Seit Jahren beobachtet Amnesty International Menschenrechtsverletzungen im Ausland - und in der Bundesrepublik. stern.de sprach mit Wolfgang Grenz von ai über den Umgang mit Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm, vertuschte Polizeiübergriffe, zögerliche Staatsanwälte und die Aufweichung des Folterverbotes.

Zelle einer im Juni 2007 eingerichteten Gefangenensammelstelle für festgenommene G8-Kritiker in Rostock. Anwälte klagen gegen die Behandlung ihrer Mandanten in den Gesas© DDP
Wir haben vor dem G-8 Gipfel öffentlich kritisiert, dass die deutschen Behörden zahlreiche Schritte unternommen haben, um die Protestaktionen gegen den G 8-Gipfel zu verhindern oder zumindest zu beeinträchtigen. Die Durchsuchungsaktionen sollten die Gegner des Gipfels diskreditieren und einschüchtern. Diese Maßnahmen haben auch im Vorfeld des Gipfels zu falschen Anschuldigungen und zu einer Kriminalisierung der Protestaktionen geführt, die eines Staates, der die Verteidigung der Demokratie und der Menschenrechte propagiert, unwürdig sind.
Amnesty International hat sich gegen Einreiseverbote möglicher Teilnehmer an den Protestaktionen gewandt und auch die Ablehnung der Akkreditierung von Journalisten kritisiert. Auch die Einschränkungen des Demonstrationsrechts waren zum Teil unverhältnismäßig. Der berühmte Zaum von Heiligendamm war in seiner Ausdehnung sicherlich unverhältnismäßig. Diese und andere Maßnahmen dienten dazu, die bevorstehende Situation zu dramatisieren. Zusammenfassend kann Amnesty International sagen, dass diese Maßnahmen in einer Gesamtbewertung schon einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit dargestellt haben.
Zu den Ereignissen während der Demonstration am 2. Juni 2007 ist festzustellen, dass durch die übertriebene und sachlich falsche Darstellung der Polizei, die von den Medien weitgehend unkritisch übernommen wurde, die Demonstranten pauschal in eine unfriedliche Ecke gedrängt worden sind. Dies hat auch dazu geführt, dass von der Polizei bei ihren Einsätzen aggressiver agiert wurde und auch im Zusammenhang mit den Festnahmen verstärkt rechtswidrige Handlungen begangen wurden.
Die Verbringung in die Gefangenensammelstellen an sich ist keine Rechtsverletzung. Allerdings ist die Verweigerung der Kontaktaufnahme zu den Anwälten eine Rechtsverletzung. Ebenso liegt in den Fällen ein Rechtsverstoß vor, in denen Gefangene nach der richterlichen Entscheidung, sie freizulassen, weiter festgehalten wurden. Dieses Verhalten verstieß auch gegen die von der Polizei vor dem 1. Juni 2007 selbst aufgestellten Ablaufpläne. Von Fällen, in denen Gefangene sich öffentlich nackt ausziehen mussten und entwürdigend behandelt wurden, liegen uns keine überprüfbaren Berichte vor. Wenn es zu solchen Vorkommnissen gekommen sein soll, dann wären hier die Menschenrechte der Betroffenen verletzt worden.
Amnesty International ist auch nach dem G 8- Gipfel Berichten über Polizeiübergriffe nachgegangen. Allerdings erheben wir nicht den Anspruch, uns mit allen berichteten Vorgängen zu befassen. Dazu fehlen uns die Kapazitäten. Wir müssen jedoch auf der Basis der Fälle, die wir untersucht haben und noch untersuchen, feststellen, dass es in Deutschland nach wie vor zu Übergriffen in Polizeigewahrsam kommt, dass aber die Aufklärung dieser Fälle sehr schwierig ist. Ist die Person, die vorträgt, Opfer von Polizeiübergriffen gewesen zu sein, zugleich ihr "einziger Zeuge", dann ist es fast unmöglich, diesen Vorfall aufzuklären und die Polizisten, die beschuldigt werden, rechtswidrig gehandelt zu haben, zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Rolle der Staatsanwaltschaften in diesen Fällen ist oft nicht zufriedenstellend. In den von uns untersuchten Fällen sind sie sehr zögerlich und müssen oft erst durch Beschwerden der Rechtsanwälte oder durch öffentlichen Druck dazu gebracht werden, Ermittlungen gegen die Polizisten einzuleiten. Wenn diese Fälle vor Gericht kommen, sehen sich Richter, die ein Interesse an der Aufklärung dieser Fälle haben, oft einem zur Aufklärung der Vorfälle nicht hilfreichen Verhalten der Polizeibeamten ausgesetzt. Sie können sich an die Vorgänge nicht mehr erinnern und scheinen sich gegenseitig zu decken, so dass auch in den Fällen, in denen es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, die Chancen der Aufklärung sehr gering sind und es häufig wegen der Beweisschwierigkeiten zu Freisprüchen kommen muss.
Anhand der Berichte, die wir regelmäßig erhalten, können wir feststellen, dass Deutschland ein solches Problem hat. Zahlen zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gibt es allerdings nicht. Eine der ständigen Forderungen von Amnesty in diesem Bereich ist die Einführung von Statistiken über behauptete Polizeiübergriffe, um zumindest erst einmal erkennen zu können, in welcher Größenordnung sich dieser Problembereich bewegt.
In Bezug auf Polizeiübergriffe können wir nach den uns bekannten Fällen sagen, dass sich hier keine großen Veränderungen und leider auch keine Verbesserungen ergeben haben.
Neben der Erstellung von Statistiken, die es ja sonst in Deutschland zu fast allen Themen gibt, wäre ein unabhängiger Untersuchungsmechanismus zu schaffen, um die Vorwürfe aufklären zu können. Allgemein ist zu sagen, dass es im Zuge der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auch in Deutschland vermehrt zu Eingriffen in die Bürger- und Menschenrechte kommt. Bedenklich ist auch, dass sich in der juristischen Diskussion die Stimmen mehren, die in Ausnahmefällen eine Abweichung vom absoluten Folterverbot für möglich erachten.
Ebenso bedenklich ist, dass die Bundesregierung von Staaten, in denen nachweislich gefoltert wird, in Einzelfällen diplomatische Zusicherungen einholen will, dass die betreffenden Personen nicht gefoltert würden und sie dann auf Grund dieser Zusicherungen abgeschoben oder ausgeliefert werden könnten. Wenn diese Staaten sich nicht an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen halten, warum sollen sie sich dann an bilaterale Zusicherungen halten? Diese Zusicherungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Interview: Manuela Pfohl