneinkünfte,
die steuerpflichtig sind, Jahr für
Jahr. Der Jahrgang, der 2008 in den Ruhestand
geht, muss 56 Prozent seiner Renteneinnahmen
versteuern, 44 Prozent bleiben
steuerfrei. Wer im nächsten Jahr aufs Altenteil
geht, muss 58 Prozent seiner Rentenbezüge
versteuern. Der steuerpflichtige
Anteil steigt für jeden weiteren Jahrgang
schrittweise an. Für alle, die im Jahr 2040
und danach in Pension gehen, werden es
100 Prozent sein. Kleiner Trost: Im Gegenzug
erhöht sich der Anteil der Altersvorsorgebeiträge,
die sich in der Ansparzeit
steuerlich absetzen lassen.
Damit wird die neue Abgeltungssteuer
auch zu einem Thema für heutige und -
noch mehr - für angehende Ruheständler.
Was zum Beispiel tun, wenn eine Lebensversicherung
oder ein Banksparvertrag ausgezahlt
wird? Ist es künftig einträglicher,
Ersparnisse in abgeltungssteuerpflichtige
Geldanlagen oder in private Zusatzrenten
zu investieren? Exakt beantworten lässt
sich die Frage nur für den Einzelfall. Grob
gerechnet gilt: Für Rentner, deren Steuerbelastung
auf den letzten Euro mehr als
25 Prozent beträgt, lohnen sich Kapitalanlagen,
die der Abgeltungssteuer unterliegen.
Lesen Sie in der Liste die neuen Regeln.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 42/2008