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2. März 2009, 18:18 Uhr

Die CDU muss handeln

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Und das vollkommen zu Recht. Wer sich wie ein Pistenrowdy benimmt, muss auch so behandelt werden. Althaus' Partei, die CDU, muss nun aus der Anklage Konsequenzen ziehen. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

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Wie verkraftet Dieter Althaus den tödlichen Unfall menschlich und politisch?© Jens-Ulrich Koch/DDP

Dieter Althaus darf sich nicht wundern. Die österreichische Staatsanwaltschaft musste ihn zwingend wegen seines Skiunfalls der fahrlässigen Tötung anklagen. Auch im österreichischen Rechtssystem gilt zunächst einmal der Grundsatz "Jeder Mensch ist gleich." Recht muss auch dort ohne Ansehen der Person gesprochen werden, selbst dann, wenn es sich um einen politisch wichtigen Beschuldigten handelt.

Der thüringische Ministerpräsident musste darüber hinaus aus mehreren weiteren Gründen damit rechnen, dass ein Verfahren auf ihn zukommt. Er hat sich, nach den Regeln des Skibetriebs betrachtet, wie ein Pistenrowdy benommen. Ein hartes Wort - aber wer selbst Ski fährt, weiß, dass es ihm gegenüber berechtigt ist. Althaus fuhr mit erheblichem Tempo von der schnellern, roten Piste bergwärts auf die langsamere, blaue Piste. Ein Manöver, das verboten ist. Leider aber immer wieder von Fahrern praktiziert wird, die sich für so exzellent halten, dass sie glauben, auf der "leichten" blauen Piste könne ihnen kein Fehler unterlaufen. Das hatte fatale Folgen, denn er stieß mit der sehr langsam fahrenden Slowakin Beata Christandl zusammen, die kurz darauf verstarb. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit muss in solchen Fällen daher unbedingt geprüft werden.

Es war von vornherein leichtsinnig von der Staatsanwaltschaft von Leoben angesichts dieses groben Verstoßes gegen die Pistenregeln, überhaupt nur den Gedanken zuzulassen, sie könne einem Verfahren ausweichen, das in jedem anderen Skiort ohne jede Diskussion eröffnet worden wäre. In der österreichischen Öffentlichkeit, wo schwere Skiunfälle immer wieder vorkommen und gründlich juristisch geprüft werden, wurde nicht ganz unberechtigt der Verdacht einer drohenden Justizmauschelei diskutiert. Eine außergerichtliche Einigung hätte diesen Verdacht unverzüglich zur Gewissheit werden lassen.

Die thüringische CDU muss mit diesem Prozess jetzt leben lernen. Dass damit die Frage der Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen im August mit zusätzlicher Ungewissheit belastet wird, lässt sich nicht ändern. Offen ist weiterhin, wie Althaus selbst die gesundheitlichen und psychischen Probleme des Skiunfalls meistert. Und wenn am Ende der juristischen Prüfung vielleicht ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung eines Menschen steht, dann muss die thüringische CDU die Frage beantworten, wie sie damit politisch umgehen will. Schwer vorstellbar, dass sie um jeden Preis am Kandidaten Althaus im Falle eines Schuldspruchs festhalten kann, der ihm eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zuwiese.

Es gibt hierzulande durchaus Vorgänge, die belegen, dass mit strafrechtlichen Fehlern von Politikern rigoros umgegangen wird. Es sei nur an den nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Oliver Wittke erinnert, der dieser Tage mit 109 Stundenkilometern innerorts geblitzt worden war. Er musste seinen Ministerposten niederlegen. Ruckzuck. Und ganz zu Recht.

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Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
KOMMENTARE (10 von 23)
 
