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6. Mai 2010, 20:57 Uhr

NPD-Politiker Pastörs wegen Volksverhetzung verurteilt

Niederlage für Udo Pastörs vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Der Chef der Schweriner NPD-Landtagsfraktion ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Gericht zufolge hatte er Juden und Türken verunglimpft sowie zu Hass und Gewalt gegen sie aufgestachelt.

Volksverhetzung, Bundesverfassungericht, Meinungsfreiheit

"Nationalsozialistisches Wortgut" verwendet: Mecklenburg-Vorpommerns NPD-Fraktionschef Udo Pastörs© Torsten Silz/DDP

Weil er gegen Juden und Türken gehetzt hat, ist der Fraktionsvorsitzende der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, am Donnerstag in Saarbrücken verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich Pastörs bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken am Aschermittwoch vergangenen Jahres der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte. Es verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Zudem soll der 57-Jährige eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und mindestens 6000 Euro Geldstrafe plädiert. Das Gericht sah den Tatbestand des "Aufstachelns zum Rassenhass" insbesondere erfüllt durch den Begriff "Judenrepublik" und den im Zusammenhang mit Türken verwendeten Begriff "Samenbomben", die Pastörs benutzt hatte. Der NPD-Mann habe "nationalsozialistisches Wortgut" verwendet, sagte die Richterin. Strafmildernd wertete sie, dass Pastörs nicht vorbestraft sei.

Der 57-Jährige hatte den Vorwurf der Volksverhetzung zuvor vehement bestritten. Er berief sich auf die "Meinungsfreiheit". Er sei "vollkommen unschuldig hierher zitiert worden", sagte Pastörs in seinem Schlusswort. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund eines NDR-Fernsehbeitrags aktiv geworden, der nur kleine, aus dem Zusammenhang gerissene Fragmente seiner Rede wiedergebe.

DPA
 
 
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