dieterschultz (04.03.2009, 01:01 Uhr)
Peter Schütz - der Printenrowdy
Das Niveau des STERN konnte man ja bei den Beiträgen Zum Dschungelcamp verfolgen. Jetzt wird dies in der Tat noch von einem Kommentar des Herrn Schütz unterboten. Dieser Kommentar ist mehr als eine Frechheit und widerspricht allen bisherigen seriösen Berichten und Darstellungen. Ein von Mediengeilheit gezeichneter Journalist...ist er eine Rampensau?
Oetker333 (03.03.2009, 20:11 Uhr)
Ja alle in den Knast!
Es war sicherlich ein Unfall aber Althaus hat eine große Mitschuld. Er ist so gefahren als ob ein Autofahrer in den Gegenverkehr gerast wäre. Also ihn nicht in Schutz nehmen. Ich weiß ja das manche hier in die Union verliebt sind.
@kralli19
Lapalie? Der Tod einer Frau ist eine Lapalie? Würden sie dass auch sagen wenn Althaus ihre Frau in einen tödlichen Unfall verwickelt hätte? Sie sollten sich schämen!
kralli19 (02.03.2009, 21:51 Uhr)
Genau !
Genau ! Steinmeier hat geduldet, das deutsche Bürger verschleppt und gefoltert werden und wird sogar als Kanzlerkandidat aufgestellt. Da darf man Althaus´ Karriere doch nicht wegen so einer Lapalie wegwerfen.
Mein Mitleid gilt der Familie der Toten.
knilch_59 (02.03.2009, 21:40 Uhr)
Wieso soll ein Pistenrowdy nicht als MinPräs kandidieren dürfen?
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Wie kleingeistig müssen denn Journalisten sein, dass sie meinen, die Entscheidung, ob so jemand in einem Spitzenamt noch tragbar ist, nicht vom Wähler entschieden werden darf? Zumal wenn die Wahlen unmittelabr anstehen.
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Ja, er hat einen Fehler gemacht, aber wieso sollte ihn dieser Fehler disqualifizieren? Wäre jeder, der die Piste unfallfrei runterkommt, demnach automatisch qualifizierter als er?
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Schütz ist wieder mal massiv auf Dope, also den Artikel einfach auf Klopapier ausdrucken und sich dann noch mal vornehmen.
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P.S. Ich würde Althaus trotzdem nicht wählen, aber das liegt mehr an seinen Ansichten und seiner Politik, und nicht daran, dass er auch nicht ordentlich Skilaufen kann.
STR_EDDS (02.03.2009, 21:19 Uhr)
@mastergirl
Bitte bilden Sie sich doch etwas in Sachen Unfalltraumata etc. weiter, bevor Sie so einen Schwachsinn ablassen. Danke.
Mastergirl (02.03.2009, 21:13 Uhr)
das Gutachten ist eindeutig!
an den Unfall kann sich Herr Althaus nicht erinnern, aber dass er Ministerpräsident ist und zur Wahl antreten möchte, weiss er sofort...wenn das nicht Berechnung ist. Hört endlich auf, diesen Heini zu verteidigen. Er dachte als Ministerpräsident hat er überall Vorfahrt!
chatahootchee (02.03.2009, 21:10 Uhr)
GIPFEL DER BLOEDHEIT ERKLOMMEN
durch Gipfelstuermer H.P. Schuetz. Man ist ja einiges von 'stern.de' gewoehnt. Aber die hasstriefende Vorverurteilung ist ja wohl journalistisch das LETZTE.
det_lef (02.03.2009, 21:05 Uhr)
Danke!
Endlich mal jemand den Mut, sein FEHLVERHALTEN anzuprangern.
Mich würde es nicht überrasche, würde ein Amateurvideo einfangen, wie seine Begleitung (Frau/Bodyguards) das ganze mitbekommen haben, aber aus politzischem Kalkül sttill halten.
covy111 (02.03.2009, 20:57 Uhr)
Unglaublich
Auf diesen Kommentar kann man wohl nur mit Kopfschütteln reagieren.
Immer wenn man glaubt, tiefer geht's nicht, belehrt uns der Stern eines Besseren......
ottmann (02.03.2009, 20:44 Uhr)
@sachsenwini
Die Anklage wird wohl auf Fahrlässige Tötung lauten. Es gibt beim Skifahren FSI-Verhaltensregelen die zwar ähnlich wie die StVO aber kein Gesetz, aber ich denke das es hier trotzdem Anwendung findet. Dort steht u.a. das wenn man in eine Piste läuft die weniger gefährlich von der Stufe ist man auf die schwächeren Fahrer rücksicht nehmen muss.
Deswegen wird hier mit der Fahrlässigkeit argumentiert, weil Althaus diese Vorsicht nicht walten hat lassen.
Gutachten wurden auch durchgeführt und was ich gelesen habe müssen diese auch sehr gut und vielfältig sein, u.a. Spuren im Schnee übeprrüfen aber auch Abschürfung an der Kleidung um Geschwindigkeiten festzustellen...
In diesem Fall wird es wohl auf die Gutachter ankommen. Weil Althaus sich an nichts erinnern kann und ja auch keine Zeugen vor Ort waren!
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